Hallo,
der Vater eines Freundes ist vor einigen Jahren verstorben. Da mein Freund minderjährig war und sein Vater Schulden hatte, hat seine Mutter das Erbe für Ihn ausgeschlagen. Zu dem Zeitpunkt war nicht bekannt, dass es Vermögen im Ausland gibt.
Nun ist herausgekommen, dass der Vater ein Miteigentumsanteil an einer Wohnung im Ausland hatte. Diese Wohnung soll von einem Familienmitglied, dass ebenfalls Eigentümer der Wohnung ist und in diesem Land wohnt verkauft werden. Im Ausland ist bekannt, dass der in Deutschland lebende Freund erbberechtigt ist. Jetzt benötigt man im Ausland die Unterschrift meines Freundes, um die Wohnung verkaufen zu können.
Ist das überhaupt möglich? Das Erbe wurde doch damals in Deutschland ausgeschlagen. Kann mein Freund Probleme in Deutschland bekommen, wenn er dem Verkauf zustimmt?
Vielen Dank im voraus.
Erbschaft ausgeschlagen, Immobilie im Ausland
3. Januar 2025
Thema abonnieren
Frage vom 3. Januar 2025 | 16:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft ausgeschlagen, Immobilie im Ausland
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 3. Januar 2025 | 17:47
Von
Status: Lehrling (1742 Beiträge, 212x hilfreich)
ZitatIm Ausland ist bekannt, dass der in Deutschland lebende Freund erbberechtigt ist. :
Das Erbe wurde ausgeschlagen, somit ist dein Freund logischerweise nicht mehr erbberechtigt.
ZitatKann mein Freund Probleme in Deutschland bekommen, wenn er dem Verkauf zustimmt? :
Ich würde nicht dem Verkauf zustimmen, sondern das Dokument über die Erbausschlagung vorlegen...damit sollte die Angelegenheit eigentlich erledigt sein.
-- Editiert von User am 3. Januar 2025 17:49
#2
Antwort vom 3. Januar 2025 | 18:23
Von
Status: Unbeschreiblich (128197 Beiträge, 40949x hilfreich)
Zitathat seine Mutter das Erbe für Ihn ausgeschlagen. :
Diese Ausschlagung dürfte nichtig sein, denn meines Wissens nach würde man die Zustimmung des Gerichts benötigen
ZitatJetzt benötigt man im Ausland die Unterschrift meines Freundes, um die Wohnung verkaufen zu können. :
Dann sollte er darauf achten, dass er seinen Geldanteil am Verkauf gerichtsfest gesichert bekommt.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Erbrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 3. Januar 2025 | 21:15
Von
Status: Lehrling (1742 Beiträge, 212x hilfreich)
ZitatDiese Ausschlagung dürfte nichtig sein, denn meines Wissens nach würde man die Zustimmung des Gerichts benötigen :
Nicht in jedem Fall.
Zitat:Grundsätzlich muss die Ausschlagung der Eltern für das minderjährige Kind durch das Familiengericht genehmigt werden, § 1643 Abs. 2 S. 1.
Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch Ausnahmen. So ist eine familiengerichtliche Genehmigung nicht erforderlich, wenn das minderjährige Kind nur Erbe geworden ist, weil ein Elternteil bereits für sich die Ausschlagung erklärt hat. In diesem Fall, können die Eltern ohne gerichtliche Genehmigung sowohl für sich, als auch für die Kinder die Ausschlagung erklären.
#4
Antwort vom 4. Januar 2025 | 01:47
Von
Status: Unbeschreiblich (49099 Beiträge, 17282x hilfreich)
Zitathat seine Mutter das Erbe für Ihn ausgeschlagen. :
In welchem Jahr?
Zitatan einer Wohnung im Ausland hatte. :
Um welchen Staat handelt es sich?
Zitathat seine Mutter das Erbe für Ihn ausgeschlagen. :
Hat sie dafür die Genehmigung des Familiengerichtes eingeholt.
ZitatNicht in jedem Fall. :
Richtig, jedoch greift die Ausnahme in diesem Fall nicht.
ZitatIst das überhaupt möglich? :
Ja, jedoch muss dazu zunächst einmal die genaue Rechtslage zum Zeitpunkt des Todes des Vaters ermittelt werden.
ZitatDas Erbe wurde doch damals in Deutschland ausgeschlagen. :
Vielleicht, vielleicht auch nicht.
Selbst wenn die Ausschlagung in Deutschland wirksam erfolgt ist heißt das noch nicht, dass sie auch im Ausland wirkt.
ZitatKann mein Freund Probleme in Deutschland bekommen, wenn er dem Verkauf zustimmt? :
Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
1. Seine Unterschrift ist nicht erforderlich
2. Er verzichtet mit seiner Unterschrift an seinem Erbanteil an dem Haus.
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.499
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
17 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten