Ex-Frau, Frau, Kinder

30. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Biker1901
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ex-Frau, Frau, Kinder

Hallo! Ich habe eine Frage in Bezug auf die Erbschaft von Eigentum nach dem Tod eines Familienmitglieds. Meine Mutter war seit 15 Jahren mit meinem Stiefvater verheiratet. Stiefvater hat zwei Kinder. Ebenso Wohnung des Stiefvaters, wo er und meine Mutter seit 15 Jahren lebten, kaufte er drei Jahre vor der Ehe mit meiner Mutter, während er noch mit Ex-Frau verheiratet war. Die Wohnung wurde nicht mit Bargeld gekauft, sondern mit einem Realkredit, das für weitere 20 Jahre zu zahlen ist. Nach der Scheidung mit Ex-Frau keiner der Ehegatten hat keinen Antrag auf Aufteilung des Vermögens initiiert, aber die Ex-Frau wird als Co-Kreditnehmer in dem Realkredit auf der Wohnung aufgeführt.
Die Frage ist, wie die Wohnung jetzt als Eigentum geteilt wird. Hat meine Mutter Recht auf einem Teil der Immobilie? Wird auch die Zeit, die Sie in der Ehe mit dem Verstorbenen verbracht hat Berücksichtigt? Was erben die Kinder?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7754 Beiträge, 4425x hilfreich)

Wer ist Erbe des Stiefvaters geworden? Gibt es ein Testament?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46201 Beiträge, 16396x hilfreich)

Zitat:
Hat meine Mutter Recht auf einem Teil der Immobilie?


Nur wenn sie als Eigentümerin im Grundbuch steht.

Zitat:
Wird auch die Zeit, die Sie in der Ehe mit dem Verstorbenen verbracht hat Berücksichtigt?


Nein

Zitat:
Was erben die Kinder?


Die Kinder der Mutter erben das Vermögen der Mutter, aber nicht das des Stiefvaters.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Biker1901
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo "hh", danke für die Atwort.
Im Grundbuch ist die Wohnung 50/50 geteilt (Stiefvater/Ex-Frau).
Soll es bedeuten das die Ex-Frau jetzt auch die andere hälfte erbt?
Als zusätzliches Info, der Stiefvater hat ein Ehevertrag mit meiner Mutter unterschrieben wo steht das Besitztümer die die Ehegatten vor der Ehe hatten nach dem Tod ihren Kindern bleibt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Biker1901
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe noch vergessen zu erwähnen...es gibt kein Testament de facto, nur dieses Vertrag das Stiefvaters Kinder nach seinem Tot alles was ihm gehörte bevor Ehe mit meiner Mutter bekommen.
Ist dieses Vertrag auch gültig weil nichts spezifiziert ist was dieses Vermögen einschließt?
Was ist mit Zugewinngemeinschaft?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46201 Beiträge, 16396x hilfreich)

Zitat:
Als zusätzliches Info, der Stiefvater hat ein Ehevertrag mit meiner Mutter unterschrieben wo steht das Besitztümer die die Ehegatten vor der Ehe hatten nach dem Tod ihren Kindern bleibt.


Da ein Ehevertrag notariell beurkundet werden muss gilt der entsprechende Teil als gültiger Erbvertrag.

Zitat:
Ist dieses Vertrag auch gültig weil nichts spezifiziert ist was dieses Vermögen einschließt?


Ja

Zitat:
Was ist mit Zugewinngemeinschaft?


Einen Zugewinnausgleich gibt es nur bei der Scheidung. Die Kinder haben als Erben der Mutter keinen Anspruch auf einen Zugewinnausgleich.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4191 Beiträge, 2399x hilfreich)

Zitat (von Biker1901):
Hallo "hh", danke für die Atwort.
Im Grundbuch ist die Wohnung 50/50 geteilt (Stiefvater/Ex-Frau).
Soll es bedeuten das die Ex-Frau jetzt auch die andere hälfte erbt?
Als zusätzliches Info, der Stiefvater hat ein Ehevertrag mit meiner Mutter unterschrieben wo steht das Besitztümer die die Ehegatten vor der Ehe hatten nach dem Tod ihren Kindern bleibt.
Dann behält die Ex ihre bisherige Hälfte und die andere Hälfte erben die Kinder der Ex.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Biker1901
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Korrektur. Es handelt sich nicht um einen Vertrag sondern Testament, bei dem meine Mutter und mein Stiefvater das gesamte vor ihrer Heirat erworbene Vermögen ihren Kindern überlassen. Der Stiefvater hat zwei Kinder, meine Mutter ein Kind.
Nach den letzten Kommentaren von euch also hat meine Mutter die 15 Jahre lang in dieser Wohnung mit meinen Stiefvater gelebt hat keine Erbrechte?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 254.948 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
103.457 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen