Hallo Ihr Lieben!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Mein Problem...
Ich arbeite seit dem 01.10. bei der Firma ********.. Ich habe dort einen befristeten Vertrag bis zum 31.03.09.
Der Vertrag wird so wie es aussieht nicht verlängert, da ich zur Zeit krank bin und das auch noch länger so sein wird.
Nun meine Frage. Ich hatte in der Zeit noch keinen Urlaub.
Wie sieht mein Anspruch aus.. Ist das anders wegen der Krankheit?
Resturlaub bei Kündigung (Krankheit)
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?

Hallo,
ich denke mal dass du 6 Resturlaubstage hast vom Vorjahr, und bis Ende März kommen noch 6 Urlaubstage dazu.
Wenn du wegen Krankheit keinen Urlaub nehmen kannst muss ihn dein Arbeitgeber auszahlen.
Den Rest Urlaub musst du bis Ende März genommen haben sonst verfällt dieser.
Gruß ZekA
Nach bisheriger Rechtssprechung wäre der Urlaub verfallen.
Da aber der Europäische Gerichtshof gerade erst die bisherige Regelung ausgehebelt hat mit einem Urteil, dürfte es sich lohnen, den Anspruch einzuklagen.
http://www.blog.beck.de/2009/01/21/eugh-urlaubsanspruch-darf-nicht-wegen-krankheit-verfallen/
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@hamburgerin
ein sehr interessanter link
hatte ich gar nicht mitgekriegt.
sunbee
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