Gebrauchtwagenkauf Reimport - abweichende Ausstattung

24. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
macjuerg
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)
Gebrauchtwagenkauf Reimport - abweichende Ausstattung

Hallo, möchte folgenden Sachverhalt zur Diskussion stellen: habe 02/2022 bei einem Markenvertragshändler einen Gebrauchtwagen gekauft, der Wagen wurde in einem Internetportal mit einer bestimmten Ausstattungsvariante ausgewiesen, die einzelnen Ausstattungsdetails wurden separat in der Anzeige erwähnt. Kein Hinweis auf ehemaligen Reimport. Dass die Ausstattungsliste nicht mit der Ausstattunngsvariante in D zusammen passte, war mir nicht aufgefallen. Beim Kauf habe ich erst durch den Vertrag kleingedruckt von Reimport Status erfahren, auf die zum Nachteil abweichende Ausstattung gegenüber einem deutschen Modell wurde ich nicht hingewiesen, im Vertrag wurden keine Ausstattungsdetails aufgeführt, aber die Ausstattungsvariante festgehalten. Es fehlen gegenüber einem deutschen Modell z.B. Fensterheber elektrisch hinten, Parksensoren hinten, Geschwindigkeitsregelanlage und ein hochwertigeres Sound System. Meine Frage: hätte mich der Verkäufer aktiv auf die abweichende Ausstattung der Variante gegenüber einem deutschen Modell hinweisen müssen ? Oder hätte ich genauer recherchieren müssen ?

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17 Antworten
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#1
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 233x hilfreich)

Zitat (von macjuerg):
, die einzelnen Ausstattungsdetails wurden separat in der Anzeige erwähnt.


So wie sie vorhanden waren?
Dann haben sie doch bekommen was sie erwartet / vereinbart haben.

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#2
 Von 
macjuerg
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Dann haben sie doch bekommen was sie erwartet / vereinbart haben.


Erwartet habe ich eigentlich, dass ich ein Auto in der angegebenen Ausstattungsvariante erhalte. Vereinbart wurde im Kaufvertrag nichts bezüglich der Ausstattung. Um komkreter zu werden: Inseriert und gekauft ein Skoda Rapid Ambition, erhalten aber mehr oder weniger ein Basismodell (Active) mit Klimaanlage. Ich bezweifele, dass das online Inserat Vertragsbestandteil ist.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128647 Beiträge, 41009x hilfreich)

Zitat (von macjuerg):
Erwartet habe ich eigentlich, dass ich ein Auto in der angegebenen Ausstattungsvariante erhalte.

Zitat (von macjuerg):
Vereinbart wurde im Kaufvertrag nichts bezüglich der Ausstattung.

Finde den Wderspruch ...

Wenn das so ist, dass im Kaufvertrag nichts bezüglich der Ausstattung vereinbart wurde, dann hätte man Anspruch auf 0,0 Extra-Ausstattung, bedeutet kein Anspruch auf Fensterheber elektrisch hinten, Parksensoren hinten, Geschwindigkeitsregelanlage und ein hochwertigeres Sound System etc.



Zitat (von macjuerg):
Ich bezweifele, dass das online Inserat Vertragsbestandteil ist.

In der Regel ist es aber so, es sei denn aus dem Wortlaut der vertraglichen Vereinbarungen ergäbe sich was anderes.

Ist hier aber auch egal, denn wenn das online Inserat Vertragsbestandteil wäre, kann man die fehlenden Teile nicht erfolgreich monieren, da nicht vertraglich vereinbart.

Wenn das online Inserat nicht Vertragsbestandteil wäre, kann man die fehlenden Teile aber auch nicht erfolgreich monieren, da im Kaufvertrag nichts bezüglich der Ausstattung vereinbart wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 233x hilfreich)

Zitat (von macjuerg):
Dass die Ausstattungsliste nicht mit der Ausstattunngsvariante in D zusammen passte, war mir nicht aufgefallen


Es hat sie zu dem Zeitpunkt offensichtlich nicht interessiert.

Zitat (von macjuerg):
auf die zum Nachteil abweichende Ausstattung gegenüber einem deutschen Modell wurde ich nicht hingewiesen


Warum auch?

Sie sind hinterher enttäuscht, weil sie ein (vermeintlich) schlechtes Geschäft gemacht haben.

Kommt vor.

Aber das man hier zum Zeitpunkt des Geschäfts Irgendwie getäuscht wurde, sehe ich nicht.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128647 Beiträge, 41009x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Es hat sie zu dem Zeitpunkt offensichtlich nicht interessiert.

Richtig, das Argument das die Ausstattungsmerkmale kauferheblich gewesen wären, fällt damit weg.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 895x hilfreich)

Zitat (von macjuerg):
Um komkreter zu werden: Inseriert und gekauft ein Skoda Rapid Ambition,


Dann hast du auch Anspruch darauf.

Zitat (von macjuerg):
erhalten aber mehr oder weniger ein Basismodell (Active)


Wenn der VK das nicht vor Vertragsschluss korrigiert hat, ist die Sache mangelhaft da eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.

Zitat (von macjuerg):
Ich bezweifele, dass das online Inserat Vertragsbestandteil ist.


Doch, dass ist es.

Zitat (von macjuerg):
im Vertrag wurden keine Ausstattungsdetails aufgeführt,


Das ist nicht nötig, wenn diese schon im Inserat aufgeführt wurden.




-- Editiert von charlyt4 am 25.04.2022 07:52

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Gruß Charly

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#7
 Von 
macjuerg
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Wenn der VK das nicht vor Vertragsschluss korrigiert hat, ist die Sache mangelhaft da eine zugesicherte Eigenschaft fehlt.


Im Vertrag steht die nach deutscher Auslieferung höherwertige Ausstattung (Ambition), da ich die Herkunft des Fahrzeuges nicht kannte, bin ich von keiner niedrigeren Ausstattung ausgegangen (meist sind reimportierte Autos sogar besser ausgestattet). In dem Fall kam der Wagen ursprünglich aus Kroatien und dort ist die Ausstattungsvariante "Ambition" wie bereits geschildert offenbar schlechter und ähnelt eher der deutschen "Active" Basis Variante.

Okay, wenn die Beschreibung im Inserat ohne Bezugnahme im Vertrag tatsächlich Vertragsbestandteil ist, habe ich natürlich schlechte Karten. (Was ist aber, wenn der Kunde das Inserat gar nicht gesehen hat ?) Ich gehe davon aus, dass das Autohaus darauf spekuliert hat, dass es den Interessenten nicht auffällt. Wenn das Autohaus zweifelsfrei erscheinen wollte, hätte man einen entsprechenden Vermerk "Reimport mit reduzierter Ausstattung") anbringen können.

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17799 Beiträge, 6018x hilfreich)

Du hast also doch die Variante Ambition erhalten, korrekt? Die komplette Ausstattung wurde auch im Inserat genannt, korrekt?
Es ist also anscheinend lediglich so, dass der Reimport eine andere Ausstattung hat wie die deutsche Version, korrekt?
Wenn du alle 3 Fragen mit "Ja" beantworten kannst, dann hast du, meiner Meinung nach das bekommen was angeboten wurde und somit würde kein Mangel bestehen.

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#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128647 Beiträge, 41009x hilfreich)

Zitat (von macjuerg):
Vereinbart wurde im Kaufvertrag nichts bezüglich der Ausstattung.

Zitat (von macjuerg):
Im Vertrag steht die nach deutscher Auslieferung höherwertige Ausstattung (Ambition)

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von charlyt4):
Dann hast du auch Anspruch darauf.

Richtig, den bekam er ja auch.
Nur gibt es den offenbar dummerweise in verschiedenen Varianten ...



Zitat (von charlyt4):
Das ist nicht nötig, wenn diese schon im Inserat aufgeführt wurden.

Und gerade da fehlen die von ihm aufgeführten Teile.



Zitat (von macjuerg):
da ich die Herkunft des Fahrzeuges nicht kannte, bin ich von keiner niedrigeren Ausstattung ausgegangen

Da ist dann tatsächlich das Problem, dass wenn man das Inserat nicht komplett liest, es einen auf die Füße fallen kann.



Zitat (von macjuerg):
Was ist aber, wenn der Kunde das Inserat gar nicht gesehen hat ?

Dann wäre das durchaus anders zu bewerten.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
macjuerg
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Wenn du alle 3 Fragen mit "Ja" beantworten kannst, dann hast du, meiner Meinung nach das bekommen was angeboten wurde und somit würde kein Mangel bestehen.


Da ich kein kroatisch kann und auch keinen Zugriff auf die Ausstattungsliste 2017 in Kroatien haben, kann ich nicht nachprüfen, welche Ausstattungsvariante ich tatsächlich erhalten habe. Eine mit D vergleichbare jedenfalls nicht.

Die komplette Ausstattung wurde in einem Inserat wohl genannt, aber mit dem Hinweis: unverbindlich, Fehler vorbehalten usw. Und ja, die Ausstattungen weichen erheblich ab.

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#11
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 895x hilfreich)

Zitat (von macjuerg):
Die komplette Ausstattung wurde in einem Inserat wohl genannt,


Welche? Die deutsche oder die kroatische?

Und was steht im Kaufvertrag?

Zitat (von macjuerg):
aber mit dem Hinweis: unverbindlich, Fehler vorbehalten usw.


Irrelevant. Wenn der VK Abweichungen im Vertrag nicht richtig stellt, muss er sich die Angaben zurechnen lassen.

Zitat (von macjuerg):
Beim Kauf habe ich erst durch den Vertrag kleingedruckt von Reimport Status erfahren


Und das heisst was genau? Du hattest oder hättest vor der Vertragsunterzeichnung davon Kenntnis erlangen können?

Zitat (von Harry van Sell):
Da ist dann tatsächlich das Problem, dass wenn man das Inserat nicht komplett liest, es einen auf die Füße fallen kann.


Vorrangig ist entscheident was im Vertrag steht.

Signatur:

Gruß Charly

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17799 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von macjuerg):
Da ich kein kroatisch kann und auch keinen Zugriff auf die Ausstattungsliste 2017 in Kroatien haben, kann ich nicht nachprüfen, welche Ausstattungsvariante ich tatsächlich erhalten habe.

Was steht im Vertrag als Ausstattungsvariante?
Zitat (von macjuerg):
Um komkreter zu werden: Inseriert und gekauft ein Skoda Rapid Ambition
Um Konkret zu sein: Steht in deinem Kaufvertrag "Ambition"? Ist irgendwo auf dem Fahrzeug ein Schild "Ambition" angebracht?
Es ist leider oft so, dass unseriöse Händler die höchste Ausstattungsvariante anpreisen, obwohl der Wagen diese gar nicht hat. Was sagt Skoda denn dazu? Gibt es überhaupt Unterschiede zwischen der deutschen und der kroatischen Ausstattung Ambition?
Sollte es keine Unterschiede geben, dann sehe ich hier eine arglistige Täuschung. Gibt es einen Unterschied und der Händler hat die komplette Ausstattung aufgelistet, dann ist dem Händler nichts vorzuwerfen.
Lass Skoda doch mal überprüfen, ob es wirklich ein Ambition ist.

Signatur:

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#13
 Von 
macjuerg
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Um Konkret zu sein: Steht in deinem Kaufvertrag "Ambition"? Ist irgendwo auf dem Fahrzeug ein Schild "Ambition" angebracht?


Um es zusammenzufassen: gemäß Vertrag habe ich einen Skoda Rapid 1.2 TSI Ambition gekauft. Es ist vermerkt, dass das Fahrzeug reimportiert wurde (aber nicht woher). Es sind im Vertrag keine Ausstattungsdetails im Detail genannt, auch wird kein Bezug auf eine sonstige Beschreibung genommen.

Das Fahrzeug entspricht nicht der deutschen Ausstattungsvariante, es ist schlichter ausgestattet.

Die tatsächliche Ausstattungsvariante ist dem Fahrzeug oder den Papieren nicht zu entnehmen, werde mal bei Skoda nachfragen, ich gehe aber davon aus, dass die mauern werden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 895x hilfreich)

Zitat (von macjuerg):
Es ist vermerkt, dass das Fahrzeug reimportiert wurde


Damit dürften deine Chancen, hier irgendetwas geltend zu machen, rapide sinken.

Zitat (von macjuerg):
(aber nicht woher)


Die überwiegende Rechtssprechung geht davon aus, dass ein Verkäufer seine Offenbarungspflicht erfüllt hat, wenn er auf eine entsprechende Eigenschaft hinweist. Wenn der Käufer dem keine weitere Bedeutung zumisst, kann dies nicht dem Verkäufer angelastet werden. Eine vollumfängliche Aufklärungspflicht gegenüber dem Käufer besteht nicht.

Zitat (von macjuerg):
Das Fahrzeug entspricht nicht der deutschen Ausstattungsvariante, es ist schlichter ausgestattet.


Die kannst du aber auch nicht erwarten, wenn du ein Fahrzeug kaufst das nicht für den deutschen Markt produziert wurde und dich der VK darauf hingewiesen hat.

Zitat (von macjuerg):
Die tatsächliche Ausstattungsvariante ist dem Fahrzeug oder den Papieren nicht zu entnehmen, werde mal bei Skoda nachfragen, ich gehe aber davon aus, dass die mauern werden.


Dann könntest du es hier probieren:

https://erwin.skoda-auto.cz/erwin/showHome.do


-- Editiert von charlyt4 am 25.04.2022 15:40

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von macjuerg):
Um es zusammenzufassen: gemäß Vertrag habe ich einen Skoda Rapid 1.2 TSI Ambition gekauft.
Ich sehe das anders als die meisten hier. Wenn im Vertrag die Ausstattungslinie "Ambition" genannt ist, kann der Käufer von der zum Baujahr des Fahrzeugs gültigen Ausstattungsliste in Deutschland ausgehen. Ob der Wagen nun reimportiert wurde oder nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4154 Beiträge, 895x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Ich sehe das anders als die meisten hier.


Das ist dein gutes Recht. :wink:

Zitat (von bostonxl):
Wenn im Vertrag die Ausstattungslinie "Ambition" genannt ist,


Die bietet der Hersteller vielleicht in über 30 Ländern mit unterschiedlichem Umfang an!

Zitat (von bostonxl):
kann der Käufer von der zum Baujahr des Fahrzeugs gültigen Ausstattungsliste in Deutschland ausgehen.


Nicht wenn ihm mitgeteilt wurde, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Reimport handelt. Das wurde hier offensichtlich nicht nur mitgeteilt, sondern es wurde sogar vertraglich festgehalten.

Und selbst ein gewerblicher VK ist nach der gängigen Rechtssprechung nicht zu einer vollumfänglichen Information von sich aus verpflichtet.

Sollte aber entsprechend nachgefragt worden sein, wäre er aber wiederum an seine Aussage gebunden. Nur hat man dann wieder das Beweisthema.

-- Editiert von charlyt4 am 25.04.2022 17:31

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 233x hilfreich)

Zitat (von macjuerg):
er Wagen wurde in einem Internetportal mit einer bestimmten Ausstattungsvariante ausgewiesen, die einzelnen Ausstattungsdetails wurden separat in der Anzeige erwähnt. Kein Hinweis auf ehemaligen Reimport. Dass die Ausstattungsliste nicht mit der Ausstattunngsvariante in D zusammen passte, war mir nicht aufgefallen.

Es wird nicht besser, wenn man die geschichte dauiert ändert, nur weil einem das ergebnis nicht passt.

Im Eingangspost haben Sie klar geschrieben, dass die Ausstattungsmerkmale gelistet waren. Das es hier offensichtlich unterschiedliche Varianten eines Namens gibt spielt doch keine Rolle.
Sie haben wohl das bekommen, was sie beim Kauf und lesen der Ausstattungsliste auch erwartet haben.

Dann haben sie später mal gegooglt und festgestellt, dass es "Ambition" auch mit mehr extras gibt und sich geärgert.
Haken Sie es ab, lernen sie draus und beschäftigen sie sich das nöchste mal vorher damit, wofür sie ein paar tausend euro ausgeben......

2x Hilfreiche Antwort

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