Hallo,
ich habe folgende Frage. Ich habe über Ebay Kleinanzeigen einen Artikel erworben. Nun ist der Artikel wahrscheinlich bei DHL verlorengegangen. Der Verkäufer weigert sich jedoch bei DHL einen Nachforschungsantrag zu stellen, obwohl das Paket versichert versendet wurde. Wie ist denn da die Rechtslage? Man kann ja im Internet lesen, dass der Verkäufer seine Pflicht mit der Versendung getan hat und das Risiko des Versandes beim Empfänger liegt. Nun kann ich als Empfänger aber keinen Nachforschungsantrag bei DHL stellen und auch kein Schadensersatz wegen Verlust fordern, da ich ja nicht der Auftraggeber bin. Es muss doch also eine Verpflichtung des Verkäufers geben, sich bei DHL darum zu kümmern. Sonst könnte er sich mir gegenüber "dumm" stellen, so dass ich auf meinem gezahlten Geld sitzen bleibe und er trotzdem noch bei DHL den Schadensersatz wegen Verlust kassieren. Das kann ja eigentlich nicht sein. Wer weiss Rat?
-- Editier von janberlin74 am 22.01.2016 22:38
-- Editier von janberlin74 am 22.01.2016 22:39
Paket nicht angekommen, Versender weigert sich Nachforschungsantrag bei DHL zu stellen
Probleme mit dem Gewerbe?
Probleme mit dem Gewerbe?



Zitat:Nun kann ich als Empfänger aber keinen Nachforschungsantrag bei DHL stellen und auch kein Schadensersatz wegen Verlust fordern, da ich ja nicht der Auftraggeber bin.
Doch, kannst Du gemäß §421 HGB - ja, das gilt auch für private Empfänger, der DHL fällt zweifelsohne unter das HGB. Dazu brauchst Du die Sendungsnummer - die muss er Dir ohnehin geben, da dies der letztendlich der Versandnachweis ist.
Zudem wäre der Verkäufer gemäß §242 BGB verpflichtet, dass er Dich bei der Abwicklung unterstützt oder zumindest die Ansprüche an Dich abtritt.
...super, vielen Dank! Genau so eine Regelung habe ich gesucht.
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Zitat:Es muss doch also eine Verpflichtung des Verkäufers geben, sich bei DHL darum zu kümmern.
Ja, nennt sich vertragliche Nebenpflicht. Wenn das versicherte Paket verloren geht, schuldet der VK dem K die Versicherungsleistung als stellvertretendes Commodum.
-- Editiert von TheSilence am 25.01.2016 11:05
Alles klar. Nur mal interessehalber: Wenn ich gemäss §241 HGB direkte SE-Anspruch gegen DHL bei Verlust habe, ist es dann eigentlich zulässig, dass DHL nur Nachforschungsanträge vom Verkäufer annimmt? Mein Verständnis wäre, dass ich als Empfänger einfach einen SE-Anspruch bei DHL anmelden kann, ohne dass der Verkäufer irgendetwas machen muss. Ist mir sowieso lieber, denn ich will ja eigentlich mehr von DHL zurückbekommen, als ich für den Artikel bezahlt habe, da ich den Artike für den Preis nicht mehr bekommen werde.
ZitatWenn ich gemäss :§241 HGB direkte SE-Anspruch gegen DHL bei Verlust habe, ist es dann eigentlich zulässig, dass DHL nur Nachforschungsanträge vom Verkäufer annimmt?
Ja. Sie müssen dann halt ggf. ohne Nachforschungsantrag regulieren.
ZitatIst mir sowieso lieber, denn ich will ja eigentlich mehr von DHL zurückbekommen, als ich für den Artikel bezahlt habe, da ich den Artike für den Preis nicht mehr bekommen werde. :
Dann würde ich mir gleich mal einen Anwalt suchen. Vor allem wird es dann nicht einfacher, da man sich dann nicht mehr im Bereich der (halbwegs) problemlosen Abwicklung über die Transportversicherung sondern in den Bereich der Verschuldenshaftung begibt. Das ist zwar durchaus machbar, da hier regelmäßig die sekundäre Darlegungslast von DHL greift, aber wird wohl auf ein Gerichtsverfahren hinauslaufen.
Wenn DHL mein Paket verloren hat, dann ist die Verschuldensfrage doch eindeutig geklärt, oder? Dann ist ja meiner Meinung nach nur noch die Frage, wie hoch der entstandene Schaden ist. Ich habe ein halbes Jahr darauf gewartet, diesen Artikel zu diesem Preis bei ebay zu bekommen. DHL kann mir gerne einen Ersatzartikel zur Verfügung stellen, wenn Sie meinen, diesen zu dem ursprünglichen Kaufpreis zu bekommen. Alternativ möchte ich halte dnen Preis, den mir die kurzfristige Wiederbeschaffung des Artikels kosten würde. Es ist wohl kaum zumutbar, dass ich noch mal ein halbes Jahr bei ebay nach dem Artikel suche in der Hoffnung, den Artikel zum gleichen Preis noch einmal zu bekommen.
Zitat:wie hoch der entstandene Schaden ist
Der Zeitwert der Sache. Dafür ist der Kaufpreis ein Indiz, das man aber durch Beweise (Sammlung weiterer typischer Angebote) entkräften kann. Bei einer Schenkung wäre der Wert der Sache ja auch nicht 0 EUR.
Hallo, ich bin es nochmal. Ich habe DHL ein Schreiben wg. Schadensersatz geschickt. Gleichzeitig habe ich versucht, den Verkäufer zu erreichen, aber der meldet sich nicht. DHL reagiert auf mein Schreiben nicht bzw. verweist auf seine AGBs, dass ein Nachforschungsantrag nur vom Versender gestellt werden kann. AGBs sind mir als Empfänger aber ja eigentlich egal, ich bin ja gar kein Vertragspartner, wie DHL ja immer schön selbst betont. Ich will nur Schadensersatz gem. §421 HGB . Ich habe denen eine Frist von zwei Wochen gesetzt auf meine Nachricht zu reagieren, gehe aber mittlerweile davon aus, dass da nichts passiert. Würdet ihr mir raten, danach einen Anwalt einzuschalten? Was passiert z.B., wenn DHL das Paket dann "plötzlich" wieder findet? Wer zahlt dann die Anwaltskosten? Wie lange muss man warten, bevor man einen Anwalt einschaltet?
Irgendwann wird die Frist ablaufen, bis wann der Verkäufer eben Ansprüche gegen DHL stellen kann.
Wenn die Frist abläuft, ist der Verkäufer dem Käufer zum Schadensersatz verpflichtet, da Dieser die Versicherungsleistung seitens DHL vereitelt hat.
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