Hallo zusammen,
es geht um eine Erbschaftsangelegenheit (Gültigkeit des Testaments; Motivirrtum), bei der ein Fachanwalt hinzugezogen wurde. Die Angelegenheit wird beim zuständigen Nachlassgericht bearbeitet. Der Anwalt hat während des laufenden Verfahrens seine komplette Kostenrechnung gestellt mit Bitte um Ausgeleich. Ist das üblich?
Ich bin der Meinung, daß eine anteilige Abschlagszahlung zur Deckung der laufenden kosten okay ist und der Rest nach Abschluss der Angelegeheit berechnet und ausgeglichen wird. Ich bekomme meine Arbeit auch erst nach erbringung komplett bezahlt.
Was meint Ihr dazu?
Gruß
JayC
-- Editiert JayC am 25.09.2012 10:52
Kostenrechnung Anwalt
Sind sich alle bisherigen Leser unschlüssig, ob bereits VOR oder erst NACH Beendigung des Verfahrens die Endabrechnung gestellt werden soll!?
Was ist denn allgemein üblich?
Gruß
JayC
-- Editiert JayC am 25.09.2012 13:32
Es gibt hier verschiedene Möglichkeiten:
1. der Anwalt ist der Ansicht, seine Beauftragung wäre erledigt.
2. es handelt sich nicht um eine Schlußrechnung, sondern um die Abrechnung der bisher erbrachten Leistungen. Das ist bei länger dauernden Verfahren durchaus üblich.
Endgültige Klärung bringt hier nur eine Nachfrage beim Anwalt.
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Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
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Der Anwalt darf einen angemessenen Vorschuss für sein Tätigwerden verlangen. Dies kann auch die gesamte Rechnung sein, nicht zuletzt, weil die gesamten Gebühren oftmals mit Beginn der Tätigkeit anfallen.
Angesichts schwindender Zahlungsmoral, auch Anwälten gegenüber, ist das Abrechnungsverhalten des Kollegen im Zweifel nicht zu beanstanden. Wer jetzt nicht zahlen will, tut es später im Zweifel auch nicht.
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Also ich zahle meine Handwerker und Ärzte auch nicht im Voraus. Eine Abrechnung bisher erbrachter Leistungen (die Gebühren werden ja auf der Rechnung sicherlich als solche ausgewiesen werden) ist völlig legitim.
Rechnungsstellung im Voraus mit der Begründung eines möglichen Zahlungsausfalls würde ich als Vertrauensbruch werten und dementsprechend auch meinerseits das Vertrauen entziehen.
Das Ausfallrisiko kann als Begründung nicht herhalten. Alle Dienstleister sind mit diesem Problem konfrontiert. Es ist schlicht teil der Geschäftstätigkeit. Und das die Zahlungsmoral allgemein nachlässt mag stimmen, ist aber auch kein branchenspezifisches Problem.
Ein branchenspezifisches Problem scheint eher die Kunden-/Serviceorientierung zu sein.
Ich stimme gaga92 zu. Frag doch mal nach. Und sollte es tatsächlich die Rechnung tatsächlich Vorkasse enthalten, würde ich direkt nach dem Grund fragen. Dann bist Du schlauer.
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quote:
Rechnungsstellung im Voraus mit der Begründung eines möglichen Zahlungsausfalls würde ich als Vertrauensbruch werten und dementsprechend auch meinerseits das Vertrauen entziehen
Dann hat der Anwalt Grund zur Freude. Seine vollen Gebühren hat er nämlich schon bei Beauftragung verdient, muss dann aber das Mandat nicht mehr bearbeiten, weil ihm "das Vertrauen entzogen", also das Mandat gekündigt wurde.
Und im Übrigen gilt:
Nur anwaltliche Versager oder Grünschnäbel arbeiten ohne Vorschuss. Wer also von so einem vertreten werden möchte, braucht auch keinen Vorschuss zu zahlen.
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quote:
Und im Übrigen gilt:
Nur anwaltliche Versager oder Grünschnäbel arbeiten ohne Vorschuss. Wer also von so einem vertreten werden möchte, braucht auch keinen Vorschuss zu zahlen.
Vielen Dank für die prompte Bestätigung. Gehe ich Recht in der Annahme, dass Sie Anwalt sind? ;-)
quote:
Ein branchenspezifisches Problem scheint eher die Kunden-/Serviceorientierung zu sein.
Einen schönen Wochenanfang an alle.
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Man hört aus der Frage einen unrichtigen Ansatz heraus. Es entstehen keine Kosten "bis jetzt" und weitere kosten "später". Es entstehen nur einmal Kosten für einen Auftrag. Ein Anwalt wird nicht dafür bezahlt ob er viel oder wenig arbeitet. Ebenso wenig wird er danach bezahlt, ob er kurz oder Monate lang arbeitet.
Genau deswegen verbieten sich auch Vergleich mit einem Handwerker oder einem sonstigen Dienstleister.
Wenn es keinen Prozess gibt, dann erhält der Anwalt eine sogenannte Geschäftsgebühr, die sich aus dem Streitwert berechnet. Es ist völlig unerheblich, wann das Mandat abgeschlossen ist, weil sich an den Kosten nichts mehr ändert. Etwas anderes kann allenfalls dann gelten, wenn man sich mit der Gegeneite einigt, und deshalb noch eine Einigungsgebühr dazu kommt.
Daher ist es völlig unsinnig, deswegen das Mandat zu entziehen, weil es an den kosten nichts ändert, sondern vielmehr die gleichen Kosten bei einem anderen Anwalt nochmal anfallen.
Es ist zulässig, einen 100%igen Vorschuss zu nehmen. Das ist für den Auftraggeber auch egal, weil sich an den Kosten nichts ändert und die Schlussrechnung daher wohl gegen 0,- tendiert.
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"justice"
Ich melde mich ´mal wieder zurück und habe mich inzwischen anderweitig informiert:
Selbstverständlich habe ich bei Mandatsvergabe bereits eine anteilige Vorauszahlung geleistet. Ich war über die Abrechnung des Verfahrens insofern überrascht, weil ich davon ausgegangen bin, daß auch Termin/e vor Gericht zu diesen Kosten gehören. Zumindestens hatte mein Anwalt beim Gespräch über die möglichen Kosten lediglich über die Verfahrensgebühr gesprochen mit dem Hinweis, daß es sich bei Erbangelegenheiten bereits um ein gerichtliches Verfahren handelt. Er hatte nicht darauf hingewiesen, daß im Falle von Terminen bei Gericht die etwa gleichen Kosten noch einmal wieder anfallen. Darüber bin ich schon verärgert, da meine Entscheidung der Mandatserteilung zum Teil auch von den anfallenden Kosten, die sich jetzt fast verdoppeln, gefallen ist, da der ausgang der Sache vollkommen offen ist!
Gruß
JayC
-- Editiert JayC am 01.10.2012 19:25
Hallo,
@justice005 Danke für die Erläuterung, überzeugt hat mich das zwar nicht aber es ist letztlich eine generelle Fragestellung, die dem TE nicht wirklich weiter hilft.
@JayC Hier geht es ja dann weniger um den Zeitpunkt der Rechnungsstellung, sondern um fehlende Kostentransparenz. Ist für Außenstehende natürlich schwer bis nicht zu bewerten.
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@Wischnek
ja > daß ist jetzt richtig. Bei Eröffnung des Beitrags bin ich jedoch noch von einer transparenten Kostensituation ausgegangen und habe angenommen, daß gerichtliche Termin mit den bisherigen Kosten gedeckt sind. deshalb auch meine Überraschung über die "Komplettabrechnung" mittendrin.
Jetzt habe ich ja von den Kostenstufen erfahren, was die vorherige Kostentransparenz eliminiert und die Abrechnung erklärt.
somit sind meine ursprünglichen Fragen geklärt. Alles Weitere werde ich mit dem Anwalt besprechen.
Gruß
JayC
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