Berliner Testament Pflichtteil Stiefkinder

13. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
herzblatt
Status:
Schüler
(174 Beiträge, 93x hilfreich)
Berliner Testament Pflichtteil Stiefkinder

Ich habe da folgendes Problem: 2. Mal verheiratet, 3 Kinder aus erster Ehe. Mein jetziger Mann und ich haben ein Berliner Testament. 2 meiner Kinder möchte ich (aus triftigen Gründen) enterben, d. h. auch keinen Pflichtteilsanspruch.
Was ist, wenn ich zuerst versterbe? Darf mein Mann dann alles behalten und braucht seinen Stiefkindern nichts auszahlen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
little-beagle
Status:
Student
(2181 Beiträge, 1250x hilfreich)

quote:
2 meiner Kinder möchte ich (aus triftigen Gründen) enterben, d. h. auch keinen Pflichtteilsanspruch.


Du weißt aber schon, dass der Grund _sehr_ triftig sein muss. Das Gesetz legt da eine sehr hohe Hürde.

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