Hallo,
in der Sachlage hat sich nichts geändert nur das die Oma mitlerweile bei mir im Haus in einer eigenen Wohnung wohnt und ich mich nich intensiver um sie kümmere.
Sachlage aus Jahr 2006
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Hallo,
meine Oma will mir ihr land geben und ich soll es auch ganz allein bekommen, da sich kein anderer um sie kümmert.
nun folgender Sachverhalt:
meine Oma 82 Jahre jung für ihr alter noch recht rüstig und auch noch allein wohnend, möchte das ich ihr Land (Ackerland und Grünfläche ca. 15 ha) allein bekomme. ....da sich von den anderen Angehörigen keiner um sie kümmert.
meine Oma hat 4 Kinder
1. meine Mutter (Tochter1)
2. meine Tante (Tochter2)
3. meine Tante (Tochter3)
4. mein Onkel (Sohn)
Mein Onkel (Sohn) ist mit jungen Jahren verstorben und hat 2 leibliche eheliche Kinder hinterlassen.
Mutter (tochter1) kümmert sich seit ca. 2 ½ Jahren schon nicht mehr um meine Oma.
Meine Tante (Tochter2) wohnt ca. 700 km weit weg und ist vor 5 Jahren das letzte mal bei meiner Oma gewesen. (nichtmal zum 80. Geb.)
Meine Tante (Tochter3) hat sich mehrere Ausrutscher geleistet und der beim letzten war sogar so groß das sich der Gerichtvollzieher (Pfänder) angekündigt hatte. (was ich aber noch rechtzeitig abwenden konnte) aber der Schock war wieder mal groß für meine Oma.
Alle haben schon mal Finanzielle Zuwendungen von meiner Oma bekommen. (Sparbuch reicht noch gerade das nötigste drauf)
seit ca. 3 Jahren kümmere ich mich um meine Oma. Das heißt, ich gehe mindestens einmal die Woche Einkaufen, telefonieren ca. 2 Mal die Woche und einmal im Monat machen wir auch einen Arztbesuch wegen ihrer Altersdiabetes.
(ich bin auch der einzige der einen Schlüssel von ihrer Wohnung besitzt)
Meine Oma will aus diesen gründen ihren Landbesitz geben. Da wie bereits schon erwähnt, alle anderen finanziell unterstütz wurden (leider nicht schriftlich festgehalten) und sich seit dem nicht mehr um sie kümmern.
Die Jahrespacht für das Land beträgt von 1200,- EUR. (bekommt meine Oma immer ausbezahlt vom Pächter (Agragenossenschaft).
Wie kann man dies am besten bewerkstelligen?
Die Fakten sehen so aus:
Ich habe im Moment nicht das Geld um das Land zu Kaufen. Verkauf wäre die einzige Möglichkeit um das Land aus der Erbmasse nehmen zu können. Da beim Verkauf immer ein Geldfluss stattfinden muss, den ich dann wahrscheinlich nicht aufbringen kann.
Schenkung würde auch nicht gehen, da alle Schenkungen rückwirkend auf 10 Jahre in die Erbmasse zurückfließen. Sie war wohl schon mal beim Rechtsanwalt und hat sich dort erkundigt. Der meinte das man mich für das Land als Alleinerbe einsetzen kann und die anderen Erben (ihre Kinder) nicht den Pflichtteil vom Land bzw. den Geldwert bekommen, sondern ich nur den Pflichtteil dann von der Jahrespacht auszahlen müsste. (was ich nicht ganz verstehe) Leider war ich bei dem Termin mit dem Anwalt nicht dabei und Oma vielleicht etwas missverstanden hat. Ich traue mich auch nicht persönlich beim Anwalt nachzufragen weil ich mich dann wie ein Erbschleicher fühlen würde.
Des weiteren soll er wohl auch gemeint haben das sie mir das Land als Auszahlung für meine Dienste Überschreiben kann und es dann somit auch aus der Erbmasse ausgeschlossen werden würde.
Wie kann meine Oma es am besten bewerkstelligen, dass Land ohne Ansprüche der anderen auf mich zu Übertragen?
Für eine schnelle Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich im voraus und verbleibe
mit freundlichem Gruß
Land von Oma ohne Erbe?
Testament oder Erbe?
Testament oder Erbe?



Auf jeden Fall dich als Alleinerben eintragen lassen. Damit steht den 4 Kindern (oder deren Angehörigen) nur der jeweilige Pflichtteil zu. Ganz enterben, nur weil sie Muttern nicht besuchen, das geht leider nicht.
Für die Beratung, wie das konkret gestaltet werden soll, solltest du gemeinsam mit deiner Oma einen Notar/Anwalt aufsuchen. Der kann euch auch raten, inwieweit Vermächtnisse möglich sind, die dann nicht in die Erbmasse mit einfließen und daher für die Berechnung des Pflichtteils keine Rolle spielen.
Natürlich kannst Du das Land kaufen. Nirgendwo steht geschrieben, dass der Kaufpreis in Geld geleistet werden muss. Der Kaufpreis kann eine Gegenleistung in jeglicher Form sein.
Wahrscheinlich reicht es aus, wenn Du die Dinge, die Du sowieso für die Oma erledigst, im Kaufvertrag als Gegenleistung festschreibst.
Da für die Übertragung ohnehin ein Notar notwendig ist, kann er auch entsprechend beraten.
Ich gehe davon aus, dass unter diesen Randbedingungen eine Übertragung möglich ist, ohne dass für die anderen Ansprüche haben.
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Kann mich den Worten von sika und hh nur anschließen und ich rate dazu, sehr bald schon den Notar aufzusuchen.Ich spreche da aus eigener Erfahrung.
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