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Nachbesserung

Bei Fehler an einem WERK kann der Käufer vom Hersteller verlangen, dass dieser nachbessert und den Fehler beseitigt, also das Werk repariert. <br>Im KAUFRECHT wurde die Nachbesserung oft per AGB geregelt.- Seit der Schuldrechtsreform 2002 hat der Kunde allerdings auch einen gesetzlichen Anspruch auf Nachbesserung (bzw. Nacherfüllung, § 439 BGB)

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