Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage.
Wir haben am 6.2.20 unser Fahrzeug wieder an Audi zurückgegeben.
Leider war der Verkäufer der uns vor 3 Jahren das Fahrzeug verkauft hat nicht mehr da, also mussten wir zu einem anderen.
Dieser fragte ob es Winterräder geben würde( hatte vor der Rückgabe die Sommerräder montiert) ich sagte ja aber die haben wir damals so dazu bekommen er erwiderte ok dann behalten sie die Räder.
Jetzt meine Frage, der Verkäufer damals hat uns die Räder so dazu gegeben und diese sind auch nicht im Vertrag festgehalten.
Nun bekam ich eine E- Mail vom aktuellen Verkäufer über fehlende Winterräder und das ich sie noch bringen soll oder falls ich sie nicht mehr habe diese mir in Rechnung gestellt würden, er beruft sich auf einen Satz im Vertrag "falls das Fahrzeug Winterräder hat müsse man diese nach Vertragsende zurückgeben".
Des Weiteren würde ein Werkstattauftrag über die Montage vor der Auslieferung bestehen.
Muss ich die Räder nun zurückgeben obwohl sie nicht im Vertrag stehen?
Außerdem hat das Autohaus nun über eine Woche für die Abmeldung gebraucht besteht da Anspruch für uns auf die entstandenen kosten für Versicherung und Steuern?
Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.
Winterräder bei Fahrzeugrückgabe
15. Februar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 15. Februar 2020 | 08:36
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Winterräder bei Fahrzeugrückgabe
#1
Antwort vom 15. Februar 2020 | 09:13
Von
Status: Wissender (14638 Beiträge, 4510x hilfreich)
Hallo,
Damit hätten wir schon mal einen Beweis, dass es die Räder gab.Zitat:Des Weiteren würde ein Werkstattauftrag über die Montage vor der Auslieferung bestehen.
Sie sind aber doch im Vertrag berücksichtigt.Zitat:Muss ich die Räder nun zurückgeben obwohl sie nicht im Vertrag stehen?
Oder willst du - beispielsweise - die Fußmatten auch behalten nur weil sie nicht extra erwähnt wurden?
Fazit: Ich befürchte du musst die Räder herausgeben.
Welche Zeitspanne war denn vereinbart?Zitat:Außerdem hat das Autohaus nun über eine Woche für die Abmeldung gebraucht besteht da Anspruch für uns auf die entstandenen kosten für Versicherung und Steuern?
Stefan
#2
Antwort vom 15. Februar 2020 | 10:08
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Ja klar gab es Räder aber diese habe ich ja bei den Verhandlungen damals so dabei bekommen, aber was will das Autohaus für Räder wiederhaben wenn sie noch nicht einmal wissen um welche es sich handelt?
Wäre ja auch möglich das ich die Räder selbst angeliefert habe?
Ich denke Räder sind ein Teil eines Vertrags im Gegensatz zu Fussmatten.
Das Fahrzeug sollte letzte Woche Freitag abgemeldet werden.
-- Editiert von freddyontour am 15.02.2020 10:10
-- Editiert von freddyontour am 15.02.2020 10:17
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#3
Antwort vom 15. Februar 2020 | 10:27
Von
Status: Master (4154 Beiträge, 895x hilfreich)
.
Wurde denn geleast oder finanziert?
ZitatJa klar gab es Räder aber diese habe ich ja bei den Verhandlungen damals so dabei bekommen, :
Absolut üblich und nichts besonderes. Genauso wie Fußmatten, die erste Inspektion, Tankgutschein etc..
ZitatWäre ja auch möglich das ich die Räder auch selbst angeliefert habe? :
Richtig. Ein Werkstattauftrag sagt gar nichts. Schon gar nichts über die Eigentumsverhältnisse .
Zitataber was will das Autohaus für Räder wiederhaben wenn sie noch nicht einmal wissen um welche es sich handelt? :
Das wäre das Problem des Autohauses. Es ist unüblich, das ein Fahrzeug standardmäßig 8-fach Bereift ausgeliefert wird.
ZitatDas Fahrzeug sollte letzte Woche Freitag abgemeldet werden. :
Willst du wirklich wegen 6,21€ streiten? Konzentrier dich auf die Räder.
Zitater beruft sich auf einen Satz im Vertrag "falls das Fahrzeug Winterräder hat müsse man diese nach Vertragsende zurückgeben". :
Wie lautet der Passus wörtlich?
gruß charly
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