Hallo liebes Forum,
Ich hätte eine Frage bezüglich des Heiratsvisums. Ich würde gerne meine Freundin heiraten um gemeinsam mit ihr in Deutschland zu leben. Leider ist die Situation etwas kompliziert. Meine Freundin ist Staatsangehörigkeit Kolumbianisch wohnt aber zur Zeit in Spanien mit einem Visum das noch bis 20.9. gültig ist. Danach wäre sie geduldet in Spanien und würde dort weiter wohnen. Eine Ausreise wieder nach Kolumbien wäre für sie keine Option. Meine Frage ist ob es dennoch möglich ist ein Heiratsvisum in Deutschland zu beantragen auch wenn sie "illegal" in Spanien lebt. Habe schon gegoogelt aber für so einen speziellen Fall keinen Rat gefunden. Auf dem Standesamt hatte ich schon angerufen und die Person meinte es wäre kein Problem mit der Heirat wenn alle Dokumente übersetzt und mit apostille vorhanden ist nur mit dem Visum wüsste sie nicht bescheid.
Vielen Dank schonmal für eine Antwort.
Illegal in Spanien Heiratsvisum
16. Juli 2024
Thema abonnieren
Frage vom 16. Juli 2024 | 12:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Illegal in Spanien Heiratsvisum
#1
Antwort vom 16. Juli 2024 | 13:04
Von
Status: Unbeschreiblich (36948 Beiträge, 6224x hilfreich)
Ich hab auch paar Fragen:ZitatIch hätte eine Frage bezüglich des Heiratsvisums. :
- Seit wann lebt deine Freundin in Spanien?
- Was für ein *Visum* oder welche Aufenthaltserlaubnis/permiso de residencia hat sie jetzt für Spanien?
- Warum könnte das nicht verlängert werden?
- Wie lange ist ihr Nationalpass v. Kolumbien noch gültig?
- Seit wann ist sie deine Freundin und wie oft habt ihr euch schon in D oder Spanien oderoder getroffen?
- Deine Freundin müsste für ein Visum zur Eheschließung ein Sprachzertifikat A1 nach GER vorlegen.
- Sie müsste die notwendigen Dokumente fürs Standesamt beschaffen und beim Visumsantrag schon vorlegen.
...sieht evtl. nicht gut aus...
#2
Antwort vom 19. Juli 2024 | 20:31
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Sorry das ich jetzt erst Antworte.
-Meine Freundin lebt seit September 2023 in Spanien.
-Sie hat ein Studentenvisum, das am 20. September abläuft
- Ja, es kann erweitert werden, aber es kommt darauf an, einen Arbeitsvertrag mit mehreren Anforderungen zu finden, und das ist nicht einfach. Da Ihre Homogelisierung noch nicht abgeschlossen ist.
-Ihr kolumbianischer Pass ist bis 2033 gültig
-Sie hat ein Zertifikat für Deutsch A1
-Wir kennen uns seit 2020 und sind seit Mai 2023 ein Paar, wir sehen uns alle 2 bis 3 Monate regelmäßig.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Ausländerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Ausländerrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 20. Juli 2024 | 10:30
Von
Status: Unbeschreiblich (36948 Beiträge, 6224x hilfreich)
Und schon nach 1 Jahr läuft ihre Aufenthaltserlaubnis/AE aus? Ich meine, für Studierende dürfte auch in Spanien/EU die jeweilige AE bei Fortführung des Studiums verlängert werden. Damit würde ein illegaler Aufenthalt nicht in Betracht kommen.ZitatMeine Freundin lebt seit September 2023 in Spanien. :
Als Studierende? Kann man denn in Spanien 1 Jahr studieren, damit einen anerkannten Abschluss erreichen und eine Arbeitserlaubnis erhalten?ZitatJa, es kann erweitert werden, aber es kommt darauf an, einen Arbeitsvertrag mit mehreren Anforderungen zu finden, :
Was ist das? Meinst du die Anerkennung ihres Studienabschlusses?ZitatDa Ihre Homogelisierung noch nicht abgeschlossen ist. :
Meine Meinung:
- Die dt. Botschaft in Spanien (Visumsantrag) wird sich für nicht zuständig erklären, da sie Ausländerin ist.
- Die dt. Botschaft in Kolumbien kommt vermutlich nicht in Frage, weil sie nicht zurückreisen will/kann.
- Mit ungeklärtem Aufenthaltsstatus bekommt sich vermutlich auch nach Ende des Studiums oder Abbruch keinen legalen Job.
...sieht mW noch nicht besser aus...
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
288.194
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
-
16 Antworten