Kollege möchte andere ins Büro zwingen

6. November 2020 Thema abonnieren
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)
Kollege möchte andere ins Büro zwingen

Hallo zusammen,

Weiß wer Rat und was man rechtlich tun kann; wir arbeiten zurzeit alle wegen Corona im Home Office was problemlos machbar ist da es reine PC Arbeit ist. Zwei Kollegen gehen allerdings 1-2 die Woche ins Büro und bevorzugen es von dort zu arbeiten.
Jetzt möchte ein Kollege dass wir dennoch wieder abwechselnd ins Büro kommen da er der Meinung ist dass das besser wäre wenn man präsent ist.
Der Kollege hat das auch unserem Vorgesetzten vorgetragen der uns sagt wir sollen gemeinsam eine Lösung erarbeiten damit wir alle zufrieden sind aber er hat nichts dagegen wenn wir alle weiter von zuhause aus arbeiten.
Wir haben alle gesagt wir bleiben im HO, dennoch macht der Kollege Stress und schiebt nun Erkrankungen vor die er hat und dennoch ins Büro kommt und wir uns alle nicht so haben sollen.
Gleichzeitig unterstellt er manchen Kollegen dass diese gar nicht krank wären obwohl sogar GdBs vorliegen.
Kann man den Kollegen abmahnen, damit er endlich aufhört zu nerven und Unterstellungen zu unterbreiten?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Offenkundig hat der Kollege feste Vorstellungen, aber nicht die Macht, sie auch durchzusetzen.
Arbeitsrechtlich ist da rein gar nichts dran - eine Meinungsverschiedenheit unter Kollegen.
Du kannst deinen Kollegen nicht abmahnen. Du kannst dir allerdings, dass er es ja versucht hat, der Chef aber seine Meinung offenbar nicht teilt, und dir verbitten, weiterhin damit belästigt zu werden.
(Der Chef könnte deutlicher werden, aber wenn der Chef so mit sich umspringen lässt, ist halt Hopfen und Malz verloren.)

-- Editiert von blaubär+ am 06.11.2020 10:26

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3770x hilfreich)

Zitat:
Der Kollege hat das auch unserem Vorgesetzten vorgetragen der uns sagt wir sollen gemeinsam eine Lösung erarbeiten damit wir alle zufrieden sind aber er hat nichts dagegen wenn wir alle weiter von zuhause aus arbeiten.


Dann ist doch alles gut: Die Kollegen im HO sind wie du nicht gewillt, vor Ort zu kommen und der Chef hat auch nichts dagegen!

Der nörgelnde Kolleg muss sich dem mehrheitlichen Wunsch der anderen unterordnen. Für die einwandfreie Erledigung derArbeit ist keine Vortort-Präsenz erforderlich - Problem gelöst.
Man kann den Kollegen als Kollege nicht abmahnen, aber man kann ihn ignorieren.

-- Editiert von HeHe am 06.11.2020 10:27

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4535 Beiträge, 545x hilfreich)

Das wird ja bestimmt angenehme, wenn alle wieder ins Büro müssen

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#4
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6264 Beiträge, 1498x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):

Weiß wer Rat und was man rechtlich tun kann; wir arbeiten zurzeit alle wegen Corona im Home Office was problemlos machbar ist da es reine PC Arbeit ist. Zwei Kollegen gehen allerdings 1-2 die Woche ins Büro und bevorzugen es von dort zu arbeiten.
Jetzt möchte ein Kollege dass wir dennoch wieder abwechselnd ins Büro kommen da er der Meinung ist dass das besser wäre wenn man präsent ist.

Das ist sein gutes Recht. Und abwegig ist die Meinung ja nun auch absolut nicht.
Zitat:
Der Kollege hat das auch unserem Vorgesetzten vorgetragen der uns sagt wir sollen gemeinsam eine Lösung erarbeiten damit wir alle zufrieden sind aber er hat nichts dagegen wenn wir alle weiter von zuhause aus arbeiten.

Letztlich muss das der zuständige Vorgesetzte entscheiden. Dieser macht es sich bequem.
Zitat:
Wir haben alle gesagt wir bleiben im HO, dennoch macht der Kollege Stress und schiebt nun Erkrankungen vor die er hat und dennoch ins Büro kommt und wir uns alle nicht so haben sollen.

Daß er "Erkrankungen vorschiebt" hat genau welcher Arzt festgestellt?

Zitat:

Gleichzeitig unterstellt er manchen Kollegen dass diese gar nicht krank wären obwohl sogar GdBs vorliegen.
Kann man den Kollegen abmahnen, damit er endlich aufhört zu nerven und Unterstellungen zu unterbreiten?

Nein. Es ist sein gutes Recht, die Kollegen mit seinen, abweichenden Vorstellungen "zu nerven". So wie die Kollegen ihn ja auch mit ihren Vorstellungen nerven und nerven dürfen.

Unterstellungen sehe ich hier erstmal bei den anderen, siehe oben. Und da sollten die Kollegen vorsichtig sein, dem "nervenden Kollegen" zu unterstellen, er "schiebe Erkrankungen vor, die er hat", kann durchaus abgemahnt werden.

Und ein Kompromiss wird in so einer Situation immer darauf hinauslaufen, daß alle Mitarbeiter partiell ins Büro kommen. Was ja auch völlig vernünftig ist, und bei einem angemessenen "Infektionsschutz-Konzept" auch nicht gefährlich.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 278x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
Kann man den Kollegen abmahnen, damit er endlich aufhört zu nerven und Unterstellungen zu unterbreiten?
Nein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Du kannst deinen Kollegen nicht abmahnen.

Das sehe ich anders denn:
Zitat (von Aspirin1000):
Gleichzeitig unterstellt er manchen Kollegen dass diese gar nicht krank wären obwohl sogar GdBs vorliegen.
Kann man den Kollegen abmahnen, damit er endlich aufhört................... Unterstellungen zu unterbreiten?

Hier bin ich durchaus der Meinung, dass man deswegen durchaus eine Abmahnung schreiben kann. Allerdings natürlich nicht der Fragesteller selbst.#Die wiederholte Verbreitung unwahrer Behauptungen könnte man evtl. sogar schon als Mobbing auslegen, je nachdem wie der Kollege dies macht.

Signatur:

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119484 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von Aspirin1000):
Kann man den Kollegen abmahnen, damit er endlich aufhört zu nerven

Nein



Zitat (von Aspirin1000):
Kann man den Kollegen abmahnen, damit er endlich aufhört ... Unterstellungen zu unterbreiten?

Aber sicher doch.
Man könnte sogar direkt auf Unterlassung klagen, aber strategisch wäre die Abmahnung vorzuziehen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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