Hallo,
folgender Fall: Sohn bei Eintritt des Todes von Vater noch minderjährig. Wie lange hat er ab Eintritt der Volljährigkeit Zeit, seinen Pflichtteil einzufordern?
Ist ihm zuzugestehen, vorher die Höhe des Pflichtteils zu erfahren?
Beste Grüße
Berliner Testament - Pflichtteil
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Die Verjährung des Pflichtteilsanspruchs ist während der Minderjährigkeit gehemmt, ab dem 18. Geburtstag läuft die übliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Der Minderjährige kann aber auch schon vor Eintritt der Volljährigkeit seinen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Auch den Auskunftsanspruch kann er schon vorher geltend machen.
Der gesetzliche Vertreter des minderjährigen Kindes kann den Pflichtteil für das Kind anfordern, dito die Auskunft. Sollte es Probleme geben, sollte sich die Person an das Vormundschaftsgericht wenden, das hilft unter Umständen.
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--- editiert vom Admin
Maßgeblich dürfte hierbei sein, gegen wen sich der Pflichtteilsanspruch richtet.
Das trifft zu. Hemmung nach § 207 Abs. 1 Nr. 2 BGB
während der Minderjährigkeit des Kindes wenn es geht um Ansprüche zwischen Eltern und Kindern und dem Ehegatten eines Elternteils und dessen Kindern.
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