Hallo !
Meine Eltern haben im Jahr 1983 ein gemeinschaftliches Testament verfasst (sog. "Berliner Testament"). Darin haben sie sich gegenseitig als Alleinerben bestimmt. Die Kinder (meine jüngere Schwester und ich) sollten Nacherben sein. Im Februar 1987 ist mein Vater verstorben. Der meinen Vater betreffende Teil des Testaments ist dann vom Amtsgericht eröffnet worden.
Vor einigen Tagen erzählte mir meine Mutter, dass sie sich in den vergangenen Jahren immer wieder mit dem Thema "Testament" auseinandergesetzt hat und immer wieder mal ein neues Testament verfasst habe. An das mit meinem Vater gemeinschaftlich verfasste Testament konnte sie sich (angeblich) nicht mehr erinnern.
Da ich zu meiner Mutter noch nie ein gutes oder enges Verhältnis hatte, habe ich die Befürchtung, sie könne evtl. ein Testament verfassen, in dem sie meine Schwester zur Alleinerbin bestimmt und mich quasi "enterbt".
Meine Frage nun: Ist das so möglich oder ist meine Mutter immer noch an das mit meinem Vater gemeinsam verfasste Testament gebunden?
Und wenn meine Mutter nun wirklich ein neues Testament verfasst, in dem ich enterbt werde, wie stehen meine Chancen, gerichtlich dagegen vorzugehen?
Für alle, die sich jetzt über eine solche Mutter wundern, hier eine kurze Info: Im Alter von 8 Wochen wurde ich von meinen Eltern adoptiert, 3 Jahre später kam dann doch noch das lang ersehnte eigene (leibliche) Kind. Hätte es jemals eine Adoption mit Rückgaberecht gegeben, ich bin mir sicher, ich wäre zurück im Kinderheim gelandet, denn wo das eigene Kind nun da war, was brauchte man da noch mich???
Und hier liegt auch der Grund, warum meine Mutter meine Schwester als Alleinerbin würde einsetzen wollen: sie ist das "eigene" Kind, ich nur das adoptierte.
Und ist ein Grund für eine mögliche Enterbung auch allein die Tatsache, dass ich mich nur wenig um sie kümmere und nur sporadisch mit ihr Kontakt habe?
Was kann ich tun, um meinen Erbteil zu schützen?
Bin für jede Antwort dankbar.
Viele Grüße
Tina
Berliner Testament - Enterbung möglich ?
27. April 2009
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Frage vom 27. April 2009 | 19:10
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
Berliner Testament - Enterbung möglich ?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 27. April 2009 | 19:17
Von
Status: Student (2417 Beiträge, 1223x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 27. April 2009 | 19:19
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 1x hilfreich)
In dem Testament steht, dass sie sich gegenseitig als Alleinerben einsetzen und dass die Kinder Nacherben sein sollen.
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#3
Antwort vom 27. April 2009 | 20:13
Von
Status: Richter (8331 Beiträge, 4581x hilfreich)
Wenn in dem Testament nicht ausdrücklich drinsteht, dass der Überlebende berechtigt ist, frei über seinen Nachlass zu testieren, ist deine Mutter an das gemeinschaftliche Testament gebunden und ein von dieser Erbfolge abweichendes weiteres Testament wäre ungültig.
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