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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Amtsbeleidigung

Die Beleidigung eines Amtsträgers, also eines Beamten oder Richters. Weiterhin Personen, die in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis stehen (z.B. Notare)oder die bei einer Behörde oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung übernehmen (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 STGB).<br><br>Ein Delikt mit dem Namen "Amtsbeleidigung" oder "Beamtenbeleidigung" gibt es eigentlich nicht. Vielmehr ist auch für die Beleidigung eines Amtsträgers die "normale" Beleidigung einschlägig. Nur hinsichtlich des Strafantrages gibt es Unterschiede.<br><br>

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