Absicherung meiner Freundin nach dem Hausbau

12. Juli 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.09.2014 22:22:55
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)
Absicherung meiner Freundin nach dem Hausbau

Hallo alle zusammen,

ich habe ein großes Problem.

Ich und meine Freundin wollen auf dem Grundstück meiner Eltern ein Haus bauen, das Grundstück wollen meine Eltern nur mir überschreiben (nicht verhandelbar mit meinen Eltern)

Der Grund das dies nicht verhandelbar ist, ist das sie nicht möchten wenn ich sterben sollte das meine Freundin ( später Frau ) mit jemand Fremden dort einzieht, was dort alles passiert kann haben sie in ihrem Freundeskreis miterleben dürfen und vor so was wollen sie sich schützen.

Da wir alle am Anfang etwas Blauäugig an die Sache drangegangen sind hatten wir nicht an die Konsequenzen gedacht die sich vielleicht daraus ergeben können (der Notar wird das schon richten).
Jetzt nachdem wir der Bauantrag eingereicht haben, wurde meine Freundin von ihren Kollegen aufgeklärt dass sie keinerlei Rechte an dem Haus hat da mir ja das Grundstück gehört. ( Sie bezahlt aber zu 50% das Haus mit ab )

Meine Fragen

1. Kann ich meine Freundin so absichern das sie das Geld was sie in das Haus mitinvestiert hat wieder zurück bekommt im Falle einer Trennung\Scheidung? Und wer würde das aufsetzten Notar/Anwalt?

2. Im Falle meines Ablebens kann man meine Freundin\Frau so absichern das meine Eltern sie nicht einfach rausschmeißen können? Und wer würde das aufsetzten Notar/Anwalt?

Der Notartermien ist erst in 2 Wochen und das Thema zerrt echt an unseren Nerven.




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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Cassadan
Status:
Beginner
(85 Beiträge, 52x hilfreich)

1. ein Ehevertrag,heutzutage enorm wichtig, vor der Eheschließung würde ich in diesen Fall nichts unternehmen.
2. Testament.

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2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Wenn der Wert des Grundstücks 50.000 Euro beträgt,
und das Haus 100.000 Euro, dann lassen Sie Ihre
Verlobte mit 33 % in das Grundbuch eintragen.
Bei Ihrem vorzeitigen Ableben können Ihre Eltern Ihre
Verlobte anteilmäßig der getilgten Hypotheken abfinden.
Und- machen Sie Ihren Eltern klar, dass sie, auch wenn
Sie vorzeitig sterben sollten, sie sicher weiterhin
ihre Enkel sehen wollen. Dann wäre es kontraproduktiv wenn
sie die Familie auf die Straße setzen würden.
Und dann sollte es Ihren Eltern auch egal sein, wenn sich ein neuer Partner um die Familie kümmert.
Zuständig für die Beratung ist der Notar.
Ein Rechtsanwalt tuts auch, ist aber wesentlich teuerer.

-- Editiert xxsirodxx am 12.07.2013 16:05

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Wesentlich wahrscheinlicher als ein vorzeitiges Ableben ist eine Trennung.

Hier ist dringend eine Beratung durch einen Notar geboten, auch wenn die etwas kostet. Es läßt sich ziemlich viel notariell absichern, für alle drei beteiligten Seiten.


"Und- machen Sie Ihren Eltern klar, dass sie, auch wenn
Sie vorzeitig sterben sollten, sie sicher weiterhin
ihre Enkel sehen wollen. Dann wäre es kontraproduktiv wenn
sie die Familie auf die Straße setzen würden.
Und dann sollte es Ihren Eltern auch egal sein, wenn sich ein neuer Partner um die Familie kümmert."

LOL. Die Eltern sind offenbar lebenserfahren und nicht so weltfremd.

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"Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung"

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12322.09.2014 22:22:55
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

erstmal vielen dank für die Antworten.

Wie schon gesagt es ist nicht verhandelbar das meine Freundin mit auf das Grundstück geschrieben wird da meine Eltern gesehen haben wie hässlich sowas wird wenn die Schwiegertochter aufeinmal ein neuen Macker anschleppt und der den Eltern nur schwierigkeiten macht und die nix dagegen machen können.

Ich habe jetzt auch eine Gute Seite gefunden wo sehr viele Fragen beantwortet werden ( vielleicht auch was für Leute die vielleicht das selbe Problem haben und auf der suche nach Antworten sind )

http://www.freiepresse.de/RATGEBER/TELEFONFORUM/Entweder-Heirat-oder-Vertrag-artikel7795840.php

Wenn ich das so richtig verstanden habe hilft mir im Fall einer Trennung/Scheidung ein Partnerschaftsvertrag.
Das im Falle meines Tots ist noch offen hoffe das es da etwas gibt was beide Seiten zufriedenstellt

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

quote:
das Grundstück wollen meine Eltern nur mir überschreiben (nicht verhandelbar mit meinen Eltern)

Wenn das Grundstück dann dir gehört, bist Du der Eigentümer.

Was Du damit machst, ist dann Dir überlassen.
Wenn Deine Freundin also Dir einen Kredit von 50% der Hauskosten gibt, kann man das entsprechend eintragen lassen.



Anwalt und Notar wäre hier die absolut richtigen Ansprechpartner um die vielfältigen Interessen zu wahren.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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3x Hilfreiche Antwort

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