Arbeitszeugnis Psychotherapeutin edit

8. Dezember 2021 Thema abonnieren
 Von 
donald2
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Arbeitszeugnis Psychotherapeutin edit

Hallo,
ich wollte gerne ein Arbeitszeugnis für jemand anderen bewerten lassen. Sie hatte als Psychotherapeutin in einer privaten Praxis gearbeitet. Ihre Patienten empfanden sie als sehr gut und waren traurig, als sie erfuhren, dass sie die Praxis verlassen will.
Um ein Gesamtbild der Praxis zu erhalten, sind folgende Informationen nötig. Die Praxis arbeitet sehr Gewinnorientiert. Therapeuten werden unter Druck gesetzt, wenn sie nicht so viele Patienten gewinnen und müssen sich dann rechtfertigen. Wie sie unter Druck gesetzt werden, lasse ich hier außen vor, da es ja um die Bewertung des Zeugnisses geht.
Die Praxis stellt viele Therapeuten ein und viele verlassen die Praxis auch nach einer kurzen Zeit. Viele bleiben nicht mal ein Jahr in der Praxis.

Der erste Teil des Zeugnis ließt sich eher wie eine Visitenkarte von der Praxis, vielleicht täusche ich mich aber auch.
Die Arbeit mit den Patienten kommt mir etwas zu kurz. Gleichzeitig können die Vorgesetzten kein Urteil direkt über die Sitzungen abgeben, da sie ja in den Therapiestunden nicht dabei sein dürfen.

Hier das Zeugnis:

Frau Dipl.-Psych. xxx, geboren am xxx, war vom xxx bis zum xxx mit einem Stundenumfang von 25 Wochenstunden als festangestellte Psychologische Psychotherapeutin in unserer Praxis an unserem Standort in xxx tätig.

Die Praxis xxx ist eine Privatpraxis, die die psychotherapeutische Behandlung für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche anbietet. An xxx Standorten in xxx einem weiteren Standort in xxx werden Patientinnen und Patienten mit unterschiedlichen psychischen Krankheitsbildern behandelt. Neben verhaltenstherapeutisch orientierten Einzelpsychotherapien werden auch Paartherapien, Coachings und Angehörigengespräche angeboten.

Eine Auswahl, der in der Praxis behandelten Erkrankungen sind:
Depressionen
Angststörungen
Zwangsstörungen
Somatoforme Störungen
Persönlichkeitsstörungen
Essstörungen
Traumafolgestörungen Sexuelle Funktionsstörungen Geschlechtsdysphorie - Begleitung bei der Transition

Und zudem in der Behandlung von Kindern und Jugendlichen:
AD(H)S und Aufmerksamkeitsstörungen
Teilleistungsstörungen (Lese-Rechtschreib-, Rechenschwäche)
Störungen des Sozialverhaltens
Emotionale Störungen

Die Aufgaben von Frau xxx umfassten im Wesentlichen die verhaltenstherapeutische Behandlung psychischer Erkrankungen
bei Erwachsenen. Dabei war sie mit folgenden Aufgaben betraut:
Durchführung von Erstgesprächen mit Einschätzung der Behandlungsbedürftigkeit
Psychotherapeutische Diagnostik nach ICD-10
Interpretation der Basisdiagnostik (ISR, BDI-II, ADP-IV, SCL-90-R)
Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung von Einzeltherapiesitzungen
Expositionsbehandlungen
Dokumentation der Therapiesitzungen
Verfassen von Berichten an Gutachter zur Antragsstellung und Einleitung der Behandlung
Erklärung des Antragsprozederes an Patientinnen und Patienten
Beendigung von Therapien mit Berichtschreibung

Im Rahmen ihrer Arbeit bei xxx erfüllte Frau xxx sämtliche ihr übertragenen Aufgaben mit viel Engagement und Pflichtbewusstsein. Ihre Arbeit zeichnete sich durch Zuverlässigkeit und Gewissenhaftigkeit aus. Sie bewies eine gute Befähigung als Psychologische Psychotherapeutin mit guten Fachkenntnissen, welche sie in der Behandlung ihrer Patienten einsetzte. Frau xxx überzeugte mit einem hohen Ausmaß an Verlässlichkeit und Flexibilität.

Frau xxx nahm an den fakultativen praxisinternen Intervisionen teil. Sie bereicherte dabei die Gruppe mit ihrem Fachwissen und setzte die besprochenen Inhalte erfolgreich in ihren Therapien um. Frau xxx übernahm Eigenverantwortung und arbeitete selbständig, war pünktlich und zuverlässig. Ihre Leistungen haben unsere volle Anerkennung gefunden. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass sich Frau xxx als äußerst loyale Mitarbeiterin mit Einsatzbereitschaft und Pflichtbewusstsein bewiesen hat.

Frau xxx persönliches Verhalten war zu jederzeit vorbildlich. Sie verfügt über gute Umgangsformen und verhielt sich Vorgesetzten und Kollegen gegenüber zu jedem Zeitpunkt freundlich, kooperativ und wertschätzend. Diskretion und Loyalität der Praxis gegenüber wurden von ihr in hohem Maße gewahrt. Ihr Verhalten gegenüber Patientinnen und Patienten war jederzeit geprägt von Empathie und freundlicher Zuwendung. Auch in schwierigen Therapiesituationen war Frau xxx belastbar, sie bewahrte Ruhe und Übersicht.

Frau xxx verlässt unsere Praxis auf eigenen Wunsch. Wir bedauern ihre Entscheidung sehr.
Wir danken Frau xxx für die gute Zusammenarbeit und wünschen ihr für ihre berufliche und private Zukunft alles Gute.


-- Editiert von donald2 am 08.12.2021 21:12

Nur 80 pro Monat
Neu

Darf's noch ne Frage mehr sein?

Sie haben ein Problem, viele Fragen, aber keinen Anwalt?

Mit der Frag-einen-Anwalt.de Flatrate können Sie unbegrenzt Fragen stellen und erhalten bereits in kurzer Zeit ausführliche, leicht verständliche Antworten von unseren Anwälten.
Details anschauen



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18826 Beiträge, 6896x hilfreich)

Zitat (von donald2):
Der erste Teil des Zeugnis ließt sich eher wie eine Visitenkarte von der Praxis

Das sehe ich auch als Selbstdarstellung der Firma, ab Beginn der Aufzählung "Eine Auswahl ...". Die Ausführungen zur eigentlichen Arbeit sind ziemlich allgemein und spartanisch. Insbesondere fehlt jegliche Aussage über Schwerpunkte oder spezielle Qualifikationen, über die deine Freundin vll. ja verfügt.
Das Zeugnis selbst - die üblichen Textbausteine ohne jede Empathie, aber auch ohne die üblichen lobhudelnden Zeugnisfloskeln.
Ein Zeugnis, das man aber juristisch auch kaum wird angreifen können.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18153 Beiträge, 9870x hilfreich)

Zitat:
Der erste Teil des Zeugnis ließt sich eher wie eine Visitenkarte von der Praxis

Das ist aber mittlerweile üblich.

Zitat:
Die Arbeit mit den Patienten kommt mir etwas zu kurz.

Die Tätigkeiten sind aufgezählt, mehr kann man nicht erwarten.

Insgesamt ein aalglattes Zeugnis.
Alle wichtigen Punkte sind drin.
Die Bewertung ist ordentlich, aber nicht übermäßig gut.
Die Formulierungen sind nicht angreifbar.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Arbeitsrecht" einen Anwalt fragen
#3
 Von 
donald2
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten, sie haben mir sehr geholfen.

Schöne Weihnachten euch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 288.662 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
116.303 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen