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Rahmengesetz

Der Bund kann für bestimmte Sachverhalte Rahmenvorschriften erlassen, die dann von den Ländern weiter ausgestaltet und ausgeführt werden. Der Bund bestimmt nur den Rahmen bzw. die groben Eckpunkte, die Länder bestimmen die Regelungen dann im Einzelnen selbst. Beispiele für Materien der Rahmengesetzgebung sind Film, Naturschutz, Landschaftspflege oder Rechtsverhältnisse von Körperschaften des öffentlichen Rechts

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