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123recht.de rechtliches Wörterbuch


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Grunddienstbarkeit

Im Grundbuch eingetragenes Recht eines anderen, das das Recht am eigenen Grundstück einschränkt.<br>BEISPIEL: Das hinter einem anderem Grundstück gelegene Anwesen ist nur über eine Straße zu erreichen, die über das Grundstück des Vordermannes führt. Im Grundbuch des Vordermannes wird eingetragen, dass der Hintermann die Straße benutzen darf(Grunddienstbarkeit). Der Vordermann kann die Benutzung nicht verbieten. Seine Rechte sind zu Lasten des Hintermannes eingeschränkt.<br><br>

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