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Leibrente

Die Leibrente ist ein Schuldverhältnis über einen längeren Zeitraum hinweg – man spricht von einem Dauerschuldverhältnis: Der Berechtigte der Leibrente (Gläubiger) kann für seine Lebenszeit regelmäßige Zahlungen oder andere Sachleistungen verlangen. <br>Die Gewährung von Leibrente erstreckt sich (im Zweifel) auf die Lebensdauer des Gläubigers (§ 759 BGB). Für den Vertrag über die Leibrente ist Schriftform Voraussetzung

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