Eigentumswohnung Fenster

28. Mai 2006 Thema abonnieren
 Von 
Austermann
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Eigentumswohnung Fenster

Wir haben in unserer Anlage einen Eigentümer, der nicht selbst in seinen beiden Wohnungen wohnt. Jetzt möchte er die Wohnungen verkaufen und die Fensterscheiben (sind "blind") auf Kosten der Allgemeinheit erneuern lassen. Die Fensterscheiben sind aber seit mehr als 5 Jahren bereits "defekt". Mehrere seiner Mieter bemängelten dies bereits...
Muß nun die Allgemeinheit diesen "verschleppten" Mangel wirklich komplett zahlen?

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"Ralf & Sabine"

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
latte99
Status:
Beginner
(128 Beiträge, 30x hilfreich)

Hallo!
Die Fenster sind defekt. Die Fenster sind
Gemeinschaftseigentum (wenn in der Teilungserklärung nicht eine Ausnahme festgeschrieben wurde) und damit sind die Kosten von der Gemeionschat zu tragen.
Was macht der Umstand aus, dass die Sache verschleppt wurde??

Wenn die Wohnung verkauft wird, wird der neue Eigentümer die Reparatur fordern, was ja dann keinen Unterschied ausmacht.

Einzig dem Verwalter könnte man den Vorwurf
machen, nicht früher reagiert zu haben, da
die Gesamtansicht darunter leidet.

-- Editiert von latte99 am 28.05.2006 12:58:18

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2928x hilfreich)

Die Frage ist ja, wieso die Schreiben "blind" sind und ob das der Eigentümer/Mieter durch irgendwelche Massnahmen verschuldet hat. Lt. Teilungserklärung ist man ja meist nur fürs streichen der Rahmen (Holzfenster) zuständig. Für "kaputte" Fenster muss die Gemeinschaft aufkommen (dafür ja auch die Instandsetzungsrücklage). Aber eventuell könnt ihr ja einen Sanierungsplan für Austausch der Fenster erstellen und dann jedes Jahr nur eine bestimmte Anzahl austauschen (wir machen das bei den Balkonsanierungen so, jedes Jahr max. für xx. summe so ca. 4-5 Balkons). Dafür gibt es immer eine Begehung, um eine Liste zu erstellen, welche Balkons am schlimmsten sind.

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