Erbengemeinschaft - Erbauseinandersetzung - Kosten Anwalt

10. November 2023 Thema abonnieren
 Von 
Bromino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbengemeinschaft - Erbauseinandersetzung - Kosten Anwalt

Wonach richten sich die Anwaltskosten für die einzelnen Mitglieder einer Erbengemeinschaft bei einer Erbauseinandersetzung - nach der jeweiligen Erbquote des Mitglieds der Erbengemeinschaft oder nach dem Gesamtwert des Nachlasses?

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1 Antwort
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#1
 Von 
Bromino
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Grund meiner Frage ist:
Ich habe gelesen, dass bei einer Erbauseinandersetzung angeblich der Gesamtwert des Nachlasses ausschlaggebend für die Berechnung der Anwaltskosten ist und nicht die Erbquote - während, wie ich erfahren habe, bei einer Teilungsversteigerung dagegen die Erbquote ausschlaggebend ist für die Berechnung der Anwaltskosten.
Deswegen meine Frage, ob tatsächlich bei einer Erbauseinandersetzung der Gesamtwert des Nachlasses ausschlaggebend ist für die Berechnung der Anwaltskosten, und nicht die Erbquote.

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