123recht.de rechtliches Wörterbuch
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Vermittlungsausschuss
Dieser Ausschuss vermittelt zwischen den Organen im Gesetzgebungsverfahren. Er setzt sich aus 32 Mitgliedern zusammen, die jeweils zur Hälfte aus Bundesrat (jedes Land entsendet ein Mitglied) und Bundestag stammen. Der Ausschuss kann empfehlen, den Gesetzentwurf anzunehmen, kann Änderungsvorschläge machen oder eine Ablehnung nahelegen
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