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Zwangsverwaltung

Während in der ZWANGSVERSTEIGERUNG ein Grundstück oder Schiff verkauft wird, um den Gläubiger aus diesem Verkaufserlös zu befriedigen, soll der Gläubiger in der ZWANGSVERWALTUNG aus den laufenden Erträgen des Grundstücks sein Geld erhalten. Das Grundstück wird dazu beschlagnahmt. Der Zwangsverwalter sorgt dann dafür, dass das Grundstück in seinem Wert erhalten bleibt und weiter nutzbar ist, um aus der Nutzung Geld für die Gläubiger zusammenzubekommen (z.B. aus Landwirtschaft, Miete, Pacht)

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