Kosten Bankauskunft - Erbstreit

15. Mai 2019 Thema abonnieren
 Von 
JKG*11
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 11x hilfreich)
Kosten Bankauskunft - Erbstreit

Hallo,

meine Mutter muss Auskunft beim Anwalt ihrer Geschwister über ein bereits vor Jahren geschlossenes Konto ihrer verstorbenen Mutter geben (Kontostand!!). Konto wurde 2015 von ihrer Mutter persönlich geschlossen und das Geld bar auch von ihr abgehoben.

Die Bank teilte nun mit, dass die Auskunft nur noch aus dem Archiv erfolgen kann, welche allerdings 30 Euro kostet.

Muss meine Mutter für die Kosten der Bank-Auskunft nun aufkommen ?

Vielen Dank!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Zitat:
meine Mutter muss Auskunft beim Anwalt ihrer Geschwister über ein bereits vor Jahren geschlossenes Konto ihrer verstorbenen Mutter geben


Warum muss sie das? Warum können die Geschwister die Auskunft nicht selbst einholen?
Wann ist die Mutter verstorben und wer ist Erbe?

-- Editiert von hh am 15.05.2019 16:43

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#2
 Von 
JKG*11
Status:
Beginner
(79 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von hh):
Zitat:
meine Mutter muss Auskunft beim Anwalt ihrer Geschwister über ein bereits vor Jahren geschlossenes Konto ihrer verstorbenen Mutter geben


Warum muss sie das? Warum können die Geschwister die Auskunft nicht selbst einholen?
Wann ist die Mutter verstorben und wer ist Erbe?

-- Editiert von hh am 15.05.2019 16:43


Es kam heute ein Brief des Anwaltes der Geschwister und er wünscht eine Auskunkt über den Kontostand zum Tag X in 2015 weil meine Mutter erstens dieses Konto angegeben hat und zweitens eine Bankvollmacht besitzt.

Sie ist letztes Jahr im Oktober verstorben. Es wurde leider nichts im Vorfeld geregelt also kein Testament vorhanden.

Nun die Frage: ist meine Mutter dazu verpflichtet und muss sie die Kosten alleine tragen?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47462 Beiträge, 16803x hilfreich)

Die Geschwister mögen einen Erbschein beantragen und sich die Auskunft dann selbst einholen.

Zitat:
und er wünscht eine Auskunft


Nur weil ein Anwalt etwas wünscht muss man dem nicht nachkommen. Miterben sind untereinander im Regelfall nicht zur Auskunft verpflichtet.

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