Erbschaft ausgeschlagen, Immobilie im Ausland

3. Januar 2025 Thema abonnieren
 Von 
fb123123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erbschaft ausgeschlagen, Immobilie im Ausland

Hallo,

der Vater eines Freundes ist vor einigen Jahren verstorben. Da mein Freund minderjährig war und sein Vater Schulden hatte, hat seine Mutter das Erbe für Ihn ausgeschlagen. Zu dem Zeitpunkt war nicht bekannt, dass es Vermögen im Ausland gibt.

Nun ist herausgekommen, dass der Vater ein Miteigentumsanteil an einer Wohnung im Ausland hatte. Diese Wohnung soll von einem Familienmitglied, dass ebenfalls Eigentümer der Wohnung ist und in diesem Land wohnt verkauft werden. Im Ausland ist bekannt, dass der in Deutschland lebende Freund erbberechtigt ist. Jetzt benötigt man im Ausland die Unterschrift meines Freundes, um die Wohnung verkaufen zu können.

Ist das überhaupt möglich? Das Erbe wurde doch damals in Deutschland ausgeschlagen. Kann mein Freund Probleme in Deutschland bekommen, wenn er dem Verkauf zustimmt?

Vielen Dank im voraus.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1742 Beiträge, 212x hilfreich)

Zitat (von fb123123):
Im Ausland ist bekannt, dass der in Deutschland lebende Freund erbberechtigt ist.


Das Erbe wurde ausgeschlagen, somit ist dein Freund logischerweise nicht mehr erbberechtigt.

Zitat (von fb123123):
Kann mein Freund Probleme in Deutschland bekommen, wenn er dem Verkauf zustimmt?


Ich würde nicht dem Verkauf zustimmen, sondern das Dokument über die Erbausschlagung vorlegen...damit sollte die Angelegenheit eigentlich erledigt sein.

-- Editiert von User am 3. Januar 2025 17:49

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(128197 Beiträge, 40949x hilfreich)

Zitat (von fb123123):
hat seine Mutter das Erbe für Ihn ausgeschlagen.

Diese Ausschlagung dürfte nichtig sein, denn meines Wissens nach würde man die Zustimmung des Gerichts benötigen



Zitat (von fb123123):
Jetzt benötigt man im Ausland die Unterschrift meines Freundes, um die Wohnung verkaufen zu können.

Dann sollte er darauf achten, dass er seinen Geldanteil am Verkauf gerichtsfest gesichert bekommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1742 Beiträge, 212x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Diese Ausschlagung dürfte nichtig sein, denn meines Wissens nach würde man die Zustimmung des Gerichts benötigen


Nicht in jedem Fall.

Zitat:
Grundsätzlich muss die Ausschlagung der Eltern für das minderjährige Kind durch das Familiengericht genehmigt werden, § 1643 Abs. 2 S. 1.

Von diesem Grundsatz gibt es jedoch auch Ausnahmen. So ist eine familiengerichtliche Genehmigung nicht erforderlich, wenn das minderjährige Kind nur Erbe geworden ist, weil ein Elternteil bereits für sich die Ausschlagung erklärt hat. In diesem Fall, können die Eltern ohne gerichtliche Genehmigung sowohl für sich, als auch für die Kinder die Ausschlagung erklären.


Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(49099 Beiträge, 17282x hilfreich)

Zitat (von fb123123):
hat seine Mutter das Erbe für Ihn ausgeschlagen.

In welchem Jahr?

Zitat (von fb123123):
an einer Wohnung im Ausland hatte.

Um welchen Staat handelt es sich?

Zitat (von fb123123):
hat seine Mutter das Erbe für Ihn ausgeschlagen.

Hat sie dafür die Genehmigung des Familiengerichtes eingeholt.

Zitat (von Nana71):
Nicht in jedem Fall.

Richtig, jedoch greift die Ausnahme in diesem Fall nicht.

Zitat (von fb123123):
Ist das überhaupt möglich?

Ja, jedoch muss dazu zunächst einmal die genaue Rechtslage zum Zeitpunkt des Todes des Vaters ermittelt werden.

Zitat (von fb123123):
Das Erbe wurde doch damals in Deutschland ausgeschlagen.

Vielleicht, vielleicht auch nicht.
Selbst wenn die Ausschlagung in Deutschland wirksam erfolgt ist heißt das noch nicht, dass sie auch im Ausland wirkt.

Zitat (von fb123123):
Kann mein Freund Probleme in Deutschland bekommen, wenn er dem Verkauf zustimmt?

Es gibt eigentlich nur zwei Möglichkeiten:
1. Seine Unterschrift ist nicht erforderlich
2. Er verzichtet mit seiner Unterschrift an seinem Erbanteil an dem Haus.

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