Hallo zusammen.
Alle Namen und Altersangaben sind frei erfunden!
Es geht um einen konkreten Fall bei dem es sich um eine verstorbene Mutter (Marion), die 3 Kinder (Sonja 45, Peter 52 und Michael 37) aus 3 Ehen und ein Ehemann (der dritte Ehemann Hans 71) hinterlässt, handelt.
Ein Testament liegt nicht vor.
Die gesetzliche Erbfolge für die Erbengemeinschaft ist bekannt.
Nun ist es so, dass zwei (erwachsene) Kinder, Sonja und Michael, und der Vater Hans (Stiefvater von Sonja und Peter, leiblicher Vater von Michael) in selbst genutzem Eigentum wohnen.
Es handelt sich um ein 2001 neu erstelltes Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung (ca. 250 - 280m² Wohnfläche, 800m² Grundstück).
Sonja wohnt in diesem Haus seit 2008 zur Miete.
Kurt wohnt mietfrei da er mittellos ist und Sozialhilfe empfängt
Das Haus ist noch bis Ende 2027 belastet.
Es hat z.Z. einen Verkehrswert von min. 600.000 - 650.000€ (unterer
Verkehrswert für die Region)
Des Weiteren gibt es noch diverse Fahrzeuge, teils aus einem Gewerbebetrieb, im Haushalt.
Die 6 Wochenfrist um das Erbe auszuschlagen ist verstrichen.
Peter hatte seit Jahrzehnten, bis auf ein einjähriges Intermezzo, keinen Kontakt mit seiner Mutter Marion.
Natürlich ist Peter deswegen trotzdem im Sinne der gesetzlichen Erbfolge erbberechtigt und wurde über den Tod der Mutter informiert. Sonja und Peter standen die Jahre über immer wieder in Kontakt, auch persönlich.
Peter hat reagiert und schlägt das Erbe unter folgender Voraussetzung aus:
Eine Einmalzahlung von 13.000€, Übertrag der Wohnung an Sonja die seit 2008 von ihr bewohnt ist damit sie zumindest etwas im Alter hat, keine Beteiligung an Erbfolgekosten und Beerdigungskosten.
Die geforderten 13.000€ rühren daher, dass seine Mutter Marion ihm, sowie auch Sonja, vor etwas mehr als 40 Jahren einen testamentarisch belegten Erbanteil von 10.000 DM aus dem Tod des Großvaters unterschlagen hat. Die 13.000€ ergeben sich aus den genannten 10000DM mit Berücksichtigung der Inflation.
Sonja, ihr Stiefvater Hans und Michael sind mit diesem Vorschlag einverstanden.
Hans hatte laut eigener Aussage sowieso vor Sonja in naher Zukunft das ganze Haus zu überschreiben da Michael niemals in der Lage sein wird das Haus zu halten bzw. es in angemessener Weise in Stand zu halten und er selbst auch schon 71 Jahre alt ist.
Sonja und Hans waren auf eigene Initiative, da keine Ahnung vom Erbrecht, schon bei einem Anwalt/Notar.
Peters Vorschlag wäre so möglich. Michael müsse sein Erbe antreten da er Sozialhilfeempfänger sei und das Erbe zu seinem "Einkommen" angerechnet werden müsse.
Der Notar möchte nun von allen Beteiligten ein Mandat zur Erstellung einer Erbteilübertragung.
Peter wurde darüber informiert. Nun lehnt Peter dieses Mandat für die Erstellung einer Erbteilübertragung ab.
Er möchte, dass für allen Beteiligten die Kosten so niedrig wie möglich gehalten werden bzw. gar nicht erst anfallen (Gutachtenerstellung, Notarkosten, Schenkungssteuer etc.).
Er ist der Ansicht, dass hier Notarkosten in Höhe von mehreren Tausend Euro anfallen, das Gutachten auch einen unteren vierstelligen Betrag kostet und durch die Erbteilung der Anteil für alle steigt und zumindest die Geschwister zur Zahlung von Schenkungssteuer herangezogen werden können.
Peter meinte es gäbe auch die Möglichkeit der Abschichtung und der Erstellung eines privaten Vertrages ohne zwingend einen Notar einzubeziehen.
Auch wäre es besser wenn das Haus direkt vom Vater Hans an Sonja übertragen wird, hier natürlich mit der privaten, schriftlichen Vereinbarung, dass sowohl Hans als auch Michael lebenslanges Wohnrecht haben.
Zudem meint Peter ein Sozialhilfeempfänger ist nicht in jedem Fall in der Pflicht ein Erbe anzutreten, selbst Der Bundesgerichtshof hätte klargestellt, dass es keine Pflicht zum Erbschaftserwerb gibt.
Wie sehen das die Fachleute?
Mfg
-- Editiert von User am 20. November 2024 13:54
-- Editiert von User am 20. November 2024 13:56
-- Editiert von User am 20. November 2024 13:58
Erbausschlagung, Schenkung, Abschichtung, Notar?
20. November 2024
Thema abonnieren
Frage vom 20. November 2024 | 13:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbausschlagung, Schenkung, Abschichtung, Notar?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
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#1
Antwort vom 20. November 2024 | 14:26
Von
Status: Unbeschreiblich (48642 Beiträge, 17146x hilfreich)
Der Ebteil von Peter beträgt 1/6. Nehmen wir daher einmal an, dessen Wert würde 150.000€ betragen.
ZitatEr ist der Ansicht, dass hier Notarkosten in Höhe von mehreren Tausend Euro anfallen :
Soviel ist das nicht. Es fallen Gesamtkosten für Notar und Grundbuchamt in Höhe von 1.220€ an.
Außerdem fällt 2x 425€ Schenkungssteuer an, da der Freibetrag von 20.000€ für Sonja und Michael geringfügig überschritten wird.
Zitatas Gutachten auch einen unteren vierstelligen Betrag kostet :
Wofür sollte ein Gutachten erforderlich sein?
ZitatPeter meinte es gäbe auch die Möglichkeit der Abschichtung :
Das ist richtig. Dann wachsen die Erbteile der übrigen Personen entsprechend an. Bei einem Erbteilskauf könnte man dagegen entscheiden, wem der Erbteil von Peter in welcehm Umfang zuwächst.
Zitatund der Erstellung eines privaten Vertrages ohne zwingend einen Notar einzubeziehen. :
Wenn man ausreichend jursitische Kenntnisse hat, dann kann man den Abschichtungsvertrag auch privat erstellen. Dennoch muss der Notar die Unterschrift unter den Vertrag beglaubigen. Dann ist man mit nur etwa 100€ dabei.
ZitatAuch wäre es besser wenn das Haus direkt vom Vater Hans an Sonja übertragen wird, :
Warum sollte das besser sein? Außerdem geht das gar nicht, da ja auch Michael Miteigentümer ist.
Zitatnatürlich mit der privaten, schriftlichen Vereinbarung, dass sowohl Hans als auch Michael lebenslanges Wohnrecht haben. :
Von einem rein schuldrechtliche Wohnrecht rate ich ab.
ZitatZudem meint Peter ein Sozialhilfeempfänger ist nicht in jedem Fall in der Pflicht ein Erbe anzutreten, :
Stimmt, da aber die Ausschlagungsfrist bereits verstrichen ist, stellt sich die Frage nicht mehr ob Michael sein Erbe antreten möchte oder nicht.
ZitatWie sehen das die Fachleute? :
Da die Kosten ja ohnehin von denjenigen, die den Erbteil kaufen übernommen werden müssen, möge sich Peter doch nicht um deren Kosten kümmern. Es ist zwar nett, dass er auf alternative Wege hinweist, aber die Unterschrift unter den notariellen Vertrag zu verweigern, obwohl die diskutierten Kosten ihn gar nicht betreffen geht dann doch etwas zu weit.
ZitatAuch wäre es besser wenn das Haus direkt vom Vater Hans an Sonja übertragen wird, :
Natürlich kann man über so etwas nachdenken. Dann dürfte es aber besser sein, gleich einen Erbauseinandersetzungsvertrag zu beurkunden und nicht zuerst einen Erbteilskauf. In dem Fall könnte Michael seinen Erbteil in ein dinglich gesichertes Wohnrecht "umtauschen".
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