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einstweilige

Die einstweilige Verfügung ist eine vorläufige Anordnung eines Gerichts. Vorläufig deshalb, weil das endgültige Urteil erst später von dem zuständigen Gericht gefällt wird. Einen vorläufigen Richterspruch zu erwirken kommt dann in Betracht, wenn ein Abwarten des "richtigen" Prozesses nicht zumutbar ist

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