Hallo,
wenn ein Onlinehändler im FAQ angibt, dass der Versand zu 100% neutral und diskret erfolgt, ohne "Aufdruck oder Schriftzug", der "store.de" erahnen lässt - inwieweit ist es da zulässig wenn dennoch die Adresse auf dem Paket angegeben ist und der Anfangsbuchstabe des Versandhandels? (Absender: s-versand und Adresse des Versenders) Angenommen die Adresse wird vom Empfänger bei google eingegeben, da erscheint der Versender dann sofort. Das empfinde ich nicht als 100% neutral und diskret. Wie ist da die Rechtslage?
-- Editiert von 01010101 am 13.08.2021 11:33
-- Editiert von 01010101 am 13.08.2021 11:43
diskreter Versand
Neutral und diskret bedeutet nicht anonym. Was soll das Paketunternehmen denn bei Unzustellbarkeit machen? Reingucken? Wegwerfen? Eine Absenderadresse ist unverzichtbar, daher sicher auch in den AGB der Paketunternehmen vorgeschrieben.
danke für die Antwort. Der Aufdruck lässt aber den Absender durch die Adresse und den Anfangsbuchstaben des Namens erahnen. Es kann auch eine andere Absenderadresse verwendet werden, die den Absender für den Empfänger nicht erahnen lässt. Was es da genau für Möglichkeiten gibt weiß ich nicht aber 100% neutral und Diskret ist es für mich als Kunde nicht.
-- Editiert von 01010101 am 13.08.2021 13:27
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Der Empfänger bestellt etwas bei einem Onlineshop, soll aber den Absender nicht "erahnen"? Diskret und neutral bedeutet für mich, dass der Paketinhalt nicht schon durch einen flüchtigen Blick auf selbiges erkennbar ist. Die Absenderadresse in zwei Millimeter großen Buchstaben auf dem Aufkleber ist diskret und neutral und scheint zudem noch verkürzt worden zu sein. Oder wurde hinter dem Paketboten ein Plakat mit der Aufschrift "Hier kommt ihr Paket von xxx.de" geschwenkt? Wohl kaum.
Mit Empfänger ist in diesem Fall derjenige gemeint, der es annimmt.
Diskret wäre für mich, wenn ich z.B. ein Ersatzteil fürs Telefon bestelle und der Absender nicht die "Elektronik GmbH" ist und auch nicht die Elektr. Gmbh sondern die "Versandmarketing Gmbh" oder so etwas.
Der Absender ist eindeutig erahnbar. Im FAQ und auch nicht in den AGB steht etwas davon, dass die tatsächliche Adresse angegeben wird und auch nicht das der Name nur verkürzt wird. Nur etwas von "100% neutral und diskret" und "nicht erahnbar".
Ich zitiere mal aus den AGB des großen gelben Paketunternehmens:
In den AGB der anderen Unternehmen wird es nicht anders sein.Zitat:Der Absender wird die Sendung mit einer vollständigen Empfängerangabe versehen. Er wird – soweit möglich und erforderlich – vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Sendung machen, die auch im Schadenfall deren
eindeutige Identifikation ermöglichen. Insbesondere gibt der Absender, auch für den Fall des Rücktransports nach Unzustellbarkeit, eine vollständige inländische Anschrift (in Deutschland) für seine Person auf der Sendung an.
Damit ist nicht gesagt, dass man den Absender über die Adresse, als Empfänger, eindeutig indentifizieren können muss.
Es geht um den Versender. Da steht nichts von einem nur verkürzten Namen oder das die tatsächliche Adresse angegeben wird. Der Absender ist über die Adresse und auch den nur verkürzten Namen erahnbar. Es mit "100% neutral und diskret und nicht erahnbar" zu formulieren ist irreführend.
Zitat100% neutral und diskret und nicht erahnbar :
Zitatzu 100% neutral und diskret erfolgt, ohne Aufdruck oder Schriftzug :
Was denn nun?
Erahnen ist erlaubt bzw nicht erahnbar hat der Store nicht versprochen.
Wenn ich mich richtig erinnere, dann müssen bei Paketen saubere Absenderangaben da sein. Anders wird nicht transportiert. Abgesehen davon, bedeutet ja "diskret" nicht, dass der Absender nicht angegeben ist. Bedeutet nur, dass keine Werbeaufdrucke u.ä. auf dem Paket sind. Es ist eben eine neutrale Adresse drauf. Wenn jemandem das auch schon zu viel ist, dann darf er halt nicht über Versandhandel kaufen, sondern muss seine Hufe selbst schwingen und sich in Geschäfte bewegen.
wirdwerden
Zitat:
Was denn nun?
Erahnen ist erlaubt bzw nicht erahnbar hat der Store nicht versprochen.
"100% neutral und diskret....ganz ohne Aufdruck oder Schriftzug, welche erahnen lassen das bei store.de bestellt wurde."
-- Editiert von 01010101 am 13.08.2021 17:03
Achso, also das.Zitat100% neutral und diskret....ganz ohne Aufdruck oder Schriftzug, welche erahnen lassen das bei store.de bestellt wurde." :
Ein Interessierter konnte also den Versender erahnen.ZitatWie ist da die Rechtslage? :
Versprechen oder Antwort des Onlinehändlers im FAQ wurde nicht eingehalten.
Und nun? Was ist dein Ziel?
Ich denke nicht, dass das ein Datenschutzverstoß ist.
Danke für die Rückmeldung. Es entspricht nicht der korrekten Darstellung. Ich erwarte ein Paket, bei dem man nicht "erahnen" kann um was für eine Art Absender es sich handelt.
Offtopic:
Grundsätzlich habe ich bei DHL für alle Pakete eine Umleitung zu einem Paketshop hinterlegt, die bisher immer funktioniert hat. Samstag hatte ich die Artikel bestellt, dann vier Tage auf eine Versandbestätigung gewartet, die ich gestern Abend, Donnerstag, nach mehrfacher Nachfrage, erhalten habe. Heute Morgen wird das Paket direkt zugestellt. Derjenige, der das Paket angenommen hat, weiß von dem Inhalt - soll es aber nicht wissen. Erst keine Versandbestätigung, obwohl die Artikel als Lieferbar deklariert sind (1-3 Tage Versand) und dann, vermutlich, eine Expresssendung, bei der die dauerhafte Umleitung nicht funktioniert. Ich habe eine normale Lieferung an die Postfiliale erwartet. Die Adresse und der Name des Absenders, was ich unter "Aufdruck" verstehe, reicht dem Paketempfänger, im Gesamtkontext, um den Absender zu erahnen.
Die Bestellung wurde normal getätigt. Ohne Express und mit Umleitung.
ZitatIch erwarte ein Paket, bei dem man nicht "erahnen" kann um was für eine Art Absender es sich handelt. :
Deine Erwartungen sind lebensfern. Man kann man bei solchen Pakten eigentlich immer "erahnen" was drin ist - einfach weil die "so schön neutral" sind. Oder weil man die Tarnabsender halt kennt.
Das ein Absender drauf stehen muss ist gemäß der AGB der Zusteller Pflicht. Wird man also mit leben müssen.
Nehmen wir mal "amorelie.de", die haben einen "Tarnabsender", die Sonoma Internet GmbH. Genau wie "eis.de" seine "Tarnabsender" hat, da kann man sogar aus 4 Stück wählen. Und viele andere Shops haben das auch.
Ich kenne die alle. Und viele andere auch.
Zitat"100% neutral und diskret....ganz ohne Aufdruck oder Schriftzug, welche erahnen lassen das bei store.de bestellt wurde." :
Es ist dann auch noch die große Frage, in wie weit diese Zeilen überhaupt eine verbindliche vertragliche Vereinbarung wurde.
Zitatwenn ein Onlinehändler im FAQ angibt, dass der Versand zu 100% neutral und diskret erfolgt, ohne "Aufdruck oder Schriftzug", der "store.de" erahnen lässt - inwieweit ist es da zulässig wenn dennoch die Adresse auf dem Paket angegeben ist und der Anfangsbuchstabe des Versandhandels? :
Das ist genau in soweit vertragsgemäß, wie der Absender "store.de" nicht zu ersehen ist.
Anhand der Adresse oder eines Anfangsbuchstabens ist es das formal gesehen nicht.
Zitat:(Absender: s-versand und Adresse des Versenders) Angenommen die Adresse wird vom Empfänger bei google eingegeben, da erscheint der Versender dann sofort. Das empfinde ich nicht als 100% neutral und diskret. Wie ist da die Rechtslage?
Die Rechtslage ist die, daß man etwas anderes vereinbaren muß, wenn man etwas anderes will.
Es war jahrzehntelang ein running-gag, daß "Beate Uhse" seine Pakete "diskret" verschickt hat. Mit der Absenderadresse "Postfach XXXX, 2XXX Flensburg".
Jeder, aber wirklich jeder wußte sofort: ach, ein Paket von "Beate Uhse"...
Daß es in Wirklichkeit vielleicht gar nicht von "Beate Uhse" war, sondern von "Orion"... wenn hat's gekümmert.
ZitatDamit ist nicht gesagt, dass man den Absender über die Adresse, als Empfänger, eindeutig indentifizieren können muss. :
Doch. Genau das verlangen die AGB von DHL.
Zitat:Es geht um den Versender. Da steht nichts von einem nur verkürzten Namen oder das die tatsächliche Adresse angegeben wird. Der Absender ist über die Adresse und auch den nur verkürzten Namen erahnbar. Es mit "100% neutral und diskret und nicht erahnbar" zu formulieren ist irreführend
Nein.
Zitat:Ich erwarte ein Paket, bei dem man nicht "erahnen" kann um was für eine Art Absender es sich handelt.
Das würde nur funktionieren, wenn das Paket ganz ohne Absender verschickt wird. Und nicht mal dann.
Egal wieviele Versandadressen ein Versender einrichtet - es dauert nur ein paar Tage, bis man im Internet finden kann "Sittsam & Ordentlich Dienstleistungs GmbH" ist eine Versandadresse der "Ferkeliges Sexspielzeug GmbH".
Und selbst wenn gar keine Absenderadresse genannt würde - das Paket kommt über ein Paketzentrum. Dann weiß nach ein paar Tagen das Internet: "Pakete ohne jede Absenderangabe, die vom Paketzentrum 24 aus verschickt werden, sind entweder Paketbomben oder Pakete von der 'Ferkeliges Sexspielzeug GmbH'."
So wie man seinerzeit, und sogar noch ganz ohne Internet, genau wusste: alles "diskret-anonyme" aus Flensburg kommt von "Beate Uhse".
Wer so schamhaft ist, darf sich keine Sendungen von solchen Versendern schicken lassen. Einfach in den nächsten Sexshop gehen und persönlich einkaufen.
-- Editiert von eh1960 am 14.08.2021 00:22
Ach so. Dann kann man hier auch leider nicht erahnen, was du eigentlich willst/erreichen willst mit deiner Frage.ZitatEs entspricht nicht der korrekten Darstellung. :
Gar nicht O.T. Genau das ist die Sache. Ein Versand-bzw. Zustellfehler.ZitatOfftopic: :
Ach so. Nun ja, lässt sich wohl nicht mehr *ausmerzen*. Der weiß das jetzt.ZitatDerjenige, der das Paket angenommen hat, weiß von dem Inhalt - soll es aber nicht wissen. :
ZitatAch so. Nun ja, lässt sich wohl nicht mehr *ausmerzen*. Der weiß das jetzt. :
Ach, er hat das Paket auch noch geöffnet, um genau zu wissen, was da drin ist?
Meine Güte, was ist im Jahr 2021 so schlimm, dass man es sich nicht schicken lassen kann ohne das andere ahnen können, was mach sich gekauft hat?
LOL. (Vermutlich) denkt der TE nur, der Paket-Annehmer hätte googeln können, was sich hinter dem Absender verbirgt...Erahnung ... weil er selbst auch gegoogelt hat...und schnell erahnen konnte... o.s.ä.Zitater hat das Paket auch noch geöffnet, um genau zu wissen, was da drin ist? :
tja, Probleme gibts.

ZitatMeine Güte, was ist im Jahr 2021 so schlimm, dass man es sich nicht schicken lassen kann ohne das andere ahnen können, was mach sich gekauft hat? :
Eventuell weil dann eine mühsam geplante Überraschung im Eimer ist.
Oder die Sachen für den anderen Partner waren - den Partner, den der Empfänger nicht kannte und nicht kennen sollte ...
Und wie kommt man davon auf "ohne Absender"?Zitat100% neutral und diskret erfolgt, ohne "Aufdruck oder Schriftzug" :
Das Problem des TE scheint es ja eher zu sein, dass die Person, die das Paket entgegen nimmt den Absender erforschen und somit Rückschlüsse auf den Inhalt schließen könnte.
Die Lösung für dieses Problem ist simpel, man sorgt dafür, dass das Paket nicht von dritten entgegengenommen wird.
Entweder man besteht auf persönlicher Übergabe beim Versand, installiert bei sich eine Paketbox, oder falls nicht möglich, lässt man sich die Ware an eine Packstation/Paketshop liefern.
Deine Erwartung entspricht aber nun einmal nicht der Realität. Es steht dir frei dort zu bestellen oder auch nicht. Mit Datenschutzrecht hat das sowieso nichts zu tunZitatIch erwarte ein Paket, bei dem man nicht "erahnen" kann um was für eine Art Absender es sich handelt. :
Mein Gott, man kann sich auch echt anstellen.
Nein, überhaupt nicht. Deine Erwartungshaltung ist lediglich völlig überzogen.ZitatEs mit "100% neutral und diskret und nicht erahnbar" zu formulieren ist irreführend. :
Stell dir einfach vor, es würde extra eine Versandfirma gegründet werden um Pakete zu versenden. Dann könnte jeder direkt rausfinden, dass Versandfirme ABC zu Firma XYZ gehören würde. Internet lässt Grüßen.
Da gibt es nichts zu verheimlichen.
Joo. #11.Zitatlässt man sich die Ware an eine Packstation/Paketshop liefern. :
Hat 1x mal nicht geklappt. Auweia.
Und genau das hat bei @01010101 eben nicht funktioniert!ZitatDas Problem des TE scheint es ja eher zu sein, dass die Person, die das Paket entgegen nimmt den Absender erforschen und somit Rückschlüsse auf den Inhalt schließen könnte. :
Die Lösung für dieses Problem ist simpel, man sorgt dafür, dass das Paket nicht von dritten entgegengenommen wird.
Entweder man besteht auf persönlicher Übergabe beim Versand, installiert bei sich eine Paketbox, oder falls nicht möglich, lässt man sich die Ware an eine Packstation/Paketshop liefern.
ZitatGrundsätzlich habe ich bei DHL für alle Pakete eine Umleitung zu einem Paketshop hinterlegt, die bisher immer funktioniert hat. ... Heute Morgen wird das Paket direkt zugestellt. ... vermutlich, eine Expresssendung, bei der die dauerhafte Umleitung nicht funktioniert. ... Die Bestellung wurde normal getätigt. Ohne Express und mit Umleitung. :
Das Sexspielzeug hat übrigens erst @eh1960 ins Spiel gebracht. Honi soit qui mal y pense!
Grundsätzlich denkbar, aber da @01010101 ja von einer Lieferung an den Packetshop ausgegangen ist, fällt das eigentlich flach!ZitatEventuell weil dann eine mühsam geplante Überraschung im Eimer ist. :
Oder die Sachen für den anderen Partner waren - den Partner, den der Empfänger nicht kannte und nicht kennen sollte ...
Ich kenne es übrigens von einigen Paketdienstleistern oder auch Versendern, das bestimmte Artikel nicht abgelegt, nicht an den Paketshop oder Nachbarn ausgeliefert werden. Hängt am Artikel und eventuell am Preis! Wäre eine mögliche Variante, warum der Artikel direkt geliefert wurde!
taxpert
Wie als ob man das nicht erahnen könnte was da in den unauffälligen schwarzen Tüten drin ist.. So wie in Schweden an Wochenenden sehr viele Menschen mit unauffälligen, grünen, unbedruckten Plastiktüten unterwegs sind.Zitatdann muss man halt nach wie vor mit einer unauffälligen braunen / schwarzen Tüte aus dem Sexshop laufen. :
ZitatWie als ob man das nicht erahnen könnte was da in den unauffälligen schwarzen Tüten drin ist.. So wie in Schweden an Wochenenden sehr viele Menschen mit unauffälligen, grünen, unbedruckten Plastiktüten unterwegs sind. :
Oder in den USA die "anonymen" braunen Papiertüten ...
Hallo,
War eine solche Bestätigung überhaupt vertraglich ausgemacht? Wen nnicht, MUSS der Händler keinerlei Bestätigung senden.Zitat:Erst keine Versandbestätigung, obwohl die Artikel als Lieferbar deklariert sind
Also wohl ein kostenloses Upgrade.Zitat:vermutlich, eine Expresssendung
bei der ganzen Sache stellt sich eigentlich nur die Frage, war dieses Upgrade rechtskonform oder nicht. Meiner Meinung nach war es rechtskonform.
Der Versender kann nicht erahnen, dass du umleitungen hast für normale Sednungen...
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