Allein stehendes Haus Aufstocken, Nachbar dagegen

8. Juli 2012 Thema abonnieren
 Von 
GabrielBau
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Allein stehendes Haus Aufstocken, Nachbar dagegen

Guten Tag, Ich habe ein Problem mit meinem Nachbar, der gegen die Aufstockung meines Hauses ist. Das Gründstück auf dem mein Haus gebaut ist, ist wohl eine Partielle, wobei das Haus meines Nachbarn ebenfalls drauf ist. Es sieht wie folgt aus: 1 Partielle = 2 Häuser. Das eine Haus gehört mir, und das andere Haus gehört 3 Leuten. Das Problem dabei ist, dass ich mein Haus Aufstocken wollte, damit es auf der gleichen Höhe ist wie bei meinen Nachbarn. Jedoch verweigert mein Nachbar die Zustimmung und stellt sich quer. Das Bauamt hat mir natürlich grünes Licht gegeben und alle nötigen Vorbereiteung seitens der Stadt wurden erfolgreich abgeschlossen.

Meine erste Frage ist nun: Kann ich irgendwie doch, ohne die Zustimmung des Nachbarns bauen, da die Häuser voneinander getrennt sind und rein garnichts miteinander zu tun haben.

Die zweite Frage wäre: Ich war beim Anwalt und dieser sagte mir, das wohl ein Gemeinschaftsrecht aktiv steht. Soll dies heissen, dass wenn ich meine Fenster zb. wechsele, dass die anderen Partiellen Mitglieder sich an meinen Kosten beteiligen müssten ?

Ich wäre euch sehr dankbar, wenn Ihr mir helfen könntet da ich ehrlich gesagt am verzweifeln bin. Gerne sende ich Ihnen weitere Informationen, jede Hilfe ist mir was Wert ...Vielen dank


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18 Antworten
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#1
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Ich denke, wenn die behördlichen Genehmigung vorliegt, können Sie bauen.
Will Ihr Nachbar das verhindern, muß er die Baubehörde auf Rücknahme der Genehmigungen verklagen.

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#2
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Partielle ?!?!

Du meist das Grundstück gehört dir gar nicht ?!?! Dann gehört dir das Haus auch nicht. Sondern du hast ein Sondernutzungsrecht. Nennt man üblicherweise WEG - oder EIGENTUMSWOHNUNG.

Du kannst so gut wie NIX machen ohne die Zustimmung der Gemeinschaft

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1339x hilfreich)

Der Begriff "Partielle" ist mir in Verbindung mit
Immobilien unbekannt.
Kann mal einer aufklären?

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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Wohl ein Wort des VK solche Immos, da wird immer gerne von "Hausbesitz" erzählt um die Querliegenden Eigentumswohnungen mit Hauseingangstür loszuwerden.

quote:
Ich denke, wenn die behördlichen Genehmigung vorliegt, können Sie bauen.
Will Ihr Nachbar das verhindern, muß er die Baubehörde auf Rücknahme der Genehmigungen verklagen.


Übrigens bekommt man auch für völlig Fremde Grundstücke eine Baugenehmigung. Der Bau einer Garage unter den Brandenburger Tor wäre sogar Genehmigungsfrei. Nur muss man auch Eigentümer des Grundstück sein .


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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

quote:
Nur muss man auch Eigentümer des Grundstück sein .

Nein, muss man nicht.
Man darf auch als Nichteigentümer auf Grundstücken bauen.

Man muss nur ein Berechtigter / Bevollmächtigter sein, ob man Besitzer oder Eigentümer ist ist irrelevant.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Oder Bauarbeiter :-) Man kann es auch übertreiben

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Vielleicht meint er Gazelle, äh Parzelle? Aber viel mehr Sinn ergäbe der Text damit auch nicht.

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"Wenn ich Dir Recht gebe, liegen wir beide falsch."

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
GabrielBau
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Guten Tag, danke erstmal für die Hilfe.
Es handelt sich hierbei um mein Grundstück incl. meinem Haus.
Das Problem hierbei ist, dass das Grundstück mal ein ganzes war..(Also von den Nachbarn auch).
Fakt ist nun, dass der Nachbar mit dem ich die Partielle teile (Er hat mehr Fläche, also mehr Recht) mit mir ein Gemeinschaftsrecht teilt. Dies soll nach meinem Fachanwalt besagen: Dass jegliche äusserliche Veränderung durch den Nachbar genehmigt und mit bezahlt werden. Das soll heissen, dass wenn ich meine Fenster wechseln muss, weill sie kaputt sind und diese 20.000 Euro kosten, muss er mit bezahlen und sogar mehr als ich, da er mehr Fläche der Partielle besitzt.
Hört sie blöd an, weil es wie gesagt zwei verschiedene Häuser sind und keiner was mit einem zu tun hat. Jedoch steht dies auch im Grundbuch des Hauses :( .

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

quote:
Es handelt sich hierbei um mein Grundstück incl. meinem Haus.


NEIN NEIN NEIN

Wenn du keinen eigenes Grundstück hast das dir alleine gehört dann gehört die auch das Haus nicht.
quote:

Fakt ist nun, dass der Nachbar mit dem ich die Partielle teile (Er hat mehr Fläche, also mehr Recht) mit mir ein Gemeinschaftsrecht teilt.


auch nicht wahr


Geh mal - selber - aufs Grundbuch - mach ne Kopue, verlange auch nach der Teilungserklärung. Wenn du schon mal da bist geht auch auf Baulastenverzeichnis

Und such die nen Anwalt der deine Muttersprache spricht und dir das erklären kann.

Dir gehört kein Haus, du bist Teilhaber einer Wohnungseigentumsgemeinschaft mit einem Sondernutzungsrecht.
Sollte auch in deinem Kaufvertrag stehen

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1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
GabrielBau
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ich werde morgen in den Kaufvertrag reinschauen und nur wegen den Vorposter ;) Ich werde dan weiteres Posten.

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#11
 Von 
galabaer
Status:
Praktikant
(691 Beiträge, 457x hilfreich)

quote:
Der Begriff "Partielle" ist mir in Verbindung mit
Immobilien unbekannt.
Kann mal einer aufklären?


"Parzelle" vielleicht?

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#12
 Von 
asd1971
Status:
Student
(2594 Beiträge, 994x hilfreich)

@ Querulantenj.

Vielleicht solltest auch du einen Deutschkurs besuchen...

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#13
 Von 
GabrielBau
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@Querulantenjäger

Sie haben recht, ich habe mich heute informiert und alles passt zu 100% übereinein.

Es handelt sich um eine Eigentumsgesellschaft mit Sondernutzungsrecht.
Mein Problem ist hierbei, dass ich die Fenster erneuern möchte oder halt aufstocken will, nur die Nachbarn sind dagegen. Die Fenster sind von 1970 und sind schon lange völlig defekt, müssen sich da die anderen Teilhaber mit beteiligen ? Wenn Ja, wie wird das gehandelt, also wer muss wie viel Prozent zahlen ?

Gerne kann ich auch die Teilungserklärung hochladen wenn mir jemand weiteres zusagen kann. Jede hilfe ist mir sehr viel Wert und ich bin bereit gerne für Hilfe was gegenzuleisten.

Danke

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#14
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Eigentlich regelt die Teilungserklärung wer für was zuständig ist und was darf. Üblicherweise gehören Fenster wie z.B. die Fassade der Gemeinschaft und müssten von dieser bezahlt werden. Kann aber auch anders sein - vermutlich ist das bei dir, lesen kannst du ja selber.

Selbst wenn die Gemeinschaft das zahlen muss, ohne das die Gemeinschaft Geld hat wird nichts passieren.

Aufstocken kannst du ohne Einverständnis komplett vergessen. Aber auch dein Miteigentümer darf weniger als er denkt.

Ihr könntet jetzt einen Verwalter bestimmen und dann Geld ansparen und dann notwendige Reparaturen durchzuführen.
Jedoch - muss die Gemeinschaft keine neuen Fenster kaufen, die alten kann man auch 100 Jahre reparieren.
Will der andere nicht, kann auch ein Zwangsverwalter eingesetzt werden - wird aber teuer - die Kosten bleiben.

Du solltest dir ein Buch kaufen wie eine Eigentumsgemeinschaft funktioniert - ein zweites Exemplar schickst du den Miteigentümer.

Danach solltest Ihr euch mal zusammensetzen.

quote:

ich bin bereit gerne für Hilfe was gegenzuleisten.


Schenke den nächsten 10 Kindern auf der Straße einfach ein Eis

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1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
GabrielBau
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Das mit den Eis ist kein Problem :D
Also das Problem hierbei ist, dass meine Fenster (Also die der Mieter) nicht mehr zu öffnen sind, diese sind undicht und völlig kaputt.
Wir haben uns überlegt einen Verwalter anzuschaffen, wie Querulantenjäger geschrieben hat, jedoch wird die Mehrheit natürlich gegen die erneuerung der Fenster an meinem Haus sein, da diese wie ich nun gemerkt hab mehr als ich selber zahlen müssen.
Desweiteren streitet der Nachbar alles ab, er ist gegen der Erneuerung, gegen der Trennung des Gründstückts und will sich an keinen Reparaturen beteiligen.

Da muss da Verwalter und das Gericht dran oder ?
Kann ich Ihnen vllt meine Teilungserklärung zusenden, da ich da ehrlich gesagt nur rausverstehe wer wie viel an Grundstück besitzt.
Danke,


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-- Editiert GabrielBau am 16.07.2012 19:21

-- Editiert GabrielBau am 16.07.2012 19:22

-- Editiert GabrielBau am 16.07.2012 19:26

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Kauf dir so ein ein Buch !

quote:

da ich da ehrlich gesagt nur rausverstehe wer wie viel an Grundstück besitzt.


Das steht doch in der Teilungserklärung - kein Bock sich die mal anzusehen und weitere Infos zu bringen

quote:
Kann ich Ihnen vllt meine Teilungserklärung zusenden,

Rechtsberatung ist nur Anwälten erlaubt

Mehr als Tipps wird es in einem Forum kaum geben

Du bist Mitglied einer Wohnungseigentumsgemeinschaft, und die Gemeinschaft besitzt kein Geld und keine Gemeinschaft sondern nur Gegner
Glaubst du das wird jetzt Ratz-Fatz irgend einer lösen. Wenn du Pech hast, hat keiner Geld und alle nur Schulden dann kann das Haus zerfallen - wäre nicht die erste Schrottimmobilien WEG

Lass "ein" Fenster reparieren und verklag die anderen wegen der Kosten eines Fensters. Das hält die Gerichts-Kosten klein und man klärt für weitere Reparaturen die Rechtslage

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1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119497 Beiträge, 39733x hilfreich)

Eventuell mal das Problem hier im Forum WEG schildern bzw. dort suchen.

Den Vorschlag von Querulantenjäger ist vom Prinzip her gut, jedoch gibt es im WEG-Recht einiges an Fallstricken.


Man kann auch Fachleute beauftragen. Das geht zum Beispiel recht preiswert gleich hier nebenan:
http://www.frag-einen-anwalt.de/
bzw. besser
http://www.beauftrag-einen-anwalt.de/





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12321.07.2012 16:26:17
Status:
Schüler
(402 Beiträge, 172x hilfreich)

Was willst du mit einem "Online-Anwalt" ?!? Du solltest erst einmal Grundsätzlich wissen was eine WEG ist und durch LESEN der eigenen Teilungserklärung raus finden was DU für einen Vertrag hast.

Oder soll dir ein Anwalt das mal vorlesen.

Viel Hilfe gibt es bei Tante google.de, dort findet man zum erstaunen aller: 1000te von Webseiten

zb. http://www.fibucom.com/index.php/instandhaltungen/Fenster-Gemeinschaftseigentum-Sondereigentum-oder-beides-ein-bisschen.html




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