Reihenfolge Abschichtung - Erbschein oder Erschein - Abschichtung

17. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)
Reihenfolge Abschichtung - Erbschein oder Erschein - Abschichtung

In welchen Reihenfolge macht man das

Ein freier Notar schrieb das

Zitat:
Der reguläre Weg wäre den Erbschein über die gesetzliche Erbfolge (Ehegatte 1/2, Kinder je 1/4) zu beantragen und dann eine notarielle Urkunde über die Verteilung des Nachlasses (Erbauseinandersetzung) aufzunehmen. Sie können alternativ auch zunächst die Abschichtungsvereinbarung(en) beglaubigen lassen und dann den Erbschein für ihre Mutter über die Alleinerbfolge beantragen.


ein anderer von Nachlassgericht
Zitat:
mündlich. Sie müssen erst einen Erbschein beantragen, dann abschichten


Sinn des ganzen war die Überschreibung einer Immo auf die Mutter. Das Grundbuchamt will keinen Rat erteilen.


Den alten Theat wollte ich nicht weiterführen und haben hier einen neuen eröffnet.
Dank euch

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47626 Beiträge, 16833x hilfreich)

Die Reihenfolge ist nicht relevant.

Sinnvoll ist es jedoch, zuerst den Erbschein zu beantragen, da man sich dann in der Abschichtungsvereinbarung auf den Erbschein beziehen kann. Rechtlich gesehen kann man es aber auch umgekehrt machen.

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#2
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

Nochmals Dank,
daher der unterschiedliche Rat
jetzt leg ich dann mal los und mach einen Termin beim Notar

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12304.12.2021 20:52:31
Status:
Beginner
(118 Beiträge, 29x hilfreich)

Der Notar geht davon aus, dass die der Erbscheinsinhalt durch die Abschichtung ändert. Dem ist allerdings nicht so. Der Erbschein würde trotz Abschichtung weiter Ehegatten und Kinder ausweisen.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DumitruKurier
Status:
Praktikant
(622 Beiträge, 154x hilfreich)

So sehe ich das auch

1. Erben (Erbschein)
2. Abschichten
3. Grundbuch ändern

1x Hilfreiche Antwort

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