hallo,
AN hat vertrag auf geringfügige beschäftigung am 4.6.12 bekommen. urlaubsanspruch sind 30 arbeitstage im kalenderjahr. am 11.6. gabs nen teilzeitvertrag mit dem selben urlaubsanspruch. seit 6.8.12 krank bis jetzt. am 12.10. kam die kündigung zum 25.10. in der Probezeit
ohne angabe von gründen. ich verstehe auch die firma das sie den AN nicht weiter beschäftigen wollen, da man auch nicht weiß wie lange die erkrankung noch dauert. jetzt aber die frage wie das ist mit dem resturlaub, hat der AN da einen anspruch auf auszahlung. 2 tage urlaub wurden schon genommen. wie wird der urlaubsanspruch berechnet?
liebe grüße
alex
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Kündigung/ Probezeit während Krankheit/ Resturlaub
17. Oktober 2012
Thema abonnieren
Frage vom 17. Oktober 2012 | 22:39
Von
Status: Beginner (104 Beiträge, 30x hilfreich)
Kündigung/ Probezeit während Krankheit/ Resturlaub
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2012 | 23:05
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo,
quote:<hr size=1 noshade>wie wird der urlaubsanspruch berechnet? <hr size=1 noshade>
'(1) Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer
a) für Zeiten eines Kalenderjahrs, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt ...'
(§ 5 Bundesurlaubsgesetz)
Anmerkung: 'volle[r] Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses' bezieht sich auf volle Beschäftigungsmonate, nicht auf Kalendermonate. Im obigen Fall wären das 4 Zwölftel des Jahresurlaubs.
------------------------------------
'(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.'
(§ 7 Bundesurlaubsgesetz)
MfG
-- Editiert venotis am 17.10.2012 23:07
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