Nutzungsänderung > durch Mieter?

10. März 2020 Thema abonnieren
 Von 
Entertrainer
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nutzungsänderung > durch Mieter?

Hallo, ich plane die Selbständigkeit mit einer medizinischen Einrichtung und habe nun Räumlichkeiten gefunden. Der Vermieter weiß Bescheid, dass eine Nutzungsänderung von Nöten ist - da alles aktuell auf Gewerberäume gemeldet ist, ich jedoch die Umschreibung auf medizinische Einrichtung benötige.

Nun hat der Vermieter mir einen Mietvertrag zukommen lassen, indem drin steht das er das Objekt als Praxis vermietet. Ganz am Ende des Vertrages bezieht er sich dann auf den Paragraphen mit dem Nutzungszweck und schreibt:

Das Mietobjekt ist zur gewerblichen Nutzung genehmigt. Etwaige notwendige Genehmigungen zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes sind vom Mieter einzuholen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung.

Kurz: Er will die Umschreibung nicht beantragen, da sein Gebäude sonst den Bestandsschutz verliert und er Stellplätze schaffen müsste...

Als Mieter kann ich die Nutzungsänderung doch gar nicht beantragen, oder? Ich bin ja nicht der Eigentümer... die Änderung betrifft ja seine Immobilie, nachhaltig - auch dann wenn ich mal in x Jahren ausziehen würde.

Mit dem Satz will er mir die Verantwortung auferlegen um im Fall der Fälle so zu tun, als wüsste er von gar nichts.

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5 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124069 Beiträge, 40321x hilfreich)

Zitat (von Entertrainer):
Mit dem Satz will er mir die Verantwortung auferlegen

Korrekt und im gewerblichen Bereich üblich.
Im übrigen trägt man nicht nur die Verantwortung, sondern auch alles damit verbundenen Kosten wenn der Bestandsschutz entfällt.



Zitat (von Entertrainer):
um im Fall der Fälle so zu tun, als wüsste er von gar nichts.

Nö, diese Interpretaion ist falsch.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
die wölfin
Status:
Schüler
(329 Beiträge, 140x hilfreich)

Moin!

Das ist nichts ungewöhnliches, sondern eine ganz normale, übliche Vorgehensweise bei gewerblichen Betrieben jeglicher Art.
In dem aktuellen Mietvertrags-Formular von 'Haus und Grund' für Gewerberäume steht z.B. auch ein vergleichbarer Part drin:

Zitat:
6. Sofern aus Gründen des Geschäftsbetriebes des Mieters zusätzliche besondere behördliche Genehmigungen oder die Erfüllung entsprechender Auflagen erforderlich sein sollten, liegen diese im Verantwortungsbereich des Mieters. Er hat auf seine Kosten die erforderlichen persönlichen und betrieblichen Voraussetzungen zu schaffen und während der Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter ist allerdings durch Übersendung von Abschriften eventueller Genehmigungsanträge und des Genehmigungsbescheides zu informieren.
Übrigens könnte man sogar rein theoretisch eine Nutzungsänderung für irgendein völlig fremdes Gebäude beantragen, mit dessen Besitzer man absolut gar nichts am Hut hat.
Letztendlich rechtskräftig wird die Genehmigung nämlich erst nach bauamtlicher Abnahme vor Ort!

P.S.: Fehlende Stellplätze können übrigens oftmals - je nach Anzahl und Lage des Grundstücks - durch Ausgleichszahlungen ersetzt werden.

wölfin

-- Editiert von die wölfin am 11.03.2020 09:42

Signatur:

"Der unzufriedene Mensch findet keinen bequemen Stuhl." (Benjamin Franklin)

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#4
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7886 Beiträge, 1621x hilfreich)

Zitat:
Das Mietobjekt ist zur gewerblichen Nutzung genehmigt. Etwaige notwendige Genehmigungen zur Ausübung eines bestimmten Gewerbes sind vom Mieter einzuholen. Der Vermieter übernimmt keine Haftung.


Der Passus ist völlig korrekt. Was soll der Vermieter denn sonst machen? Es ist DEIN Geschäft

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#5
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1954x hilfreich)

Ich kann allem nur beipflichten.
Völlig übliche Vertragsgestaltung und für die Stellung des Nutzungsänderungsantrags muss man nicht Eigentümer sein.

Bei Nichtwohnraum-Mietverträgen ist nahezu alles frei vereinbar, da hier kein Verbraucher beteiligt ist.

Zitat (von Entertrainer):
die Änderung betrifft ja seine Immobilie, nachhaltig
Ja, klar. Falls er mal wieder an ein anderes Gewerbe vermieten möchte, ist i.d.R. erneut ein Nutzungsänderungsantrag erforderlich.

Vor der Anmietung von Gewerberäumen/Praxisräumen/sonstigen Nichtwohnräumen ist es grundsätzlich immer empfehlenswert mit Gemeinde/Bauamt/Gewerbeaufsichtsamt (oder die für deine Nutzung erforderliche Stelle) abzustimmen, ob die beabsichtigte Nutzung dort auch möglich und genehmigungsfähig ist.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

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