Guten Tag liebe Community,
aus dem Bekanntenkreis wurde mir ein komplizierter Fall geschildert, der weit über juristische Fragen hinausgeht. Ich möchte ja gerne helfen, aber was soll ich meinem Freund raten?
Zunächst sind da zwei Brüder, deren Eltern schon sehr alt und krank sind. Ein Ende ist abzusehen. Als Erbe
stehen Geld und Immobilien an. Die beiden haben zwar unterschiedliche Vorstellungen, was mit den Immobilien gemacht werden soll, aber die werden sich schon einig.
Problematisch ist, das die Ehefrau des einen Bruders (mein alter Schulfreund) aus schwierigen und komplizierten Familienverhältnissen stammt Hier steht Elternunterhalt für min. ZWEI Elternteile aus (da gab es mehrere Scheidungen und Wiederverheiratungen). Dieser kann bisher nicht bedient werden, da die Familie meines Freundes aufgrund der A-losigkeit eines Ehepartners weit unter der Bemessungsgrenze verdient.
Sollte der Erbfall eintreten, würde ein großer Teil seines Erbes sofort (resp. über die Folgezeit hinweg) vom Sozialamt als Elternunterhalt kassiert. Nun will niemand, das das in einem Leben mühsam ersparte für den Unterhalt von anderen Leuten draufgeht, die tw. selbst für ihre Situation verantwortlich gemacht werden müssen (die Familienangehörigen der Frau haben immer fröhlich gelebt und ihr Geld verjubelt, seine Eltern haben sich nichts gegönnt und immer nur für ihr Alter und die Nachkommen gespart resp. in Immobilien investiert). Zumal es zwischen den Familien - allein aufgrund der räumlichen Distanz - kaum Kontakte gab.
Was tun?
Zunächst wurde überlegt, das die Eltern der Brüder eine Stiftung im Todesfall gründen. Inzwischen kreist der Gedanke, das der betroffene Bruder das Erbe einfach ausschlägt. Damit ginge es auf seine minderjährigen Kinder über und wäre vor dem Zugriff des Sozialamtes sicher.
Aber welche Folgen hat das? Inwieweit müssen die Kinder in die Verwaltung des Erbes (altersgerecht) einbezogen werden? Wofür darf das Geld genutzt werden? Darf die Familie davon ein neues Auto kaufen? Das käme ja auch den Erben zu Gute!
Oder gibt es noch weitere Möglichkeiten, wie das Erbe geschützt werden kann?
Die betroffenen Eltern haben schon ganz ernsthaft von Enterben gesprochen oder ihrem Sohn eine formale Scheidung nahe gelegt. Aber damit wäre ja nichts gewonnen ...
Mein Freund ist gerade ziemlich verzweifelt, nicht allein, weil es den Eltern so schlecht geht, sondern auch wegen der unklaren Lage mit dem Erbe, das die gesamte Familie belastet.
-- Editiert Frazegeichen am 29.08.2013 10:00
Erbe vor dem Sozialamt schützen ....
Wenn der Ehemann A erbt, warum sollte er deshalb für die Verwandschaft seiner Frau B aufkommen müssen?
Allenfalls wäre das Erbe für den Fall des Ablebens von A (nachdem er geebrt hat) "vor B" in Sicherheit zu bringen, z.B. in dem die Nachkömmlinge von A+B zu Alleinerben von A eingesetzt werden und B nur den Pflichtteil erhält. Ob sie den allerdings ausschlagen darf, weiß ich nicht - ich vermute aber: "ja", weil sie nicht selbst Leistungen des Sozialamtes erhält.
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Soweit er mir gesagt hat, zählt das Erbe zum gemeinsamen Vermögen der Familie, muss also für den Elternunterhalt ihrer Eltern verwendet werden. Hat ihm wohl anscheinend auch mal ein RA gesagt ...
Oder war das ein Mißverständnis?
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Es gibt keinen Grund ein Erbe "zu schützen".
Denn das ginge zu lasten der Allgemeinheit.
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>>Erbe vor dem Sozialamt schützen ....
>Es gibt keinen Grund ein Erbe "zu schützen".
>Denn das ginge zu lasten der Allgemeinheit.
Seine Eltern haben sich ein Leben lang für ihre Kinder und Kindeskinder krumm gemacht und jetzt soll das Geld Leuten zu Gute kommen, die sie nicht mal richtig kennen - bloß weil sie die Erzeuger der Schwiegertochter bzw. die Ehepartner der Erzeuger sind.
Das ist doch Sippenhaft!
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quote:<hr size=1 noshade>Soweit er mir gesagt hat, zählt das Erbe zum gemeinsamen Vermögen der Familie, <hr size=1 noshade>
Es gibt kein gemeinsames Familienvermögen. Nach § 1364 BGB gilt beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Vermögenstrennung.
Wenn ein Ehegatte ein hohes Einkommen (nicht Vermögen!) hat, dann geht der Gesetzgeber dagegen davon aus, dass der andere Ehegatte einen Taschengeldanspruch hat, aus dem wiederum Elternunterhalt gezahlt werden kann.
Der Taschengeldanspruch beträgt 5-7% des Einkommens des Ehegatten und dafür kann die Hälfte als Elternunterhalt eingesetzt werden. Wenn der erbende Bruder also ein Nettoeinkommen in Höhe von 5.000€ im Monat hat, dann muss die Ehefrau weniger als 200€ als Elternunterhalt zahlen. Wäre das in so einem Fall wirklich ein Problem?
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-- Editiert hh am 29.08.2013 12:43
quote:<hr size=1 noshade>Es gibt kein gemeinsames Familienvermögen. Nach § 1364 BGB gilt beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Vermögenstrennung.
<hr size=1 noshade>
Müsste das Erbe dann über ein separates Bankkonto laufen?
quote:
Müsste das Erbe dann über ein separates Bankkonto laufen?
Es wäre zu empfehlen, dass das geerbte Bankguthaben auf Konten angelegt wird, die alleine auf den Namen des Erben lauten. Es sollte sich nicht um gemeinschaftliche Konten beider Ehegatten handeln.
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