Fenster Sondereigentum

11. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
asiem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Fenster Sondereigentum

Hallo liebe Leute,

das leidige Thema "Fenster" !

Ich weiß, dass Fenster normalweise Gemeinschaftseigentum sind, und auch normalwerweise nicht in Sondereigentum umgewandelt werden können.

Doch alle Parteien in unserem Haus haben beschlossen, dass jeder seine Fenster selber bezahlt.

Eine Partei hat dies bereits gemacht und ein Fenster selber ausgetauscht.
Eine weitere Partei hat ihre Fenster in stand setzen lassen.

Unsere Fenster im Haus sind eine Katastophe, und wir können nicht Jahre warten bis das Geld von der Gemeinschaft zusammen gespart wurde.

Jetzt möchte ich meine Fenster auswechseln, da diese über 40 Jahre alt sind. Des weiteren sind die Fenster teilweise richtig beschädigt.

Dies haben alle Miteigentümmer einstimmig zugestimmt.

Also ich zahle meine Fenster jetzt selber, wie beschlossen.

Aber was passiert, wenn nach einigen Jahren jemand auf die Idee kommt, dass Fenster doch Gemeinschaftseigentum sind.
Und aus irgendwelchen Gründen die Fenster aus der Hauskasse bezahlt werden sollen.

Kann ich dann die Kosten für meine eingebauten Fenster zurückfordern ?

Vielen Dank für die Hilfe

Gruß

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Nö, kannste nicht.

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#2
 Von 
asiem
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nochmal,

das ist ja komisch ?!

Wenn jetzt in unserem Haus 2/3 der Wohnungen verkauft werden, und es neue Besitzer gibt, die dann evtl. entscheiden die Fenster auf Gemeinschaftskosten zu wechseln...

Dann bin ich doch voll im Nachteil ?!

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Ja, das hast Du gut erkannt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mimsel
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

Fenster sind immer zwingend Gemeinschaftseigentum, aber man kann ja eine Kostenregelung treffen in der TE.

Gruß
Mimsel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2926x hilfreich)

Bei uns in der Anlage haben wir genau die Situation, wir oben beschrieben - also jeder Eigentümer zahlt und organisiert den Austausch selber.
Wir haben dadurch eine recht netten Mustermix an den verschiedensten Fenstertypen. Das zum einen - zum anderen - ja, es wäre tatsächlich so, wenn in der Teilungserklärung etwas zur Pflege und Kostentragung steht, dass ein "neuer" Eigentümer den Austausch auf Kosten der Gemeinschaft beantragen kann, wenn sein Fenster schuldlos kaputt ist. Bis jetzt haben wir Glück, dass noch keiner auf die Idee gekommen ist, sich in der Gemeinschaft unbeliebt zu machen. Ich gehe auch mal davon aus, dass nur sehr wenige bemerken würden, dass die Gemeinschaft zahlen müßte und man nicht selber.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-1461
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 19x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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