123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Nothilfe
(§ 32 StGB) Nothilfe ist ein Rechtfertigungsgrund und kann die Rechtswidrigkeit einer Tat entfallen lassen. Nothilfe ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von einem anderen abzuwehren
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