Hallo, möchte folgenden Sachverhalt zur Diskussion stellen: habe 02/2022 bei einem Markenvertragshändler einen Gebrauchtwagen gekauft, der Wagen wurde in einem Internetportal mit einer bestimmten Ausstattungsvariante ausgewiesen, die einzelnen Ausstattungsdetails wurden separat in der Anzeige erwähnt. Kein Hinweis auf ehemaligen Reimport. Dass die Ausstattungsliste nicht mit der Ausstattunngsvariante in D zusammen passte, war mir nicht aufgefallen. Beim Kauf habe ich erst durch den Vertrag kleingedruckt von Reimport Status erfahren, auf die zum Nachteil abweichende Ausstattung gegenüber einem deutschen Modell wurde ich nicht hingewiesen, im Vertrag wurden keine Ausstattungsdetails aufgeführt, aber die Ausstattungsvariante festgehalten. Es fehlen gegenüber einem deutschen Modell z.B. Fensterheber elektrisch hinten, Parksensoren hinten, Geschwindigkeitsregelanlage und ein hochwertigeres Sound System. Meine Frage: hätte mich der Verkäufer aktiv auf die abweichende Ausstattung der Variante gegenüber einem deutschen Modell hinweisen müssen ? Oder hätte ich genauer recherchieren müssen ?
Gebrauchtwagenkauf Reimport - abweichende Ausstattung
24. April 2022
Thema abonnieren
Frage vom 24. April 2022 | 09:23
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 3x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf Reimport - abweichende Ausstattung
#1
Antwort vom 24. April 2022 | 12:42
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 233x hilfreich)
Zitat, die einzelnen Ausstattungsdetails wurden separat in der Anzeige erwähnt. :
So wie sie vorhanden waren?
Dann haben sie doch bekommen was sie erwartet / vereinbart haben.
#2
Antwort vom 24. April 2022 | 15:48
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatDann haben sie doch bekommen was sie erwartet / vereinbart haben. :
Erwartet habe ich eigentlich, dass ich ein Auto in der angegebenen Ausstattungsvariante erhalte. Vereinbart wurde im Kaufvertrag nichts bezüglich der Ausstattung. Um komkreter zu werden: Inseriert und gekauft ein Skoda Rapid Ambition, erhalten aber mehr oder weniger ein Basismodell (Active) mit Klimaanlage. Ich bezweifele, dass das online Inserat Vertragsbestandteil ist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Auto - Kauf und Verkauf" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Auto - Kauf und Verkauf" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 24. April 2022 | 17:20
Von
Status: Unbeschreiblich (128647 Beiträge, 41009x hilfreich)
ZitatErwartet habe ich eigentlich, dass ich ein Auto in der angegebenen Ausstattungsvariante erhalte. :
ZitatVereinbart wurde im Kaufvertrag nichts bezüglich der Ausstattung. :
Finde den Wderspruch ...
Wenn das so ist, dass im Kaufvertrag nichts bezüglich der Ausstattung vereinbart wurde, dann hätte man Anspruch auf 0,0 Extra-Ausstattung, bedeutet kein Anspruch auf Fensterheber elektrisch hinten, Parksensoren hinten, Geschwindigkeitsregelanlage und ein hochwertigeres Sound System etc.
ZitatIch bezweifele, dass das online Inserat Vertragsbestandteil ist. :
In der Regel ist es aber so, es sei denn aus dem Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen ergäbe sich was anderes.
Ist hier aber auch egal, denn wenn das online Inserat Vertragsbestandteil wäre, kann man die fehlenden Teile nicht erfolgreich monieren, da nicht vertraglich vereinbart.
Wenn das online Inserat nicht Vertragsbestandteil wäre, kann man die fehlenden Teile aber auch nicht erfolgreich monieren, da im Kaufvertrag nichts bezüglich der Ausstattung vereinbart wurde.
#4
Antwort vom 24. April 2022 | 17:41
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 233x hilfreich)
ZitatDass die Ausstattungsliste nicht mit der Ausstattunngsvariante in D zusammen passte, war mir nicht aufgefallen :
Es hat sie zu dem Zeitpunkt offensichtlich nicht interessiert.
Zitatauf die zum Nachteil abweichende Ausstattung gegenüber einem deutschen Modell wurde ich nicht hingewiesen :
Warum auch?
Sie sind hinterher enttäuscht, weil sie ein (vermeintlich) schlechtes Geschäft gemacht haben.
Kommt vor.
Aber das man hier zum Zeitpunkt des Geschäfts Irgendwie getäuscht wurde, sehe ich nicht.
#5
Antwort vom 24. April 2022 | 17:51
Von
Status: Unbeschreiblich (128647 Beiträge, 41009x hilfreich)
ZitatEs hat sie zu dem Zeitpunkt offensichtlich nicht interessiert. :
Richtig, das Argument das die Ausstattungsmerkmale kauferheblich gewesen wären, fällt damit weg.
#6
Antwort vom 25. April 2022 | 07:45
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 895x hilfreich)
ZitatUm komkreter zu werden: Inseriert und gekauft ein Skoda Rapid Ambition, :
Dann hast du auch Anspruch darauf.
Zitaterhalten aber mehr oder weniger ein Basismodell (Active) :
Wenn der VK das nicht vor Vertragsschluss korrigiert hat, ist die Sache mangelhaft da eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.
ZitatIch bezweifele, dass das online Inserat Vertragsbestandteil ist. :
Doch, dass ist es.
Zitatim Vertrag wurden keine Ausstattungsdetails aufgeführt, :
Das ist nicht nötig, wenn diese schon im Inserat aufgeführt wurden.
-- Editiert von charlyt4 am 25.04.2022 07:52
#7
Antwort vom 25. April 2022 | 09:23
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatWenn der VK das nicht vor Vertragsschluss korrigiert hat, ist die Sache mangelhaft da eine zugesicherte Eigenschaft fehlt. :
Im Vertrag steht die nach deutscher Auslieferung höherwertige Ausstattung (Ambition), da ich die Herkunft des Fahrzeuges nicht kannte, bin ich von keiner niedrigeren Ausstattung ausgegangen (meist sind reimportierte Autos sogar besser ausgestattet). In dem Fall kam der Wagen ursprünglich aus Kroatien und dort ist die Ausstattungsvariante "Ambition" wie bereits geschildert offenbar schlechter und ähnelt eher der deutschen "Active" Basis Variante.
Okay, wenn die Beschreibung im Inserat ohne Bezugnahme im Vertrag tatsächlich Vertragsbestandteil ist, habe ich natürlich schlechte Karten. (Was ist aber, wenn der Kunde das Inserat gar nicht gesehen hat ?) Ich gehe davon aus, dass das Autohaus darauf spekuliert hat, dass es den Interessenten nicht auffällt. Wenn das Autohaus zweifelsfrei erscheinen wollte, hätte man einen entsprechenden Vermerk "Reimport mit reduzierter Ausstattung") anbringen können.
#8
Antwort vom 25. April 2022 | 09:48
Von
Status: Weiser (17799 Beiträge, 6018x hilfreich)
Du hast also doch die Variante Ambition erhalten, korrekt? Die komplette Ausstattung wurde auch im Inserat genannt, korrekt?
Es ist also anscheinend lediglich so, dass der Reimport eine andere Ausstattung hat wie die deutsche Version, korrekt?
Wenn du alle 3 Fragen mit "Ja" beantworten kannst, dann hast du, meiner Meinung nach das bekommen was angeboten wurde und somit würde kein Mangel bestehen.
#9
Antwort vom 25. April 2022 | 10:58
Von
Status: Unbeschreiblich (128647 Beiträge, 41009x hilfreich)
ZitatVereinbart wurde im Kaufvertrag nichts bezüglich der Ausstattung. :
ZitatIm Vertrag steht die nach deutscher Auslieferung höherwertige Ausstattung (Ambition) :
Finde den Widerspruch ...
ZitatDann hast du auch Anspruch darauf. :
Richtig, den bekam er ja auch.
Nur gibt es den offenbar dummerweise in verschiedenen Varianten ...
ZitatDas ist nicht nötig, wenn diese schon im Inserat aufgeführt wurden. :
Und gerade da fehlen die von ihm aufgeführten Teile.
Zitatda ich die Herkunft des Fahrzeuges nicht kannte, bin ich von keiner niedrigeren Ausstattung ausgegangen :
Da ist dann tatsächlich das Problem, dass wenn man das Inserat nicht komplett liest, es einen auf die Füße fallen kann.
ZitatWas ist aber, wenn der Kunde das Inserat gar nicht gesehen hat ? :
Dann wäre das durchaus anders zu bewerten.
#10
Antwort vom 25. April 2022 | 11:09
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatWenn du alle 3 Fragen mit "Ja" beantworten kannst, dann hast du, meiner Meinung nach das bekommen was angeboten wurde und somit würde kein Mangel bestehen. :
Da ich kein kroatisch kann und auch keinen Zugriff auf die Ausstattungsliste 2017 in Kroatien haben, kann ich nicht nachprüfen, welche Ausstattungsvariante ich tatsächlich erhalten habe. Eine mit D vergleichbare jedenfalls nicht.
Die komplette Ausstattung wurde in einem Inserat wohl genannt, aber mit dem Hinweis: unverbindlich, Fehler vorbehalten usw. Und ja, die Ausstattungen weichen erheblich ab.
#11
Antwort vom 25. April 2022 | 13:18
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 895x hilfreich)
ZitatDie komplette Ausstattung wurde in einem Inserat wohl genannt, :
Welche? Die deutsche oder die kroatische?
Und was steht im Kaufvertrag?
Zitataber mit dem Hinweis: unverbindlich, Fehler vorbehalten usw. :
Irrelevant. Wenn der VK Abweichungen im Vertrag nicht richtig stellt, muss er sich die Angaben zurechnen lassen.
ZitatBeim Kauf habe ich erst durch den Vertrag kleingedruckt von Reimport Status erfahren :
Und das heisst was genau? Du hattest oder hättest vor der Vertragsunterzeichnung davon Kenntnis erlangen können?
ZitatDa ist dann tatsächlich das Problem, dass wenn man das Inserat nicht komplett liest, es einen auf die Füße fallen kann. :
Vorrangig ist entscheident was im Vertrag steht.
#12
Antwort vom 25. April 2022 | 14:25
Von
Status: Weiser (17799 Beiträge, 6018x hilfreich)
ZitatDa ich kein kroatisch kann und auch keinen Zugriff auf die Ausstattungsliste 2017 in Kroatien haben, kann ich nicht nachprüfen, welche Ausstattungsvariante ich tatsächlich erhalten habe. :
Was steht im Vertrag als Ausstattungsvariante?
Um Konkret zu sein: Steht in deinem Kaufvertrag "Ambition"? Ist irgendwo auf dem Fahrzeug ein Schild "Ambition" angebracht?ZitatUm komkreter zu werden: Inseriert und gekauft ein Skoda Rapid Ambition :
Es ist leider oft so, dass unseriöse Händler die höchste Ausstattungsvariante anpreisen, obwohl der Wagen diese gar nicht hat. Was sagt Skoda denn dazu? Gibt es überhaupt Unterschiede zwischen der deutschen und der kroatischen Ausstattung Ambition?
Sollte es keine Unterschiede geben, dann sehe ich hier eine arglistige Täuschung. Gibt es einen Unterschied und der Händler hat die komplette Ausstattung aufgelistet, dann ist dem Händler nichts vorzuwerfen.
Lass Skoda doch mal überprüfen, ob es wirklich ein Ambition ist.
#13
Antwort vom 25. April 2022 | 14:57
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 3x hilfreich)
ZitatUm Konkret zu sein: Steht in deinem Kaufvertrag "Ambition"? Ist irgendwo auf dem Fahrzeug ein Schild "Ambition" angebracht? :
Um es zusammenzufassen: gemäß Vertrag habe ich einen Skoda Rapid 1.2 TSI Ambition gekauft. Es ist vermerkt, dass das Fahrzeug reimportiert wurde (aber nicht woher). Es sind im Vertrag keine Ausstattungsdetails im Detail genannt, auch wird kein Bezug auf eine sonstige Beschreibung genommen.
Das Fahrzeug entspricht nicht der deutschen Ausstattungsvariante, es ist schlichter ausgestattet.
Die tatsächliche Ausstattungsvariante ist dem Fahrzeug oder den Papieren nicht zu entnehmen, werde mal bei Skoda nachfragen, ich gehe aber davon aus, dass die mauern werden.
#14
Antwort vom 25. April 2022 | 15:38
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 895x hilfreich)
ZitatEs ist vermerkt, dass das Fahrzeug reimportiert wurde :
Damit dürften deine Chancen, hier irgendetwas geltend zu machen, rapide sinken.
Zitat(aber nicht woher) :
Die überwiegende Rechtssprechung geht davon aus, dass ein Verkäufer seine Offenbarungspflicht erfüllt hat, wenn er auf eine entsprechende Eigenschaft hinweist. Wenn der Käufer dem keine weitere Bedeutung zumisst, kann dies nicht dem Verkäufer angelastet werden. Eine vollumfängliche Aufklärungspflicht gegenüber dem Käufer besteht nicht.
ZitatDas Fahrzeug entspricht nicht der deutschen Ausstattungsvariante, es ist schlichter ausgestattet. :
Die kannst du aber auch nicht erwarten, wenn du ein Fahrzeug kaufst das nicht für den deutschen Markt produziert wurde und dich der VK darauf hingewiesen hat.
ZitatDie tatsächliche Ausstattungsvariante ist dem Fahrzeug oder den Papieren nicht zu entnehmen, werde mal bei Skoda nachfragen, ich gehe aber davon aus, dass die mauern werden. :
Dann könntest du es hier probieren:
https://erwin.skoda-auto.cz/erwin/showHome.do
-- Editiert von charlyt4 am 25.04.2022 15:40
#15
Antwort vom 25. April 2022 | 17:06
Von
Status: Junior-Partner (5465 Beiträge, 934x hilfreich)
Ich sehe das anders als die meisten hier. Wenn im Vertrag die Ausstattungslinie "Ambition" genannt ist, kann der Käufer von der zum Baujahr des Fahrzeugs gültigen Ausstattungsliste in Deutschland ausgehen. Ob der Wagen nun reimportiert wurde oder nicht.ZitatUm es zusammenzufassen: gemäß Vertrag habe ich einen Skoda Rapid 1.2 TSI Ambition gekauft. :
#16
Antwort vom 25. April 2022 | 17:30
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 895x hilfreich)
ZitatIch sehe das anders als die meisten hier. :
Das ist dein gutes Recht.

ZitatWenn im Vertrag die Ausstattungslinie "Ambition" genannt ist, :
Die bietet der Hersteller vielleicht in über 30 Ländern mit unterschiedlichem Umfang an!
Zitatkann der Käufer von der zum Baujahr des Fahrzeugs gültigen Ausstattungsliste in Deutschland ausgehen. :
Nicht wenn ihm mitgeteilt wurde, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Reimport handelt. Das wurde hier offensichtlich nicht nur mitgeteilt, sondern es wurde sogar vertraglich festgehalten.
Und selbst ein gewerblicher VK ist nach der gängigen Rechtssprechung nicht zu einer vollumfänglichen Information von sich aus verpflichtet.
Sollte aber entsprechend nachgefragt worden sein, wäre er aber wiederum an seine Aussage gebunden. Nur hat man dann wieder das Beweisthema.
-- Editiert von charlyt4 am 25.04.2022 17:31
#17
Antwort vom 25. April 2022 | 20:14
Von
Status: Lehrling (1448 Beiträge, 233x hilfreich)
Zitater Wagen wurde in einem Internetportal mit einer bestimmten Ausstattungsvariante ausgewiesen, die einzelnen Ausstattungsdetails wurden separat in der Anzeige erwähnt. Kein Hinweis auf ehemaligen Reimport. Dass die Ausstattungsliste nicht mit der Ausstattunngsvariante in D zusammen passte, war mir nicht aufgefallen. :
Es wird nicht besser, wenn man die geschichte dauiert ändert, nur weil einem das ergebnis nicht passt.
Im Eingangspost haben Sie klar geschrieben, dass die Ausstattungsmerkmale gelistet waren. Das es hier offensichtlich unterschiedliche Varianten eines Namens gibt spielt doch keine Rolle.
Sie haben wohl das bekommen, was sie beim Kauf und lesen der Ausstattungsliste auch erwartet haben.
Dann haben sie später mal gegooglt und festgestellt, dass es "Ambition" auch mit mehr extras gibt und sich geärgert.
Haken Sie es ab, lernen sie draus und beschäftigen sie sich das nöchste mal vorher damit, wofür sie ein paar tausend euro ausgeben......
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
287.983
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
7 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten