Hallo zusammen,
ich habe neulich einen Arbeitsvertrag unterschrieben, wobei der Vorvertrag vom Arbeitgeber unbefristet angekreuzt wurde. Nun habe ich den „normalen" Vertrag bekommen und da hat mich der Satz verwirrt. Ist das jetzt ein unbefristeter Vertrag mit 6 Monate Probezeit? Könnte ich mit dem Vertrag in Mutterschutz gehen?
Ich zitiere:
„ 1. Anstellung, Probezeit
Der/die Arbeitnehmer(in) wird mit Wirkung ab 01.04.2023 als Bäckereifachverkäuferin eingestellt.
Dieser Arbeitsvertrag wird zunächst zur Probe bis zum 30.09.2023 (max. 6 Monate) abgeschlossen und endet durch Zeitablauf, ohne dass es
einer Kündigung bedarf. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden. Wird das
Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus fortgesetzt, geht es in ein festes Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit über."
Arbeitsvertrag unbefristet?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Was du vorlegst, besagt, dass der AV erst einmal befristet ist auf die 6 Monate Probezeit M.a.W.: der AG erspart sich ggf. am Ende der Probezeit eine eigene Kündigung.
Was mich verwirrt ist dein Einstieg:
Bedeutet dies, dass der AV, den du unterschrieben hast, ein anderer ist als der, den du nun ausgehändigt bekommen hast?Zitatch habe neulich einen Arbeitsvertrag unterschrieben, wobei ... . Nun habe ich den „normalen" Vertrag bekommen :
Das könnte u.U. bedeuten, dass gar kein AV entstanden ist, wenn es am gemeinsamen Willen fehlt ... (es sei denn, du akzeptierst den jetzt ausgehändigten AV).
-- Editiert von User am 22. April 2023 07:15
ZitatDieser Arbeitsvertrag wird zunächst zur Probe bis zum 30.09.2023 (max. 6 Monate) abgeschlossen und endet durch Zeitablauf, ohne dass es :
einer Kündigung bedarf. Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits mit einer Frist von 2 Wochen gekündigt werden.
Unzulässig:
§ 15 Absatz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz
"Wird für ein befristetes Arbeitsverhältnis eine Probezeit vereinbart, so muss diese im Verhältnis zu der erwarteten Dauer der Befristung und der Art der Tätigkeit stehen."
Hier ist a) ein befristetes Arbeitsverhältnis vereinbart, und b) eine Probezeit, deren Dauer genausolang sein soll wie die Befristung. Auch angesichts der unkomplizierten Art der Tätigkeit erscheint die zur Beurteilung der Eignung vereinbarte Erprobungszeit von 6 Monaten unverhältnismäßig lang zu sein.
---> Die "Probezeitvereinbarung" ist unwirksam; der Arbeitgeber kann sich auf seine unwirksame Probezeitklausel nicht berufen ( die Arbeitnehmerin schon. )
§ 15 Absatz 6
"Wird das Arbeitsverhältnis nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist ... mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt, so gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn der Arbeitgeber nicht unverzüglich widerspricht.
Die Arbeitsvertragsklausel
"Wird das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus fortgesetzt, geht es in ein festes Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit über."
könnte im Zweifel so auszulegen sein, dass es für eine Fortsetzung auf unbestimmte Zeit erst einer "Übernahme-Erklärung" des Arbeitgebers bedürfte, damit das Arbeitsverhältnis als "fortgesetzt" gelten dürfte. Diese Zweifel gehen zu Lasten des Klauselverwenders, § 305c BGB, was zur Folge hat, dass die Klausel in dieser Auslegungsvariante unzulässig vom Gesetz abweicht, wodurch sie unwirksam bzw. ihre Verwendung unzulässig wird.
Das auf 6 Monate befristete Arbeitsverhältnis wird also "automatisch" auf unbestimmte Zeit verlängert, sofern der AG der Fortsetzung nicht UNVERZÜGLICH widerspricht.
RK
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ZitatIst das jetzt ein unbefristeter Vertrag mit 6 Monate Probezeit? :
Nein - das ist ein befristeter Vertrag mit Verlängerungsoption.
ZitatKönnte ich mit dem Vertrag in Mutterschutz gehen? :
Das kann man immer - aber dann wird der befristete Vertrag wohl nicht verlängert.
Und? Was soll der TE mit diesem Wust an Ausführungen anfangen?ZitatUnzulässig: :
...
bla bla bla
...
widerspricht.
Es ist ein auf 6 Monate befristeter Vertrag. Mutterschutz ja, der Vertrag endet trotzdem nach 6 Monaten.Zitat:Ist das jetzt ein unbefristeter Vertrag mit 6 Monate Probezeit? Könnte ich mit dem Vertrag in Mutterschutz gehen?
Ich habe offenbar nicht genau genug gelesen gehabt oder nicht die richtigen Schlüsse gezogen:
Wenn du schwanger bist und das deinem AG offenbarst, wirst du leider wohl damit rechnen müssen, dass dein AG von der Befristung Gebrauch macht. Ich folge @ortmann darin nicht, dass die Befristung erfolgreich als ungültig angefochten werden könnte, weil Verträge zur Erprobung ausdrücklich befristet abgeschlossen werden können. Und so lautet der Vertrag auch.
Eine Frage für sich, ob AN ihre Schwangerschaft vor Ende der Probezeit mitteilen muss - keine Ahnung, ob das ein halbes Jahr lang aufrecht zu erhalten sein kann.
ZitatIch folge @ortmann darin nicht, dass die Befristung erfolgreich als ungültig angefochten werden könnte, weil Verträge zur Erprobung ausdrücklich befristet abgeschlossen werden können. :
Die Unverhältnismäßigkeit der Probezeitdauer führt wohl höchstens dazu, dass der Arbeitgeber nicht mit der verkürzten 2-Wochenfrist kündigen kann ( vermutlich kann er während der Befristungsdauer überhaupt nicht (ordentlich) kündigen ) - die Wirksamkeit der Befristungsvereinbarung dürfte unberührt bleiben von der Unwirksamkeit der Probezeitvereinbarung.
Der befristete Arbeitsvertrag endet nicht einfach durch Zeitablauf, sondern gemäß § 15 TzBfrG höchstens durch die Erklärung des Arbeitgebers, einer Fortsetzung zu widersprechen.
RK
Zitatich habe neulich einen Arbeitsvertrag unterschrieben, wobei der Vorvertrag vom Arbeitgeber unbefristet angekreuzt wurde. :
Das bedarf der Aufklärung, was ist da konkret abgelaufen?
ZitatIst das jetzt ein unbefristeter Vertrag mit 6 Monate Probezeit? :
Nö, es ist ein befristeter Vertrag mit Probezeit.
Zitatkönnte im Zweifel so auszulegen sein, dass es für eine Fortsetzung auf unbestimmte Zeit erst einer "Übernahme-Erklärung" des Arbeitgebers bedürfte, damit das Arbeitsverhältnis als "fortgesetzt" gelten dürfte. :
Nö, der Satz
Zitat"Wird das Arbeitsverhältnis über die Probezeit hinaus fortgesetzt, geht es in ein festes Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit über." :
gibt einfach nur die Rechtslage wieder.
Ob der Satz nun da steht oder nicht, arbeitet die Fragerin mit Kenntnis von Verantwortlichen nach dem Ende der Probezeit weiter, entsteht alleine schon Kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit.
ZitatNein - das ist ein befristeter Vertrag mit Verlängerungsoption. :
Ich sehe die Verlängerungsoption nicht?
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