Elternzeit – Wissenswertes für werdende Eltern

Mehr zum Thema: Arbeitsrecht, Elternzeit, Dauer, Antrag, Kündigungsschutz, Berechtigung
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Was genau ist die Elternzeit und was ist davon umfasst?Jeder Elternteil kann nach Antragsstellung beim Arbeitgeber drei Jahre Elternzeit nehmen. Eingegangen wird auf die relevanten Fragen wie Berechtigung, Dauer und Aufteilung der Elternzeit.

Elternzeit ist die Zeit nach der Geburt eines Babys, in der die Eltern ihre Arbeit einschränken oder unterbrechen, damit sie sich der Pflege und Erziehung ihres Kindes widmen können. Auf den folgenden Seiten gibt es einen Überblick für werdende Eltern oder die, die ein Kind planen. Themen wie Kündigungsschutz und Teilzeitarbeit während der Elternzeit werden ebenfalls angesprochen.

Wer hat Anspruch auf Elternzeit?

Der Rechtsanspruch auf Elternzeit besteht für alle Mütter und Väter, die berufstätig sind und ihr leibliches oder adoptiertes Kind selbst betreuen möchten. Die Art des bisherigen Arbeitsverhältnisses spielt dabei keine Rolle, denn die Elternzeit kann auch bei befristeten Verträgen, bei einer geringfügig bezahlten Beschäftigung oder bei Arbeitsverhältnissen in Teilzeit genommen werden. Ein Elternteil, der nicht sorgeberechtigt ist, kann nach Zustimmung des anderen Elternteils ebenso Elternzeit beantragen. Elternzeit für Selbstständige oder Freiberuflicher gibt es nicht. Die Regelungen sind für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gedacht.

In Ausnahmefällen können auch nahe Verwandte wie etwa die Großeltern Elternzeit nehmen. Für den Anspruch auf Elternzeit müssen folgende Voraussetzungen vorliegen:

  1. Die bzw. der Berechtigte lebt mit dem Kind im selben Haushalt, betreut es überwiegend selbst und arbeitet während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden.

  2. Eine Änderung hinsichtlich der genannten Voraussetzungen ist der Arbeitgeberseite unverzüglich mitzuteilen. Die Elternzeit kann in jedem Arbeitsverhältnis genommen werden, also auch bei befristeten Verträgen, bei Teilzeitarbeitsverträgen und bei geringfügigen Beschäftigungen. Auch Auszubildende, Umschülerinnen und Umschüler, zur beruflichen Fortbildung und in Heimarbeit Beschäftigte können Elternzeit verlangen.

  3. Der Anspruch auf Elternzeit besteht unabhängig vom Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, sofern das bestehende Arbeitsverhältnis deutschem Arbeitsrecht unterliegt.

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Seiten in diesem Artikel:
Seite  1:  Elternzeit – Wissenswertes für werdende Eltern
Seite  2:  Wie lange kann Elternzeit beansprucht werden?
Seite  3:  Können Eltern die Elternzeit untereinander aufteilen?
Seite  4:  Wie muss die Elternzeit angemeldet werden?
Seite  5:  Krankenversicherung während der Elternzeit
Seite  6:  Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeit
Seite  7:  Kündigungsschutz während der Elternzeit?
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