Berliner Testament - Pflichtteil

21. Dezember 2007 Thema abonnieren
 Von 
Don-Camillo
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 2x hilfreich)
Berliner Testament - Pflichtteil

Hallo,

folgender Fall: Sohn bei Eintritt des Todes von Vater noch minderjährig. Wie lange hat er ab Eintritt der Volljährigkeit Zeit, seinen Pflichtteil einzufordern?

Ist ihm zuzugestehen, vorher die Höhe des Pflichtteils zu erfahren?

Beste Grüße

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 613x hilfreich)

Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs ist während der Minderjährigkeit gehemmt, ab dem 18. Geburtstag läuft die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Der Minderjährige kann aber auch schon vor Eintritt der Volljährigkeit seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Auch den Auskunftsanspruch kann er schon vorher geltend machen.

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2935x hilfreich)

Der gesetzliche Vertreter des minderjährigen Kindes kann den Pflichtteil für das Kind anfordern, dito die Auskunft. Sollte es Probleme geben, sollte sich die Person an das Vormundschaftsgericht wenden, das hilft unter Umständen.

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#3
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 843x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 613x hilfreich)

Maßgeblich dürfte hierbei sein, gegen wen sich der Pflichtteilsanspruch richtet.

Das trifft zu. Hemmung nach § 207 Abs. 1 Nr. 2 BGB während der Minderjährigkeit des Kindes wenn es geht um Ansprüche zwischen Eltern und Kindern und dem Ehegatten eines Elternteils und dessen Kindern.

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