123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Planfeststellungsverfahren
Bevor Straßen, Schienen, Flugplätze und ähnliches gebaut werden können, müssen derartige Bauvorhaben in einem "Plan festgestellt" werden. Das gesamte Verfahren, von Planung bis zum eigentlichen Bau, nennt man Planfeststellungsverfahren. Es beginnt mit der Anmeldung bei der zuständigen Behörde. Charakteristisch ist die Anhörung der Beteiligten, insbesondere auch der Anwohner
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