neue Fenster

27. Juni 2005 Thema abonnieren
 Von 
Buhle
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
neue Fenster

hallöchen, wenn ich in meiner Eigentumswohnung neue Fenster (Rahmen etc) nach heutigem Wärmestandart einbauen lassen möchte, müssen alle Eigentümer damit einverstanden sein , da die Fenster schon 30 Jahre auf dem Buckel haben wäre es mal an der Zeit.

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Sofern sich die neuen Fenster im äußeren Erscheinungsbild nicht von allen anderen Fenstern unterscheiden, meine ich, eine Zustimmung ist nicht notwendig.
Den Verwalter aber um Zustimmung bitten, kostet aber nichts.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Ich würde den Verwalter nicht um Zustimmung bitten, sondern ihn informieren.
Bei höherwertigen Fenstern, die heutigem Standard entsprechend, würde jeder die Klage gegen dich verlieren. Ich würde aber aus Kostenersparnisgründen andere Eigentümer fragen, ob sie nicht auch neue Fenster einbauen wollen.
Im Normalfall gehören die Fenster zum Gemeinschaftseigentum und ein Austausch wird von der Gemeinschaft gezahlt. Bei uns in der Anlage haben wir uns mal darauf geeinigt, dass jeder selber austauscht wann er will und dass dann selber zahlt.
Da das über 15 Jahre so ging und jeder auch eine andere Firma beauftragt hat, haben wir jetzt sehr unterschiedliche Fenstertypen in den Anlage und das stört jetzt den einen oder anderen doch.

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#3
 Von 
lupogene
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 13x hilfreich)

Kommt es nicht drauf an, wie die Fenster in der Teilungserklärung definiert sind?
Sondereigentum - dann nur informieren, Gemeinschaftseigentum, dann muss zugestimmt werden.

So ist es bei uns: ein Eigentümer wollte neue Fenster einbauen, das wurde auf der Versammlung abgelehnt, die alten sollen saniert werden. Da die Eigentümergemeinschaft offenbar kein Interesse an der Sanierung der Fenster hat guckt die Eigentümerin in die Röhre und das Wasser läuft bei jedem stärkeren Guss in die Wohnräume.



-----------------
"mein dank gilt den guten geistern, die jedes gute forum hat!"

-- Editiert von lupogene am 05.07.2005 14:03:09

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#4
 Von 
Odil
Status:
Student
(2165 Beiträge, 852x hilfreich)

Hallo!
Wenn in der Teilungerklärung, wie auch oben schon gesagt, keine besondere Regelung
eingetragen ist, gehören Fenster eindeutig zum Gemeinschaftseigentum.
Das würde auch bedeuten, dass Du auf der
nächsten ET-Versammlung einen Antrag stellen könntest, die Fenster im Haus zu erneuern, sofern nötig.
Wenn der Beschluss durchgeht, muss die ET-
Gemeinschaft die Kosten teilen.

Genehmigungspflichtig ist so ein Austausch
allemal, denn es ist eine bauliche Veränderung.
Also - ich würde lieber den legalen Weg gehen.
In unserer Anlage hat ein ähnlicher Fall zu
einer Gerichtsentscheidung geführT

Alternativ bereite ein Formblatt vor, welches Du an alle Eigentümer versendest.
Schildere genau, was du vorhast, beschreibe auch, dass Du wieder die gleichen Fenster
wählen wirst, und bitte um schriftlich Zustimmung (in Form einer Unterschrift auf
dem Formblatt)

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#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Fenster sind immer Gemeinschaftseigentum. Wenn es aber schon durchregnet, hat die Eigentümerin ein Recht auf Austausch (der dann von der Gemeinschaft gezahlt werden muss). Sollte das Fenster aber (z.B. Holz), nie richtig gepflegt worden sein, ist die Sondereigentümerin der Gemeinschaft gegenüber schadensersatzpflichtig.
Wenn der Gesamteindruck nicht nachahltig gestört wird, müssen die anderen Eigentümer einen Austausch dulden. (OLG Köln, 30.7.1980 16 Wx 67<780; 14.4.1997)

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