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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Mahnverfahren

Durch das gerichtliche Mahnverfahren kann dem Gläubiger für seine voraussichtlich nicht bestrittene Geldforderung auf einfachere und billigere Weise als im Wege des Klageverfahrens ein vollstreckbarer Titel verschafft werden. Ohne mündliche Verhandlung erhält der Gläubiger einen Vollstreckungstitel, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid nicht widerspricht

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