Habe folgende Frage:
Vater ist verstorben, Mutter, 2 Kinder bleiben zurück!
Durch das Berliner Testament erbt die Mutter Alles.
Wenn beide Kinder Ihren Pflichtteil fordern (je 1/8), wie wirkt sich das aufs Resterbe aus? Erhält dann jedes Kind "nur" noch den Pflichtteil oder 50% vom Erbe???
Hintergrund ist der, das die Mutter krank ist (MS) und daher denke ich eh das ganze Erbe drauf geht! Daher die Überlegung mit dem Pflichtteil!
Wäre für eine Antwort Dankbar!
Gruss Kaempinho
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Pflichtteil Berliner Testament
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Soweit der Erblasser die Kinder nicht vom Erbe ausgeschlossen hat falls sie das Pflichtteil verlangen, beerben die Kinder später auch die Mutter.
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Ich glaube die Kinder wäre bei Ihrer Pflichtteilsforderung nur noch für den Pflichtteil der Mutter erbberechtigt!
Wer würde den Rest erben???
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Wenn die Mutter aufgrund ihrer Krankheit zusätzliche Unterstützung braucht, dann ist es doch gut, wenn sie eigenes Vermögen hat, und nicht von ihren Kindern versorgt werden muss.
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#Wenn beide Kinder Ihren Pflichtteil fordern (je 1/8), wie wirkt sich das aufs Resterbe aus? Erhält dann jedes Kind "nur" noch den Pflichtteil oder 50% vom Erbe???#
Die Kinder werden nur dann auf den Pflichtteil "gesetzt", wenn im Testament eine sogenannte "Strafklausel" vorhanden ist. Der Pflichtteil auf den Tod der Mutter wäre übrigens 1/4.
#Ich glaube die Kinder wäre bei Ihrer Pflichtteilsforderung nur noch für den Pflichtteil der Mutter erbberechtigt!
Wer würde den Rest erben???#
Die weiteren gesetzlichen Erben.
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Die Pflichtteilsforderung zum jetzigen Zeitpunkt wirkt sich nur dann auf das Erbrecht gegenüber der Mutter aus, wenn das Berliner Testament ausdrücklich festlegt, wenn es also eine Strafklausel für diesen Fall enthält.
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