Stromkosten mit Mieter teilen?

10. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
coyuquero
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Stromkosten mit Mieter teilen?

Hallo,

ich bin neu hier und nicht sicher, ob dieses Frage in dieses Brett gehört. Wenn nicht, bitte gegebenenfalls. weiterschieben! :-)

Wenn jemand eine Wohnung vermietet oder einen Teil einer Wohnung untervermietet, er aber nur einen Stromzähler für den Energieversorger hat, und den Strom der vermieteten Teile über Zwischenzähler mit den Mietern abrechnet, darf er das?

Mir wurde gesagt, das sei nicht erlaubt.

Kann ein Energieversorger das verbieten? Einen Autolieferanten geht es ja auch nichts an, wenn jemand sich die Kosten seines PKWs mit jemandem teilt und über den Kilometerzähler abrechnet. Vorausgesetzt natürlich, es wird keine Vermietung, an der er verdient. Aber auch dann beträfe es nicht den Energieversorger, sondern das Gewerbe- und das Finanzamt.

Mir wurde sogar gesagt,das sei eine Ordnungswidrigkeit.

Das kann ich noch weniger nachvollziehen, das scheint mir ein Relikt aus der Zeit zu sein, als Strom von Stadtwerken geliefert wurde. Auch die Telekom war damals noch Bundespost, Veränderung der Telefonanlage eine Straftat.

Coyuquero




3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

Forum Mietrecht wäre hier richtig.
Mit einem selbsteingebautem Zwischenzähler könntest du Probleme bekommen, denn ein rumarbeiten an den Zählern - da reagiert jeder Stromkonzern.
Du könntest ja mit deinem Mieter eine Pauschale für Strom abmachen.

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#2
 Von 
guest123-2223
Status:
Student
(2417 Beiträge, 1226x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
coyuquero
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

> Was nach dem Zähler des Energieversorgers geschieht, ist denen doch egal.
> Wenn dir so ist, kannst du dir vor jede Steckdose einen Zähler installieren.

So vermute ich das ja auch, aber zu den Zeiten, als Stromlieferung noch eine behördliche Angelegenheit war, war das offenbar anders. Ist jemandem bekannt, wo man so etwas verbindlich nachlesen kann? Mir wird, gerade von Elektrikern, in diesem Punkt ständig widersprochen, weil die das so gelernt haben.

Außerdem: Warum tragen die im Handel erhältlichen Zähler einen Aufkleber "Nicht für Abrechnungszweicke zugelassen"? das könnte ja heißen, dass man zälhlen darf, wenn man z. B. seinen eigenen Verbrauch an bestimmten verbrauchern genauer kennenlernen will, aber eben nicht mit jemand anderem abrechnen.

Und wer lässt das denn nicht zu?

Gruß
Coyuquero

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