Ich habe da folgendes Problem: 2. Mal verheiratet, 3 Kinder aus erster Ehe. Mein jetziger Mann und ich haben ein Berliner Testament. 2 meiner Kinder möchte ich (aus triftigen Gründen) enterben, d. h. auch keinen Pflichtteilsanspruch.
Was ist, wenn ich zuerst versterbe? Darf mein Mann dann alles behalten und braucht seinen Stiefkindern nichts auszahlen?
-----------------
" "
Berliner Testament Pflichtteil Stiefkinder
13. Januar 2014
Thema abonnieren
Frage vom 13. Januar 2014 | 11:01
Von
Status: Schüler (174 Beiträge, 92x hilfreich)
Berliner Testament Pflichtteil Stiefkinder
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 13. Januar 2014 | 11:51
Von
Status: Student (2181 Beiträge, 1248x hilfreich)
quote:
2 meiner Kinder möchte ich (aus triftigen Gründen) enterben, d. h. auch keinen Pflichtteilsanspruch.
Du weißt aber schon, dass der Grund _sehr_ triftig sein muss. Das Gesetz legt da eine sehr hohe Hürde.
-----------------
""
Und jetzt?
Schon
277.443
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten