450 Euro Job, welche Rechte?

25. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kunigunde123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
450 Euro Job, welche Rechte?

Hallo liebe Rechtskundigen,

ich wäre um eine Auskunft zu meinem 450-Euro-Job sehr dankbar:

Ich habe seit dem 1.11.2010 einen Arbeitsvertrag als "geringfügig Beschäftige" in dem folgendes steht:

§1 Arbeitsbereich: hier stehen knapp in ein paar Zeilen die Erläuterungen hinsichtlich meines Aufgabengebietes.
§2: Beginn/Ende der Beschäftigung: "Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.11.2010. Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Bedingungen."
§3: Arbeitszeit: "Die Arbeitszeit beträgt max. 13 Stunden in der Woche."
§4: "Die Vergütung erfolgt nach Arbeitsstunden und beträgt 12 Euro pro Stunde." §5: Schweigepflicht: hier steht eine Schweigepflichtsklausel, welche sämtliches Wissen über die Firma und deren Kunden betrifft.

Ich erhalte keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keine bezahlten Feiertage (falls "meine" Arbeitstage auf Feiertage fallen) und auch keinen bezahlten Urlaub.

All diese Zeiten arbeite ich durch Überstunden herein.

Wer kann mir hier eine fachkundige Auskunft geben:
Kann sich mein Arbeitgeber durch die Vereinbarung, dass ich nach Arbeitsstunden bezahlt werde von der gesetzlichen Regelung für 450 Euro Kräfte entbinden? (Wenn ich diese richtig verstehe, dann müssten eigentlich auch 450-Euro-Jobber so "behandelt" werden wie die sozialversicherungspflichtigen Angestellten des jeweiligen Unternehmens...)

Falls ja, dann war ich wohl einfach dumm so einen Vertrag unterzeichnet zu haben.
Wie lange ist denn die "gesetzliche Kündigungsfrist" in diesem Falle?

Falls aber nein: wie verhalte ich mich richtig? Kann ich ggf. rückwirkend einen "bezahlten Urlaub" geltend machen? Krankheitstage? Feiertage?

Und: wie errechnet man den Urlaubsanspruch in meinem Falle: ich arbeite unterschiedlich oft und viel: manchmal eine Woche durchgehend, oder 3 Tage, dann regelmäßig an zwei Nachmittagen, dann mal drei Wochen für 3 Nachmittage... Und jetzt, aktuell, arbeite ich nur noch einen ganzen Tag in der Woche...

Das Unternehmen für das ich beschäftigt bin, zahlt seine fest Angestellten Arbeitskräfte sehr gut (finanziert sich als GmbH über einen großen deutschen Verein, an den das Unternehmen sozusagen gekoppelt ist), ist überaus großzügig mit Urlauben, freiwilligen vermögenswirksamen Leistungen, Ausschüttungen, Arbeitszeiten...

Ich wäre sehr froh, wenn ich über meine rechtliche Situation Klarheit hätte, denn die Geschäftsleitung, mit der ich bereits einmal versuchte dies zu hinterfragen antwortete mir lapidar: "Wir machen das nicht bei 400-/450-Euro-Kräften, weil wir das über die 12 Euro abgelten, das ist ein überdurchschnittlich hoher Stundenlohn. Hierzu möchte ich kurz anmerken, dass ich mehr oder weniger die selben Tätigkeiten übernehme, wie dies die fest Angestellten auch innehaben.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit liebem Gruß, K.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17432 Beiträge, 6488x hilfreich)

// Ich erhalte keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, keine bezahlten Feiertage (falls "meine" Arbeitstage auf Feiertage fallen) und auch keinen bezahlten Urlaub.

... das ist alles nicht rechtskonform. Wenn du das einklagst, werden gewiss die entsprechenden Klauseln als nichtig gewertet werden und du bekommst dein Geld - vielleicht sogar drei Jahre rückwärts nach BGB (Verjährung), falls dein Vertrag keine kürzere Ausschlussfrist vorsieht. Urlaubsentgelt oder Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall lassen sich nicht vertraglich abbedingen (ausschließen), auch nicht durch einen höheren Stundensatz.
Freilich solltest du das alles gut dokumentiert haben, denn ohne Nachweis wird das nichts werden.
Das gilt auch für die Urlaubsberechnung bei unregelmäßiger Arbeit - da werden, einfach gesagt, die Arbeits-/Einsatztage des ganzen Jahres zusammengezählt und ins Verhältnis zu den U-Anspruch einer Vollzeitkraft gesetzt.

... ach, ja: arbeitsrechtlich gibt es in der Tat seit Jahren keinen Unterschied mehr zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten, in den Rechten und Pflichten sind sie einander gleichgestellt - nur im Abgabenrecht gibt es spezielle Regeln für 450-Euro-Beschäftigte.


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-- Editiert blaubär+ am 25.02.2015 16:54

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32874 Beiträge, 17265x hilfreich)

Und jetzt, aktuell, arbeite ich nur noch einen ganzen Tag in der Woche... Ganz einfach - das Bundesurlaubsgesetz sieht 20 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche vor. Bei Ihnen sind das folglich 4 Tage, womit wir auch wieder bei 4 Wochen Urlaub wären.

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" Lebenslänglich sind NICHT 25 Jahre!"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kunigunde123mitglied
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die Antworten!!!
Hilft mir sehr!

Viele liebe Grüße!, K.

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1x Hilfreiche Antwort

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