Montesquieu: Die historische Wurzel der Gewaltenteilung

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Bei der Diskussion um die geistigen Väter der Lehre von der Gewaltenteilung bezieht man sich immer wieder auf den französischen Staatsphilosophen Charles-Louis Montesquieu (1689 bis 1755). Auch wenn Montesquieu die Gewaltenteilungslehre sicher nicht erfunden hat, so hat er ihr zumindest zum Durchbruch verholfen.
Montesquieu war in der Zeit der Aufklärung Verfechter eines liberalen Staatswesens. Dieses liberale Staatswesen war dadurch gekennzeichnet, dass es den Absolutismus, also die Staatsform, in der ein Monarch die alleinige Herrschaftsgewalt ausübt, ablehnte und die verfassungsmäßige Abgrenzung der drei Staatsgewalten - Gesetzgebung (Legislative), Verwaltung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) - propagierte. Montesquieus Ausführungen zur Organisation eines liberalen Staatssystems lassen sich auf den Kerngedanken konzentrieren, dass die drei Gewalten auf drei voneinander unabhängige Machtträger verteilt werden müssen, damit das Gefüge der Machtverteilung ausbalanciert bleibt und keine Gewalt gegenüber der anderen die Oberhand gewinnt.

Im Jahr 1748 schrieb er in seinem Hauptwerk "De l´esprit des lois" ("Vom Geist der Gesetze") den häufig zitierten Leitgedanken der Gewaltenteilungslehre:
"Alles wäre verloren, wenn ein und derselbe Mann oder dieselbe Körperschaft der Fürsten, des Adels oder des Volkes diese drei Gewalten ausübte: Gesetze zu erlassen, sie in die Tat umzusetzen und über Verbrechen und private Streitigkeiten zu richten".

Dieser Kerngedanke darf aber nicht so verstanden werden, dass Montesquieu eine strikte Trennung der Gewalten forderte. In seinem Buch findet man einige Beispiele, in denen die klare Trennung der Gewalten durchbrochen wird, weswegen man statt Teilung auch besser von der Ausbalancierung der Gewalten sprechen sollte. So räumte Montesquieu beispielsweise dem Monarchen als dem Träger der Exekutive ein absolutes Vetorecht gegen Entscheidungen der Legislative ein. Dem Parlament gestand er neben seinen gesetzgebenden Befugnissen das Recht zu, darüber zu wachen, ob die Exekutive die Gesetze richtig ausführt. Auch sollte nach seinen Vorstellungen die gesetzgebende Gewalt die Rechtsprechung über die Adligen übernehmen dürfen.

Seine Theorie von der Gewaltentrennung beruht also auf dem Gedanken, dass eine gegenseitige Kontrolle und Hemmung zur Verhinderung von Machtmissbrauch nur möglich ist, wenn die einzelnen Gewalten nicht völlig voneinander abgeschottet sind. Montesquieu hat damit ein wichtiges Prinzip des Verfassungsstaates entwickelt: In jeder modernen Ordnung wird die Freiheit dadurch erhalten, dass es mehrere verschiedene Machträger gibt, die sich gegenseitig ihre Grenzen aufzeigen. Macht muss daher stets durch Gegenmacht beschränkt und kontrolliert werden.

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Seite  3:  Die Ebenen der Gewaltenteilung
Leserkommentare
von monedem am 19.06.2012 17:46:28# 1
in der heutigen Situation mit heutigen ParteienStrukturen (und all ihren zb Lobbying Problemen) müsste das aber auch heissen, dass nicht gleiche MEHRHEITEN in den 3 Gewalten dominieren dürfen.

(wobei Medien als 4. Gewalt und Internet als 5. Gewalt durchaus auf die jeweils betrachtete Situation einbezogen werden sollten)

Eklatanter Verstoss dagegen sind Praktiken wie
* "Wahl der Präsidenten durch den Bundestag" (Deutschland; Mehrheit im Bundestag bestimmt den Präsidenten) ,
und
* gleiche Mehrheit in Regierung und Parlament (2012 zb Frankreich: gerade erst den MachtRausch des unsäglichen Sarkozy losgeworden, und schon hat Hollande BEIDE Mehrheiten in Parlament und Regierung)
und besonders
* "Koalitionen" (die "ihre" Mehrheit erst künstlich per Vertrag schaffen, wo der Wähler zb 3x30% gewählt hat aber 2x30% Parteien eine 60% Regierung bilden wie schon wiederholt zb in Griechenland oder in Österreich
und genauso wo
* Regierung gar nicht erst separat gewählt wird (und MinisterInnen sowieso schon gar nicht), wie in Österreich: dort ernennt der BundesPräsident den MP (BundesKanzler)
Deshalb:
in der heutigen Situation mit heutigen ParteienStrukturen (und all ihren zb Lobbying Problemen) müsste das aber auch heissen, dass nicht gleiche MEHRHEITEN in den 3 Gewalten dominieren dürfen.

    
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