Wonach richten sich die Anwaltskosten für die einzelnen Mitglieder einer Erbengemeinschaft bei einer Erbauseinandersetzung - nach der jeweiligen Erbquote des Mitglieds der Erbengemeinschaft oder nach dem Gesamtwert des Nachlasses?
Erbengemeinschaft - Erbauseinandersetzung - Kosten Anwalt
10. November 2023
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Frage vom 10. November 2023 | 18:30
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft - Erbauseinandersetzung - Kosten Anwalt
#1
Antwort vom 11. November 2023 | 18:57
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Der Grund meiner Frage ist:
Ich habe gelesen, dass bei einer Erbauseinandersetzung angeblich der Gesamtwert des Nachlasses ausschlaggebend für die Berechnung der Anwaltskosten ist und nicht die Erbquote - während, wie ich erfahren habe, bei einer Teilungsversteigerung dagegen die Erbquote ausschlaggebend ist für die Berechnung der Anwaltskosten.
Deswegen meine Frage, ob tatsächlich bei einer Erbauseinandersetzung der Gesamtwert des Nachlasses ausschlaggebend ist für die Berechnung der Anwaltskosten, und nicht die Erbquote.
#2
Antwort vom 11. August 2025 | 14:53
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat :Deswegen meine Frage, ob tatsächlich bei einer Erbauseinandersetzung der Gesamtwert des Nachlasses ausschlaggebend ist für die Berechnung der Anwaltskosten, und nicht die Erbquote
das ist leider noch unbeantwortet. Ist sicher interessant, da eine sachkundige Antwort lesen zu können.......
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#3
Antwort vom 11. August 2025 | 15:10
Von
Status: Philosoph (12840 Beiträge, 4625x hilfreich)
Zitat :das ist leider noch unbeantwortet.
Daher sei die Leichenschändung verziehen.
Man könnte es jetzt Laien- und vermutlich dann auch Fehlerhaft zusammenfassen, oder einfach beim "Fachmann" nachsehen.
https://kanzlei-herfurtner.de/kosten-erbauseinandersetzung/
#4
Antwort vom 11. August 2025 | 16:05
Von
Status: Richter (8588 Beiträge, 4664x hilfreich)
Zitat :das ist leider noch unbeantwortet. Ist sicher interessant, da eine sachkundige Antwort lesen zu können.......
Es ist hier nicht erwünscht, Uralt-Beiträge "hochzuholen".
Bitte eigenen Thread eröffnen.
#5
Antwort vom 11. August 2025 | 16:38
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 2x hilfreich)
Zitat :Es ist hier nicht erwünscht, Uralt-Beiträge "hochzuholen".
Sorry, wuste ich ja nicht. Schien mir nicht umfassend beantwortet, aber interessant.....
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