Führerschein B Österreich - Übungsfahrten

7. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
iamdamir
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Führerschein B Österreich - Übungsfahrten

Hallo! Es geht um das Thema Führerschein, Übungsfahrten mit der Führerscheintafel und das Fahren ohne einem gültigen Begleiter. Es geht um das österreichische Recht; wie es in anderen deutschsprachigen Ländern aussieht würde mich auch interessieren.
Achtung: Ich bin mir der Gefahren bei dieser Aktion bewusst und will mich über die rechtlichen Konsequenzen informieren.

Hintergrund: Um eine praktische Fahrprüfung zu absolvieren werden in Österreich 1000 km gefahren mit einem Begleiter, der den Führerschein 7 Jahre lang besitzt. - Der geplante Begleiter ist unzuverlässig und will die Sache nicht beenden und deshalb wollte ich mich über die Folgen informieren, wenn man bei einer Übungsfahrt mit einem Verwandten und keinem Begleiter erwischt wird. Dieser Verwandte hat den Führerschein erst seit 6 Jahren, ist aber kein bei der Behörde eingetragener Begleiter.

Was sind die rechtlichen Folgen? Ich tippe nur auf "Schwarzfahren" bzw. Fahren ohne gültiger Fahrerlaubnis und da werden in Ö. Strafen von 360-2100 € verhängt. Doch weiß ich nicht ob eine "Sperre" für den Fahrer oder ähnliches verhängt wird.

Ich möchte keinen zum Schwarzfahren informieren, doch wären genauerer Infos hilfreich und leider habe ich keine andere Option zurzeit.

PS: Die Fahrten würden mit den offiziellen L-Taferln stattfinden und in kleinen Ortschaften.




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12303.07.2019 16:29:14
Status:
Lehrling
(1396 Beiträge, 429x hilfreich)

Dann würde ich mal versuchen im Forum "123recht.at" Antworten zu finden. Dieses Forum bezieht sich (zumeist) auf das deutsche Recht/Gesetz.

Und in Österreich muss man also bei einem Autokauf- und/oder Verkauf 1000km begleitet und einer L-Tafel (?) fahren? Das glaube ich ja bald nicht...

-- Editiert von Guruhu am 07.02.2017 17:54

-- Editiert von Guruhu am 07.02.2017 17:55

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#2
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 613x hilfreich)

@Guruhu Was soll dieses billige getrolle? Wir sind hier bei 123recht.net und nicht bei 123recht.de

@iamdamir Sie Fragen ja explizit was in solchen Fällen in anderen Ländern passiert:
Nun in der Schweiz wird der Fahrschüler mit Geldstrafe oder Gefängnis bis 3 Jahre Bestraft. Dazu kommt eine Sperre von mindestens 3 Monate. Für den unberechtigten Begleiter gibt es eine Busse sowie mit grosser Wahrscheinlich eine Sperre von mindestens 1 Monat.

In Österreich ist ein Busse von bis € 5000 möglich. Ob eine Sperre ausgesprochen wird habe ich nicht gefunden. Scheint aber auf den ersten Blick nicht der Fall zu sein, ausschliessen würde ich es jedoch nicht.

Im Gegensatz zu Österreich, kann in der Schweiz jeder der die Voraussetzung erfüllt ohne vorgängige Bewilligung Begleitperson sein. Erschwerend kommt hinzu, dass in AT ein Protokoll über die Übungsfahrten geführt werden muss. Hier steht dann noch zusätzlich Urkundenfälschung im Raum!

Da spätestens bei der Beobachtungsfahrt die Begleitperson dabei sein muss ist auch sie in den Betrug involviert.

Lassen Sie es sein! Finden Sie eine nette und zuverlässige Person in Ihrem nahen Umfeld, welche die Voraussetzungen erfüllt, gewillt ist als Begleitperson mit ihnen mindestens 1000 km zu Fahren und beantragen Sie dann deren Zulassung bei ihrer Fahrschule. Z.b. Taufpatinnen, Taufpaten (gibt es ein besseres Geschenk?) Onkel, Tante, ältere Cousins, Grosseltern, Mutter, Vater etc.

Ansonsten bleibt Ihnen nur der normale Weg über die Fahrschule. Wobei die Sie, falls schon ein paar hundert Kilometer gefahren, die Fahrpraxis zugute kommt.

Links:
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.040404.html
http://www.meinschein.at/fuehrerschein/klasse-b-l-taferl-uebungsfahrt

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