Guten Tag in die Runde. Ich habe eine Frage bzgl. einer Prämie. Es gibt bei uns in der Firma die Prämie für Betriebszugehörigkeit. Ich weis,dass diese Zahlung durch den AG freiwillig ist,aber muss er sie wenn dann an alle Zahlen, die die jeweilige Betriebszugehörigkeit erreicht haben, oder kann er diese auch nur an bestimmten AN zahlen. Würde in diesem Fall nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz greifen?
Kann da jemand helfen?
5-Jahres-Prämie
Was steht denn dazu im Arbeitsvertrag oder welche Formulierung gibt es zu dieser Prämie
Soweit ich weis gab es dazu keine Ergänzung zum Arbeitsvertrag,bei keinem Mitarbeiter. Die MA, die diese Prämie bis jetzt erhalten haben, haben in dem Monat der Auszahlung ein Schreiben erhalten, dass sie diese Prämie bekommen.
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Vielleicht findet sich in diesem Schreiben ein Grund?Zitathaben in dem Monat der Auszahlung ein Schreiben erhalten, dass sie diese Prämie bekommen. :
Wo und wie steht das dort im Vertrag? Eine Extravereinbarung muss es nicht geben.ZitatEs gibt bei uns in der Firma die Prämie für Betriebszugehörigkeit. :
Die Überschrift legt nahe, dass bei euch MA nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Bonuszahlung bekommen; eigentlich eine Wenn-Dann-Angelegenheit. Nur: was ist dein Anliegen? Haben andere diese Zahlung erhalten, du aber nicht? Dann wäre doch das Erste, die Verwaltung aufmerksam zu machen: Hallo, die und der haben den Bonus bekommen, ich bin genau so lange (oder länger) dabei, wieso nicht ich auch?
Fehler passieren in Verwaltungen, trotz Computererinnerung.
ZitatKann da jemand helfen? :
Wie hier schon geschrieben, ggf. mal in der Verwaltung nachfragen. Evtl. ist dein Termin
wirklich jemanden "durch die Lappen gegangen."
Ansonsten klären warum du die Prämie - noch - nicht erhalten hast. Danach kannst du
weitersehen.
Bei uns gibt es eine Betriebsvereinbarung zu den "Jubilarleistungen"
Darin ist geregelt wann und in welcher Höhe geleistet wird. Gibt es evtl. bei euch auch
eine solche Vereinbarung ? ( Betriebsrat ) Dann wärst du schon einmal einen großen
Schritt weiter.
Gruß
ZitatWürde in diesem Fall nicht der Gleichbehandlungsgrundsatz greifen? :
Nö.
Geschenke darf man zum Glück noch frei vergeben.
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