Hallo, mal eine kurze Frage: in dem Muster-Kaufvertrag, den ich von meinem zukünftigen Bauträger erhalten habe ist ein Passus, der "die Bezugsfertigkeit zum 31.03.2008 in Aussicht stellt. Das klingt für mich ziemlich schwammig, oder steht dahinter für den Bauträger irgendeine rechtliche Verpflichtung?
Danke für Eure Hilfe, Ingo
Bezugsfertigkeit Haus
Verbaut?
Verbaut?
Nur in Aussicht gestellt ?
Dann könnte die Bezugfertigkeit noch über das Datum hinaus gehen.
(Aber der Bauträger ist nicht unbedingt an der
Verzögerung verschuldet, sodass er in diesem Fall nicht haftet !)
Ich denke auch, eine solche Formulierung soll den Käufer in Sicherheit wiegen, wird sich aber in aller Regel als nicht verbindlich erweisen und sich schon gar nicht durchsetzen lassen. Verbindliche Fertigstellungstermine werden normalerweise in der Form vereinbart, dass z.B. im Vertrag steht: "Fertigstellungstermin x Monate nach Erteilung der Baugenehmigung".
Kleiner Tipp am Rande: Vereine wie der Bauherrenschutzbund prüfen solche Verträge vor Vertragsabschluss auf genau solche trügerischen Formulierungen. Außerdem solltet Ihr, wenn eine Zahlung nach Baufortschritt vereinbart wird, die Höhe der Abschläge prüfen lassen, denn hier wird der Bauherr oft übervorteilt, so dass er oft schon mehr bezahlt hat, als fertiggestellt wurde.
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""die Höhe der Abschläge prüfen lassen, denn hier wird der Bauherr oft übervorteilt, so dass er oft schon mehr bezahlt hat, als fertiggestellt wurde.""
Es gilt die Bauträger-
gesetze. Es sind bestimmte % Raten nach Baufortschritt festgelegt !
Sie sind also nicht so einfach frei vereinbar.
Der Notar wird schon darauf achten, dass diese
Vorschriften in Vertrag
festgehalten werden.
Hallo,
die anteiligen Abschläge sind in jedem Fall frei verhandelbar. Der Notar hat damit nix zu tun. Sehr oft sind die Abschlagszahlungen so genannte *Fallstricke* für den Bauherren.
Der Bauherr sollte bis zur Schlussabnahme, vorausgesetzt MÄNGELFREI, auf keine Fall mehr als 85 % der kompl. Summe bezahlen. Den Rest steht der BGH als Druckmittel gegenüber dem Bauträger zu.
MfG
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"Der Beitrag ist keine Rechtsberatung, lediglich eine qualifizierte Äusserung im Laien-Forum !?!"
Titat Commodore:
""die anteiligen Abschläge sind in jedem Fall frei verhandelbar. Der Notar hat damit nix zu tun. Sehr oft sind die Abschlagszahlungen so genannte *Fallstricke* für den Bauherren.""
Das stimmt nicht.
Gerade zum Schutz der Bauherren sind die Bauträgergesetze gemacht,die %-Satz der
Ratenzahlungen nach Bau-
fortschritten gesetzlich festgelegt worden !
Sogar wenn der Bauherr die einzelnen Raten nicht vollständig zahlt, muß
der Bauträger die Arbeiten nicht fortführen, sodass für die Verzögerung der Fer-
tigstellung der Bauherr selbst haftet.
Commodore verwechselt vielleicht ein Bauträger
mit Generalunternehmer,
Handwerker, Baubetreuer,
...oder ähnliche !
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