Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage zur Arbeitszeitregelung während der Kurzarbeit.
Ein Betrieb führt für alle Mitabreiter einer Abteilung Kurzarbeit 0 ein. Der AG stockt die AN freiwillig auf 100% des Nettolohns auf. Anschließend wird bei der Erstellung des Dienstplans ein einzelner Mitarbeiter für erheblich mehr Arbeitsstunden eingeteilt als alle anderen (teilweise die vollen 40 Stunden pro Woche und sogar Überstunden ohne Aufhebung der Kurzarbeit). Begründung des AG ist nur die bessere Arbeitsleistung des Mitarbeiters. Widerspricht das dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder ist so etwas zulässig?
Ungleiche Arbeitszeit während der Kurzarbeit
2. Juni 2020
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Frage vom 2. Juni 2020 | 14:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ungleiche Arbeitszeit während der Kurzarbeit
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#1
Antwort vom 2. Juni 2020 | 17:22
Von
Status: Weiser (17364 Beiträge, 6466x hilfreich)
Tja - wer ist denn hier ggf. der oder die Geschädigte?
Solange der Musterknabe mitspielt ....
#2
Antwort vom 2. Juni 2020 | 17:29
Von
Status: Weiser (16922 Beiträge, 5884x hilfreich)
Welcher Gleichbehandlungsgrundsatz?ZitatWiderspricht das dem Gleichbehandlungsgrundsatz oder ist so etwas zulässig? :
Ja, das ist zulässig.
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#3
Antwort vom 3. Juni 2020 | 12:06
Von
Status: Unbeschreiblich (119523 Beiträge, 39734x hilfreich)
Es ist durchaus zulässig, das der Chef das beste Pferd in Stall ins Rennen schickt und nicht die anderen.
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