diskreter Versand

13. August 2021 Thema abonnieren
 Von 
01010101
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
diskreter Versand

Hallo,
wenn ein Onlinehändler im FAQ angibt, dass der Versand zu 100% neutral und diskret erfolgt, ohne "Aufdruck oder Schriftzug", der "store.de" erahnen lässt - inwieweit ist es da zulässig wenn dennoch die Adresse auf dem Paket angegeben ist und der Anfangsbuchstabe des Versandhandels? (Absender: s-versand und Adresse des Versenders) Angenommen die Adresse wird vom Empfänger bei google eingegeben, da erscheint der Versender dann sofort. Das empfinde ich nicht als 100% neutral und diskret. Wie ist da die Rechtslage?

-- Editiert von 01010101 am 13.08.2021 11:33

-- Editiert von 01010101 am 13.08.2021 11:43




28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2201 Beiträge, 1236x hilfreich)

Neutral und diskret bedeutet nicht anonym. Was soll das Paketunternehmen denn bei Unzustellbarkeit machen? Reingucken? Wegwerfen? Eine Absenderadresse ist unverzichtbar, daher sicher auch in den AGB der Paketunternehmen vorgeschrieben.

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#2
 Von 
01010101
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

danke für die Antwort. Der Aufdruck lässt aber den Absender durch die Adresse und den Anfangsbuchstaben des Namens erahnen. Es kann auch eine andere Absenderadresse verwendet werden, die den Absender für den Empfänger nicht erahnen lässt. Was es da genau für Möglichkeiten gibt weiß ich nicht aber 100% neutral und Diskret ist es für mich als Kunde nicht.

-- Editiert von 01010101 am 13.08.2021 13:27

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#3
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2201 Beiträge, 1236x hilfreich)

Der Empfänger bestellt etwas bei einem Onlineshop, soll aber den Absender nicht "erahnen"? Diskret und neutral bedeutet für mich, dass der Paketinhalt nicht schon durch einen flüchtigen Blick auf selbiges erkennbar ist. Die Absenderadresse in zwei Millimeter großen Buchstaben auf dem Aufkleber ist diskret und neutral und scheint zudem noch verkürzt worden zu sein. Oder wurde hinter dem Paketboten ein Plakat mit der Aufschrift "Hier kommt ihr Paket von xxx.de" geschwenkt? Wohl kaum.

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#4
 Von 
01010101
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Mit Empfänger ist in diesem Fall derjenige gemeint, der es annimmt.
Diskret wäre für mich, wenn ich z.B. ein Ersatzteil fürs Telefon bestelle und der Absender nicht die "Elektronik GmbH" ist und auch nicht die Elektr. Gmbh sondern die "Versandmarketing Gmbh" oder so etwas.
Der Absender ist eindeutig erahnbar. Im FAQ und auch nicht in den AGB steht etwas davon, dass die tatsächliche Adresse angegeben wird und auch nicht das der Name nur verkürzt wird. Nur etwas von "100% neutral und diskret" und "nicht erahnbar".

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#5
 Von 
Tom998
Status:
Student
(2201 Beiträge, 1236x hilfreich)

Ich zitiere mal aus den AGB des großen gelben Paketunternehmens:

Zitat:
Der Absender wird die Sendung mit einer vollständigen Empfängerangabe versehen. Er wird – soweit möglich und erforderlich – vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu seiner Sendung machen, die auch im Schadenfall deren
eindeutige Identifikation ermöglichen. Insbesondere gibt der Absender, auch für den Fall des Rücktransports nach Unzustellbarkeit, eine vollständige inländische Anschrift (in Deutschland) für seine Person auf der Sendung an.
In den AGB der anderen Unternehmen wird es nicht anders sein.

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#6
 Von 
01010101
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Damit ist nicht gesagt, dass man den Absender über die Adresse, als Empfänger, eindeutig indentifizieren können muss.
Es geht um den Versender. Da steht nichts von einem nur verkürzten Namen oder das die tatsächliche Adresse angegeben wird. Der Absender ist über die Adresse und auch den nur verkürzten Namen erahnbar. Es mit "100% neutral und diskret und nicht erahnbar" zu formulieren ist irreführend.

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36972 Beiträge, 6226x hilfreich)

Zitat (von 01010101):
100% neutral und diskret und nicht erahnbar
Zitat (von 01010101):
zu 100% neutral und diskret erfolgt, ohne Aufdruck oder Schriftzug

Was denn nun?
Erahnen ist erlaubt bzw nicht erahnbar hat der Store nicht versprochen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40740 Beiträge, 14412x hilfreich)

Wenn ich mich richtig erinnere, dann müssen bei Paketen saubere Absenderangaben da sein. Anders wird nicht transportiert. Abgesehen davon, bedeutet ja "diskret" nicht, dass der Absender nicht angegeben ist. Bedeutet nur, dass keine Werbeaufdrucke u.ä. auf dem Paket sind. Es ist eben eine neutrale Adresse drauf. Wenn jemandem das auch schon zu viel ist, dann darf er halt nicht über Versandhandel kaufen, sondern muss seine Hufe selbst schwingen und sich in Geschäfte bewegen.

wirdwerden

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#9
 Von 
01010101
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat:

Was denn nun?
Erahnen ist erlaubt bzw nicht erahnbar hat der Store nicht versprochen.


"100% neutral und diskret....ganz ohne Aufdruck oder Schriftzug, welche erahnen lassen das bei store.de bestellt wurde."

-- Editiert von 01010101 am 13.08.2021 17:03

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36972 Beiträge, 6226x hilfreich)

Zitat (von 01010101):
100% neutral und diskret....ganz ohne Aufdruck oder Schriftzug, welche erahnen lassen das bei store.de bestellt wurde."
Achso, also das.

Zitat (von 01010101):
Wie ist da die Rechtslage?
Ein Interessierter konnte also den Versender erahnen.
Versprechen oder Antwort des Onlinehändlers im FAQ wurde nicht eingehalten.

Und nun? Was ist dein Ziel?
Ich denke nicht, dass das ein Datenschutzverstoß ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
01010101
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Rückmeldung. Es entspricht nicht der korrekten Darstellung. Ich erwarte ein Paket, bei dem man nicht "erahnen" kann um was für eine Art Absender es sich handelt.

Offtopic:
Grundsätzlich habe ich bei DHL für alle Pakete eine Umleitung zu einem Paketshop hinterlegt, die bisher immer funktioniert hat. Samstag hatte ich die Artikel bestellt, dann vier Tage auf eine Versandbestätigung gewartet, die ich gestern Abend, Donnerstag, nach mehrfacher Nachfrage, erhalten habe. Heute Morgen wird das Paket direkt zugestellt. Derjenige, der das Paket angenommen hat, weiß von dem Inhalt - soll es aber nicht wissen. Erst keine Versandbestätigung, obwohl die Artikel als Lieferbar deklariert sind (1-3 Tage Versand) und dann, vermutlich, eine Expresssendung, bei der die dauerhafte Umleitung nicht funktioniert. Ich habe eine normale Lieferung an die Postfiliale erwartet. Die Adresse und der Name des Absenders, was ich unter "Aufdruck" verstehe, reicht dem Paketempfänger, im Gesamtkontext, um den Absender zu erahnen.
Die Bestellung wurde normal getätigt. Ohne Express und mit Umleitung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von 01010101):
Ich erwarte ein Paket, bei dem man nicht "erahnen" kann um was für eine Art Absender es sich handelt.

Deine Erwartungen sind lebensfern. Man kann man bei solchen Pakten eigentlich immer "erahnen" was drin ist - einfach weil die "so schön neutral" sind. Oder weil man die Tarnabsender halt kennt.


Das ein Absender drauf stehen muss ist gemäß der AGB der Zusteller Pflicht. Wird man also mit leben müssen.


Nehmen wir mal "amorelie.de", die haben einen "Tarnabsender", die Sonoma Internet GmbH. Genau wie "eis.de" seine "Tarnabsender" hat, da kann man sogar aus 4 Stück wählen. Und viele andere Shops haben das auch.
Ich kenne die alle. Und viele andere auch.



Zitat (von 01010101):
"100% neutral und diskret....ganz ohne Aufdruck oder Schriftzug, welche erahnen lassen das bei store.de bestellt wurde."

Es ist dann auch noch die große Frage, in wie weit diese Zeilen überhaupt eine verbindliche vertragliche Vereinbarung wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6856 Beiträge, 1579x hilfreich)

Zitat (von 01010101):
wenn ein Onlinehändler im FAQ angibt, dass der Versand zu 100% neutral und diskret erfolgt, ohne "Aufdruck oder Schriftzug", der "store.de" erahnen lässt - inwieweit ist es da zulässig wenn dennoch die Adresse auf dem Paket angegeben ist und der Anfangsbuchstabe des Versandhandels?

Das ist genau in soweit vertragsgemäß, wie der Absender "store.de" nicht zu ersehen ist.
Anhand der Adresse oder eines Anfangsbuchstabens ist es das formal gesehen nicht.

Zitat:
(Absender: s-versand und Adresse des Versenders) Angenommen die Adresse wird vom Empfänger bei google eingegeben, da erscheint der Versender dann sofort. Das empfinde ich nicht als 100% neutral und diskret. Wie ist da die Rechtslage?

Die Rechtslage ist die, daß man etwas anderes vereinbaren muß, wenn man etwas anderes will.

Es war jahrzehntelang ein running-gag, daß "Beate Uhse" seine Pakete "diskret" verschickt hat. Mit der Absenderadresse "Postfach XXXX, 2XXX Flensburg".

Jeder, aber wirklich jeder wußte sofort: ach, ein Paket von "Beate Uhse"...
Daß es in Wirklichkeit vielleicht gar nicht von "Beate Uhse" war, sondern von "Orion"... wenn hat's gekümmert.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6856 Beiträge, 1579x hilfreich)

Zitat (von 01010101):
Damit ist nicht gesagt, dass man den Absender über die Adresse, als Empfänger, eindeutig indentifizieren können muss.

Doch. Genau das verlangen die AGB von DHL.
Zitat:
Es geht um den Versender. Da steht nichts von einem nur verkürzten Namen oder das die tatsächliche Adresse angegeben wird. Der Absender ist über die Adresse und auch den nur verkürzten Namen erahnbar. Es mit "100% neutral und diskret und nicht erahnbar" zu formulieren ist irreführend

Nein.
Zitat:
Ich erwarte ein Paket, bei dem man nicht "erahnen" kann um was für eine Art Absender es sich handelt.

Das würde nur funktionieren, wenn das Paket ganz ohne Absender verschickt wird. Und nicht mal dann.

Egal wieviele Versandadressen ein Versender einrichtet - es dauert nur ein paar Tage, bis man im Internet finden kann "Sittsam & Ordentlich Dienstleistungs GmbH" ist eine Versandadresse der "Ferkeliges Sexspielzeug GmbH".

Und selbst wenn gar keine Absenderadresse genannt würde - das Paket kommt über ein Paketzentrum. Dann weiß nach ein paar Tagen das Internet: "Pakete ohne jede Absenderangabe, die vom Paketzentrum 24 aus verschickt werden, sind entweder Paketbomben oder Pakete von der 'Ferkeliges Sexspielzeug GmbH'."

So wie man seinerzeit, und sogar noch ganz ohne Internet, genau wusste: alles "diskret-anonyme" aus Flensburg kommt von "Beate Uhse".

Wer so schamhaft ist, darf sich keine Sendungen von solchen Versendern schicken lassen. Einfach in den nächsten Sexshop gehen und persönlich einkaufen.

-- Editiert von eh1960 am 14.08.2021 00:22

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36972 Beiträge, 6226x hilfreich)

Zitat (von 01010101):
Es entspricht nicht der korrekten Darstellung.
Ach so. Dann kann man hier auch leider nicht erahnen, was du eigentlich willst/erreichen willst mit deiner Frage.
Zitat (von 01010101):
Offtopic:
Gar nicht O.T. Genau das ist die Sache. Ein Versand-bzw. Zustellfehler.
Zitat (von 01010101):
Derjenige, der das Paket angenommen hat, weiß von dem Inhalt - soll es aber nicht wissen.
Ach so. Nun ja, lässt sich wohl nicht mehr *ausmerzen*. Der weiß das jetzt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1411 Beiträge, 531x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ach so. Nun ja, lässt sich wohl nicht mehr *ausmerzen*. Der weiß das jetzt.


Ach, er hat das Paket auch noch geöffnet, um genau zu wissen, was da drin ist?

Meine Güte, was ist im Jahr 2021 so schlimm, dass man es sich nicht schicken lassen kann ohne das andere ahnen können, was mach sich gekauft hat?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36972 Beiträge, 6226x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
er hat das Paket auch noch geöffnet, um genau zu wissen, was da drin ist?
LOL. (Vermutlich) denkt der TE nur, der Paket-Annehmer hätte googeln können, was sich hinter dem Absender verbirgt...Erahnung ... weil er selbst auch gegoogelt hat...und schnell erahnen konnte... o.s.ä.

tja, Probleme gibts. :grins:



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von ratlose mama):
Meine Güte, was ist im Jahr 2021 so schlimm, dass man es sich nicht schicken lassen kann ohne das andere ahnen können, was mach sich gekauft hat?

Eventuell weil dann eine mühsam geplante Überraschung im Eimer ist.
Oder die Sachen für den anderen Partner waren - den Partner, den der Empfänger nicht kannte und nicht kennen sollte ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 934x hilfreich)

Zitat (von 01010101):
100% neutral und diskret erfolgt, ohne "Aufdruck oder Schriftzug"
Und wie kommt man davon auf "ohne Absender"?

0x Hilfreiche Antwort


#21
 Von 
spatenklopper
Status:
Philosoph
(12010 Beiträge, 4431x hilfreich)

Das Problem des TE scheint es ja eher zu sein, dass die Person, die das Paket entgegen nimmt den Absender erforschen und somit Rückschlüsse auf den Inhalt schließen könnte.

Die Lösung für dieses Problem ist simpel, man sorgt dafür, dass das Paket nicht von dritten entgegengenommen wird.
Entweder man besteht auf persönlicher Übergabe beim Versand, installiert bei sich eine Paketbox, oder falls nicht möglich, lässt man sich die Ware an eine Packstation/Paketshop liefern.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17813 Beiträge, 6018x hilfreich)

Zitat (von 01010101):
Ich erwarte ein Paket, bei dem man nicht "erahnen" kann um was für eine Art Absender es sich handelt.
Deine Erwartung entspricht aber nun einmal nicht der Realität. Es steht dir frei dort zu bestellen oder auch nicht. Mit Datenschutzrecht hat das sowieso nichts zu tun

Mein Gott, man kann sich auch echt anstellen.
Zitat (von 01010101):
Es mit "100% neutral und diskret und nicht erahnbar" zu formulieren ist irreführend.
Nein, überhaupt nicht. Deine Erwartungshaltung ist lediglich völlig überzogen.

Stell dir einfach vor, es würde extra eine Versandfirma gegründet werden um Pakete zu versenden. Dann könnte jeder direkt rausfinden, dass Versandfirme ABC zu Firma XYZ gehören würde. Internet lässt Grüßen.
Da gibt es nichts zu verheimlichen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(36972 Beiträge, 6226x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
lässt man sich die Ware an eine Packstation/Paketshop liefern.
Joo. #11.
Hat 1x mal nicht geklappt. Auweia.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2578 Beiträge, 689x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Das Problem des TE scheint es ja eher zu sein, dass die Person, die das Paket entgegen nimmt den Absender erforschen und somit Rückschlüsse auf den Inhalt schließen könnte.

Die Lösung für dieses Problem ist simpel, man sorgt dafür, dass das Paket nicht von dritten entgegengenommen wird.
Entweder man besteht auf persönlicher Übergabe beim Versand, installiert bei sich eine Paketbox, oder falls nicht möglich, lässt man sich die Ware an eine Packstation/Paketshop liefern.
Und genau das hat bei @01010101 eben nicht funktioniert!

Zitat (von 01010101):
Grundsätzlich habe ich bei DHL für alle Pakete eine Umleitung zu einem Paketshop hinterlegt, die bisher immer funktioniert hat. ... Heute Morgen wird das Paket direkt zugestellt. ... vermutlich, eine Expresssendung, bei der die dauerhafte Umleitung nicht funktioniert. ... Die Bestellung wurde normal getätigt. Ohne Express und mit Umleitung.


Das Sexspielzeug hat übrigens erst @eh1960 ins Spiel gebracht. Honi soit qui mal y pense!

Zitat (von Harry van Sell):
Eventuell weil dann eine mühsam geplante Überraschung im Eimer ist.
Oder die Sachen für den anderen Partner waren - den Partner, den der Empfänger nicht kannte und nicht kennen sollte ...
Grundsätzlich denkbar, aber da @01010101 ja von einer Lieferung an den Packetshop ausgegangen ist, fällt das eigentlich flach!

Ich kenne es übrigens von einigen Paketdienstleistern oder auch Versendern, das bestimmte Artikel nicht abgelegt, nicht an den Paketshop oder Nachbarn ausgeliefert werden. Hängt am Artikel und eventuell am Preis! Wäre eine mögliche Variante, warum der Artikel direkt geliefert wurde!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9029 Beiträge, 4892x hilfreich)

Zitat (von Flo Ryan):
dann muss man halt nach wie vor mit einer unauffälligen braunen / schwarzen Tüte aus dem Sexshop laufen.
Wie als ob man das nicht erahnen könnte was da in den unauffälligen schwarzen Tüten drin ist.. So wie in Schweden an Wochenenden sehr viele Menschen mit unauffälligen, grünen, unbedruckten Plastiktüten unterwegs sind.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128687 Beiträge, 41018x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Wie als ob man das nicht erahnen könnte was da in den unauffälligen schwarzen Tüten drin ist.. So wie in Schweden an Wochenenden sehr viele Menschen mit unauffälligen, grünen, unbedruckten Plastiktüten unterwegs sind.

Oder in den USA die "anonymen" braunen Papiertüten ...


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8589 Beiträge, 4088x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Erst keine Versandbestätigung, obwohl die Artikel als Lieferbar deklariert sind
War eine solche Bestätigung überhaupt vertraglich ausgemacht? Wen nnicht, MUSS der Händler keinerlei Bestätigung senden.

Zitat:
vermutlich, eine Expresssendung
Also wohl ein kostenloses Upgrade.

bei der ganzen Sache stellt sich eigentlich nur die Frage, war dieses Upgrade rechtskonform oder nicht. Meiner Meinung nach war es rechtskonform.
Der Versender kann nicht erahnen, dass du umleitungen hast für normale Sednungen...

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