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Leasinggeber

Lesinggeber ist derjenige, der eine Sache verleast, also einer anderen Person die Nutzung seiner Sache gegen ein Entgelt (meist Raten) gestattet. Am Ende der Nutzungszeit besteht für den Nutzer (Leasingnehmer) oft die Möglichkeit, die Sache zum Restwert zu erwerben (Kaufoption). Leasinggeber sind oft Kreditinstitute

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