123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Gesetzgebungsnotstand
Kann vom Bundespräsidenten auf Antrag der Bundesregierung und unter Zustimmung des Bundesrates erklärt werden, wenn der Bundestag ein Gesetz ablehnt, dass die Bundesregierung für äußerst wichtig erachtet. Zum Zustandekommen eines Gesetzes reicht dann die Annahme des Bundesrates, wenn der Gesetzgebungsnotstand erklärt ist
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